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Lehrer auf Dienstreise

Begleitperson bei einer Klassenfahrt - Wer bezahlt? 18.03.2012, 13:15

Karawane
Bild: pixabay [CC0 (Public Domain)]

In der Praxis bezahlen Lehrer/innen ihre Teilnahme an Klassenfahrten selbst. Dabei müssten sie in den meisten Fällen sämtliche Kosten erstattet bekommen - eine Klassenfahrt ist schließlich kein Vergügen. Ausführungen zum Bundesreisekostengesetz, den Landesreisekostengesetzen und den zugehörigen Erlassen/Verordnungen.

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Die Theorie

Das Bundesreisekostengesetz (BRKG)

Bezugsdokument für die meisten Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Richtlinien ist das Bundesreisekostengesetz (BRKG). Hier werden Reisekosten u.a. für Bundesbeamte behandelt. Da Lehrer/innen in der Regel nicht beim Bund, sondern beim Land angestellt sind, werden die Reisekosten für Klassenfahrten über landesspezifische Erlasse und Verordnungen geregelt, allerdings fast immer unter Bezug auf das BRKG. Wer es ganz genau wissen muss, der kann ergänzend die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) bemühen. In der Praxis dürfte diese Verwaltungsvorschrift aber keine nennenswerte Rolle spielen.

In den allermeisten Fällen gelten die Gesetze auch für Beschäftigte im Bereich des TV-L und damit für angestellte Lehrer/innen. Wie immer weiß Wikipedia alles:

Für Beschäftigte im Bereich des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist über § 23 Bezug genommen auf die Regelungen für Beamte des jeweiligen Arbeitgebers. Teilweise ist in den Beamtengesetzen einiger Länder (z. B. Schleswig-Holstein[1]) die Anwendung des BRKG geregelt, so dass letztlich das BRKG auch für Beschäftigte im Rahmen des TV-L gilt.

Wikipedia: Bundesreisekostengesetz

Landesreisekostengesetze (LRKG), Erlasse, Runderlasse

Jetzt kommt wieder Freude über den Föderalismus auf: Selbstverständlich gibt es keine einheitliche Regelung "für Lehrer/innen", alles ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zentrale Rollen spielen dabei:

1) Landesreisekostengesetze (LRKG)

Beachten Sie, dass die bundeslandspezifischen Reisekostengesetze in vielen Fällen durch weitere Verwaltungsvorschriften, Verordnungen oder Erlasse ergänzt werden, wie im nächsten Punkt beispielhaft gezeigt wird. Oft sind diese Ergänzungen in den Landesreisekostengesetzen oder in Kommentaren dazu explizit erwähnt.

Wenn Sie sich informieren wollen, sind die LRKG (soweit vorhanden) ein guter Ausgangspunkt. Teilweise enthalten die LRKG auch konkrete Zahlen z.B. zum Übernachtungsgeld. Wesentlich konkreter sind jedoch die Erlasse, Verwaltungsvorschriften ... im nächsten Punkt, da hier speziell auf die Durchführung von Schulfahrten / Klassenfahrten / Studienfahrten eingegangen wird.

  • Baden-WürttembergLRKG Baden-Württemberg (bei landesrecht-bw.de/). 
  • BayernBayRKG (Bayerisches Reisekostengesetz, auch genannt Bayerisches Gesetz über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter - bei gesetze-bayern.de)
  • Berlin - Hier gilt das BRKG, s.o.
  • Brandenburg - Hier gilt das BRKG, präzisiert durch eine Verwaltungsvorschrift (s.u.)
  • Bremen - BremRKG (Bremisches Reisekostengesetz, bei bremen.beck.de)
  • Hamburg - HmbRKG (Hamburgisches Reisekostengesetz, bei landesrecht.hamburg.de)
  • Hessen - Hessisches Reisekostengesetz - HRKG (bei landesrecht-hessen.de); Alternativlink
  • Mecklenburg-Vorpommern - LRKG M-V (bei mv.juris.de)
  • Niedersachsen - §84 "Reisekostenvergütung" des NBG (Niedersächsisches Beamtengesetz) verweist auf eine Verordnung, die allerdings noch nicht erlassen wurde. Bis dahin gilt der Runderlass Ausführungsbestimmungen zum Reisekostenrecht (AB-Reisekosten)
  • Nordrhein-Westfalen - LRKG NRW (bei recht.nrw.de)
  • Rheinland-Pfalz - LRKG Rheinland-Pfalz (bei landesrecht.rlp.de)
  • Saarland - SRKG (Saarländisches Reisekostengesetz, bei sl.juris.de)
  • Sachsen - SächsRKG (Sächsisches Reisekostengesetz, bei beck-online.beck.de)
  • Sachsen-Anhalt - Hier gilt das BRKG, ergänzt durch den Runderlass "Reisekosten für Lehrkräfte ... aus Anlass von Schulfahrten" (s.u.)
  • Schleswig-Hostein - Es gilt das BRKG, ergänzt durch §36 Abs. 2 Nr. 5 (Persönliche Kosten, s.u.)
  • Thüringen - ThürRKG (Thüringer Reisekostengesetz, bei th.juris.de)

2) Ergänzende Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Richtlinien

Viele der folgenden Links verweisen direkt auf ein PDF-Dokument mit dem entsprechenden Erlass o.ä. Diese Links sind immer entsprechend markiert ("PDF" o.ä.).

