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Beamtengesetz

NPD-Lehrerin kann nicht entlassen werden, weil sie Beamtin ist 10.06.2007, 15:24

BDM
Bild: Wikimedia Commons

Atemberaubendes Szenarioim Jahr 2007: An einer Hamburger Grundschule unterrichtet eine stramm rechte NPD-Kameradin Musik. Aber natürlich kann man sie nicht einfach feuern, sie ist schließlich Staatsangestellte, Beamtin - und ihre Partei nicht verboten.

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  • (geändert: )

Update 12.06.2007 Start
Die NPD-Lehrperson ist inzwischen vorübergehend vom Unterricht freigestellt, da mit einer Gefährdung des Schulfriedens zu rechnen sei, so die Hamburger Schulbehörde. Demnächst wird sie

in den Innendienst versetzt, erklärte Behördensprecher Alexander Luckow. Welche Aufgabe sie dort übernehme, müsse noch definiert werden.

msn Nachrichten 11.06.2007: Rechtsextreme Lehrerin darf nicht mehr unterrichten

Tja, so schnell kann’s gehen. Merke: Lass dich nie mit dem braunen Pack ein, wenn du deutsche BeamtIn sein willst.
Update Ende


Wie die Medien berichten, gibt die 46-jährige Grundschullehrerin in der zweiten und dritten Klasse Musikunterricht und unterstützt die Heimattreue Deutsche Jugend, eine rechtsextreme Organisation, die voraussichtlich in Kürze mit einem Verbotsverfahren konfrontiert sein wird.  Ihr Lebensgefährte ist “Lehrer an einer katholischen Grundschule und ebenfalls seit Jahren in Neonazikreisen engagiert” (pr-inside.com). Wer an ihrer rechten Gesinnung zweifelt, der lese sich auf Spiegel Online einige ihrer Zitate durch.

Das eigentliche Problem ist jedoch nicht, dass die gute Frau offensichtlich ganz weit rechts steht - das Problem ist vielmehr, dass man sie nicht so einfach feuern kann. Denn sie ist Beamtin; weder die Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) noch die NPD ist verboten; somit sind beide Organisationen aus juristischer Sicht nicht zu benachteiligen. Nun geht es um die Frage, ob der Frau ein Verstoß gegen das Beamtenrecht und die damit verbundenen Treue- und Dienstpflichten nachzuweisen ist:

"Wir prüfen zurzeit alle Möglichkeiten, aber solange die Neigung der Frau nicht nachweisbar den Unterricht beeinträchtigt, bleibt ein Vorgehen gegen sie diffizil", sagte Alexander Luckow, Sprecher der Schulbehörde [...]

Spiegel Online 08.06.2007: NPD-Mitglied lehrt an Hamburger Grundschule

SPD-Politiker verweisen auf das Hamburger Beamtengesetz, in dem von der BeamtIn das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung usw. gefordert wird. Aber wer will ihr verbieten, in erlaubten Organisationen mitzuwirken, was immer der Verfassungsschutz dazu meint? Mithilfe dieser Argumentation konnte sich Michael Csaszkóczy die Berufserlaubnis erkämpfen (Bericht bei spiegel.de, Interview bei Der Lehrerfreund).

Interessant dürfte die Situation werden, wenn die Eltern aktiv werden. Ich persönlich würde meine Nachfahren keine Sekunde länger von dieser Frau unterrichten lassen.


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Kommentare

9

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  • #1

    Ich bin auch der festen Überzeugung, dass eine stabile Demokratie wie unsere solch verwerfliches Gedankengut aushalten muss und aushalten kann. Das Disziplinarrecht hält viele Mittel bereit, auf etwaige Verletzungen der Dienstpflichten zu reagieren, ohne dass ein aufgehetzter Ruf nach sofortiger Entlassung nötig wäre.
    Im übrigen habe ich das Gefühl, dass bei politischen Extremismen oft noch mit zweierlei Maß gemessen wird. Ich kenne eine Kollegin, die in ihrem Unterricht Antifa-Flyer verteilt und Kinder auf Demonstrationen mit dem Thema “Nie wieder Deutschland” schleift. Ohne Konsequenzen und öffentliche Reaktion, aber m. E. ebenfalls völlig inakzeptabel!

    schrieb Revisor am

  • #2

    ich finde wenn man eine NPD lehrerin vom unterricht frei stellt dann sollte man das auch mit lehrkräften tun, die der PDS angehören

    schrieb kommentar am

  • #3

    Wer glaubt, man könne unsere Kinder vor extremistischem Gedankengut (auch linkes, religiöses, etc.) schützen, indem man eine braune Musiklehrerin entläßt, denkt zu kurz. Ist es nicht der Einfluß der Eltern, also unserer, der die Kinder davor schützen sollte, solches Gedankengut anzunehmen? Wie sonst kann man sicherstellen, dass auch solche Extremisten keinen fruchtbaren Boden finden, die sich nicht zu erkennen geben.

    schrieb Gisbert am

  • #4

    Demokratie hin oder her, ich werde nichts tolerieren was die Toleranz als ganzes in Frage stellt.

