Beamtengesetz
NPD-Lehrerin kann nicht entlassen werden, weil sie Beamtin ist 10.06.2007, 15:24
Atemberaubendes Szenarioim Jahr 2007: An einer Hamburger Grundschule unterrichtet eine stramm rechte NPD-Kameradin Musik. Aber natürlich kann man sie nicht einfach feuern, sie ist schließlich Staatsangestellte, Beamtin - und ihre Partei nicht verboten.
Update 12.06.2007 Start
Die NPD-Lehrperson ist inzwischen vorübergehend vom Unterricht freigestellt, da mit einer Gefährdung des Schulfriedens zu rechnen sei, so die Hamburger Schulbehörde. Demnächst wird sie
in den Innendienst versetzt, erklärte Behördensprecher Alexander Luckow. Welche Aufgabe sie dort übernehme, müsse noch definiert werden.
msn Nachrichten 11.06.2007: Rechtsextreme Lehrerin darf nicht mehr unterrichten
Tja, so schnell kann’s gehen. Merke: Lass dich nie mit dem braunen Pack ein, wenn du deutsche BeamtIn sein willst.
Update Ende
Wie die Medien berichten, gibt die 46-jährige Grundschullehrerin in der zweiten und dritten Klasse Musikunterricht und unterstützt die Heimattreue Deutsche Jugend, eine rechtsextreme Organisation, die voraussichtlich in Kürze mit einem Verbotsverfahren konfrontiert sein wird. Ihr Lebensgefährte ist “Lehrer an einer katholischen Grundschule und ebenfalls seit Jahren in Neonazikreisen engagiert” (pr-inside.com). Wer an ihrer rechten Gesinnung zweifelt, der lese sich auf Spiegel Online einige ihrer Zitate durch.
Das eigentliche Problem ist jedoch nicht, dass die gute Frau offensichtlich ganz weit rechts steht - das Problem ist vielmehr, dass man sie nicht so einfach feuern kann. Denn sie ist Beamtin; weder die Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) noch die NPD ist verboten; somit sind beide Organisationen aus juristischer Sicht nicht zu benachteiligen. Nun geht es um die Frage, ob der Frau ein Verstoß gegen das Beamtenrecht und die damit verbundenen Treue- und Dienstpflichten nachzuweisen ist:
"Wir prüfen zurzeit alle Möglichkeiten, aber solange die Neigung der Frau nicht nachweisbar den Unterricht beeinträchtigt, bleibt ein Vorgehen gegen sie diffizil", sagte Alexander Luckow, Sprecher der Schulbehörde [...]
Spiegel Online 08.06.2007: NPD-Mitglied lehrt an Hamburger Grundschule
SPD-Politiker verweisen auf das Hamburger Beamtengesetz, in dem von der BeamtIn das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung usw. gefordert wird. Aber wer will ihr verbieten, in erlaubten Organisationen mitzuwirken, was immer der Verfassungsschutz dazu meint? Mithilfe dieser Argumentation konnte sich Michael Csaszkóczy die Berufserlaubnis erkämpfen (Bericht bei spiegel.de, Interview bei Der Lehrerfreund).
Interessant dürfte die Situation werden, wenn die Eltern aktiv werden. Ich persönlich würde meine Nachfahren keine Sekunde länger von dieser Frau unterrichten lassen.