Die Praxis

Wenn Sie als Lehrer/in an einer Klassenfahrt teilnehmen, dann ist das in der Regel ein großer zeitlicher und finanzieller Aufwand. Fünf Tage Rom bedeutet fünf Tage Vollzeitverantwortung und 300-400 Euro Grundkosten für Fahrt, Übernachtung, Eintrittskarten usw. (sofern bspw. die Fahrt für die Begleitpersonen nicht kostenlos ist, was manche Reiseveranstalter praktizieren).

An den allermeisten Schulen ist es gängige Praxis, dass Lehrer/innen die Reise selbst bezahlen. Kaum ein/e Lehrer/in besitzt die Unverfrorenheit, die eigenen Kosten auf die Schüler/innen umzulegen. Häufig wird eine Klassenfahrt von der Schulleitung informell genehmigt, es liegt aber kein offizieller Dienstreiseantrag bzw. Dienstreisegenehmigung vor. Damit kann die Reise auch nicht abgerechnet werden.

Die "Verzichtserklärung"

Eine besonders ungute Entwicklung ist die "Verzichtserklärung". In der "Richtlinie für Schulwanderungen und Schulfahrten NRW (WRL)" (s.o.) ist bspw. zu lesen:

Soweit nicht gewährleistet ist, dass Reisekostenmittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, darf die Dienstreise [von der Schulleitung] nur genehmigt werden, wenn die teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer und die weiteren Begleitpersonen zuvor schriftlich auf die Zahlung der Reisekostenvergütung verzichten.

Der anhängende "Antrag auf Dienstreisegenehmigung" enthält die entsprechende Verzichtserklärung:

Da die Veranstaltung trotzdem durchgeführt werden soll, verzichte(n) ich/wir gemäß Nr. 3.3 WRL auf die Zahlung der Reisekostenvergütung, soweit Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Der VBE NRW bezeichnet das als "Skandal":

„Von einer freien Wahl oder freiwilligen Handlung kann ganz sicher nicht die Rede sein, wenn es darum geht, dass Lehrkräfte im Rahmen von Klassenfahrten auf die Erstattung ihrer Reisekosten ‚verzichten‘. Lehrerinnen und Lehrer werden seit Jahren dazu angehalten, sogenannte Verzichtserklärungen zu unterschreiben und damit in die eigene Tasche zu greifen, wenn sie vermeiden wollen, dass die Fahrt gestrichen wird. [...]"[...]

In Hessen gibt es bereits seit drei Jahren ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen, das besagt, dass der Dienstherr aufgrund seiner Fürsorgepflicht gehalten ist, den Beamten von vornherein nicht vor die Wahl zu stellen, ob er die geforderte Verzichtserklärung abgibt und die Klassenfahrt stattfindet oder nicht (VG Gießen 18.03.2008 9 E 055/07). Das Land Nordrhein Westfalen zieht nun nach. In einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 03. Februar 2011 heißt es unter anderem: „Es ist fürsorgewidrig, Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bei der Genehmigung einer Klassenfahrt vor die Alternative zu stellen, auf begründete Ansprüche zu verzichten oder ‚ihre Klasse im Stich zu lassen‘“ (LAG Hamm 03.02.2011 11 Sa 1852/10).

VBE NRW 14.10.2011: "Haben Lehrkräfte überhaupt die Wahl?"

Einen lesenswerten Kommentar zum Urteil des LG Hamm hier: Reisekosten der Lehrer für Klassenfahrt. Zu einer ähnlichen Einschätzung kommt das LG Mecklenburg-Vorpommern: Wer im Vorfeld eine Verzichtserklärung abgibt, kann trotzdem auf Ersatz der Auslagen bestehen (GEW Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2010).

Zorn der Begleitpersonen

Es gibt natürlich keinerlei Zahlen darüber, wie viele Lehrer/innen ihre Reisekosten in welcher Höhe erstattet bekommen. Doch wie auch bei der Diskussion um die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers ergrimmt die fehlende Würdigung der Arbeit. Fünf Tage Rom mit Neuntklässler/innen! Das ist ein Vollzeitjob. Danach sollte man erst mal zwei Wochen ins Sanatorium. Wenn man dafür auch noch bezahlen muss, stellt man die Welt in Frage.

So auch die Kommentatoren zum Beitrag Wenn Christian Wulff Schuldirektor wäre ...:

Eine Klassenfahrt ist eine Dienstreise - wer zahlt die denn in der freien Wirtschaft von seinem Gehalt (egal, wie weit das über dem Hartz-IV-Satz liegt)?!