    Tolerieren wir aus “Demokratie” braunes Pack sind wir eher wieder bei 33` als uns lieb ist.

    Rassismus ist nicht zu tolerieren, nie und nirgendwo und sollte mit allen Mitteln bekämpft werden.

    schrieb hmm am

  • #5

    Eltern und schüler müssten sich viel mehr zusammenschließen, um sich gegen solche Machenschaften zu wehren getreu dem Motto:
    “...Lehrer, anstatt aus zu sterben, Deutschland wieder braun verfärben, hab dann keine Angst zu schrei´n, SAGE NEIN!...” Konstantin Wecker

    schrieb anne behnke am

  • #6

    Auch wenn ich eigentlich nässenden Ausschlag bekommen müsste: Die Frage ist eine demokratische.
    Solange die NPD wählbar ist und offiziell nicht verboten, müssen wir mit solchen Dingen leben.
    Als Demokrat kann man das schlecht aushalten? GERADE als Demokrat muss man so etwas aushalten.
    Wir müssen mit all unserer Kraft gegen solche rechtsradikale Tendenzen die politische Ebene bemühen: Aufklärung, Agitation, politische Bildung.
    Man hat eine Demokratie oder man hat sie nicht, Man kann sich nicht aussuchen, wo die Demokratie gilt und wo nicht, auch nicht, wenn wir uns gegen Rechtsradikale wehren. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Demokratie so etwas aushält, uach, weil solche Foren wie hier das thematisieren.

    schrieb mniemann am

  • #7

    ich finde es wirklich schrecklich das die frau nich gefeuert werden darf ich denke das ist eine ausnahme und sie sollte sofort wenn man beweise hat gefeuert werden durfen
    sie bringt die kinder sonst vom rechten weg ab(eigentlich eher auf den “RECHTEN” weg)

    wen die frau allerdings den unterricht aus einer neutralen position macht also keine manipulation in die rechte richtun hat, ist es OK wenn sie unterrichtet ,sie sollte allerdings beobachtet werden…

    schrieb Edna am

  • #8

    Natürlich kann nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei alleindisqualifizierend sein.

    Allerdings ist doch stark anzunehmen, dass hier nicht allein das vorliegt. Es besteht zumindest eine große Gefahr, dass den Kindern Einstellungen vermittelt werden, denen eine rechte Ideologie zugrunde liegt.

    Sicher darf die Frau hier nicht beliebiges unterrichten, doch Themen sind das Eine, Unterricht das andere. Es entstehen ja allein schon Konflikte dadurch, dass vermutlich nicht alle SchülerInnen deutsche sind. Die Gefahr ist groß, dass ein “besser - schlechter” allein aufgrund der Nationalität entsteht und dergleichen mehr.

    Möglicherweise kann man das als Vorverurteilung betrachten, ja. Doch ich möchte noch anmerken, dass es sicher nicht “die richtige Meinung” gibt, aber es gibt auf jeden Fall “die falsche Meinung”!

    schrieb Anderer Gast am

  • #9

    Die Situation ist sicherlich alles andere als schön. Dennoch dirf nicht die Zugehörigkeit zu einer Partei alleine schon disqualifizierend sein. Dann sind wir bald genau dort, wo wir nicht sein wollen.
    Selbst das Singen aller Strophen des Deutschlandliedes ist nicht verboten, auch wenn viele das glauben. Und wer in einem solchen Chor mitsingt, der möchte dies vermutlich auch.

    Die Inhalte des Unterrichts alleine dürfen Ansatz einer berechtigten Kritik sein. Und da kann ich nicht glauben, dass sie beliebige Themen vermitteln darf.

    Wir sollten aber nicht in die Falle gehen und andere unbegründet vorverurteilen, weil sie nicht “die richtige Meinung” haben. Wenn wir eines gelernt haben sollten, dann doch, dass es “die richtige Meinung” niemals geben sollte.

    schrieb Gast am

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