Für mich als Teilzeitkraft, von der man selbstverständlich auch Klassenleitung, Klassenfahrtorganisation und -begleitung erwartet (was ich auch gerne tue und gar nicht in Frage stelle), leuchtet es noch weniger ein, dass ich privates Geld ausgeben soll, um meinen Dienst zu erfüllen, wenn ich schon reichlich private Zeit investiere, die mir an anderer Stelle fehlt. Mehrere Tage hintereinander in Vollzeit Verantwortung zu haben, Tag und Nacht, erfordert eine gehörige Portion “Selbstausbeutung”, da muss man noch nicht einmal an finanzielle Aspekte denken. Manchmal wird erwartet, dass man für Zeit der Abwesenheit doch bitte für die vertretenden Kollegen Arbeitsaufträge vorbereiten möge, Korrekturen bleiben liegen, Reisekostenabrechnungen decken nicht die gesamten Kosten, und wie bei den Kolleginnen und Kollegen in der Zwischenzeit zu Hause die für den “Normalfall” geregelte Kinderbetreuung organisiert (und bezahlt) wird, ist Privatsache….[...]

Aber für eine mehrtägige Klassenfahrt mit 30 pubertierenden jungen Menschen auch noch zahlen….. wen wundert’s, dass man manchmal händeringend nach einer Begleitperson suchen muss.

Kommentar #4 von "Selbstausbeutung", 25.02.2012, zum Beitrag "Wenn Christian Wulff Schuldirektor wäre ..."

Ich habe Klassenfahrten durchgeführt, da lagen die Kosten für die beiden Begleitpersonen weit über 1000 Euro. Wenn das nicht - oder nur teilweise - erstattet wird, dann ist das nicht mehr zumutbar!

Ich habe mich kürzlich mit einen Polizeibeamten unterhalten. Wenn der Personen nach Polen abschiebt, dann bekommt er das “Pinkelgeld” erstattet, das anfällt, wenn die Abzuschiebenden auf der Autobahn eine Raststättentoilette aufsuchen.

Kommentar #6 von "Hugo Schuster", 26.02.2012, zum Beitrag "Wenn Christian Wulff Schuldirektor wäre ..."

Also, liebe Lehrer/innen: Das nächste Mal wird abgerechnet!

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Kommentare

31

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  • #1

    Liebe Uschi,

    ich glaube SIE verstehen nicht richtig.
    Ich habe noch nie erlebt, dass irgendwelche Kosten der Lehrer auf Schüler umgelegt wurden. Meines Wissens ist das zumindest in NRW auch verboten.
    Ich will nur nicht den Freiplatz auf Schüler umlegen müssen (also den Ausgleich des Nachteils), wie es in der Vergangenheit von mir verlangt wurde.
    Haben Sie die Erfahrung gemacht, dass die Kosten des Lehrers auf die Klasse umgelegt wurde? Nun, ich sagte ja schon, dass ich fast sicher bin, dass das in NRW verboten ist. Persönlich bin ich jedoch der Meinung, dass es völlig richtig ist, wenn die Schüler die Kosten für den Lehrer tragen. So bezahlen die, die diese Kosten auch verursachen. Wenn ich das entscheiden könnte, würde ich das zur Regel machen.
    In meiner Hauptschule tönen die Eltern immer so groß herum, dass ihnen keine Klassenfahrt zu teuer für die lieben Kleinen ist. Die einzige, die immer bremst und Kosten niedrig halten will, bin ich.

    Die steuerliche Absetzbarkeit ist auch überhaupt kein heikles Thema. Heikel ist nur, dass ich mir ständig anhören muss, was ich alles von der Steuer absetzen kann… was andere Arbeitnehmer gar nicht erst privat kaufen müssen (Computer, Büromaterial, mein kompletter Arbeitsplatz samt dazugehöriger Infrastruktur)... aber ich darf es immerhin von der Steuer absetzen.

    schrieb Schülerfreund am

  • #2

    Die steuerliche Absetztbarkeit scheint ein heikles Theme zu sein. Ich habe nicht davon gesprochen, dass Lehrer daraufzahlen sollen. Es geht auch um keine Beschwerde im Nachhinein. Es geht darum, dass die Kosten nicht so einfach auf die Eltern umgelegt werden sollten. Es ist für einzelne Eltern nämlich nicht so einfach sich dagegen zu wehren. Es endet damit, dass es auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird. Es kommt zu einem Gruppenzwang für die Eltern. Also sollte auf jeden Fall der Dientsherr die Kosten tragen. Warum ist das für Lehrer so schwer zu verstehen ? Es wir schon einen Aufschrei geben, wenn geschlossen gegen diese Finanzierungsprobleme demonstriert wird und eben keine Klassenfahrten stattfinden.

    schrieb Uschi am

  • #3

    Es bleibt einfach: eine Klassenfahrt ist eine Dienstreise, so wie sämtliche berufliche Reisen anderer Berufsgruppen. Daher muss sie komplett bezahlt werden, und zwar von der Stadt, welche die Schule unterhält.

    Dass die Lehrer draufzahlen, ist ein absolutes No go.

    Nur weil sich Lehrer mangels Geld der Schulen dazu überreden haben lassen und das mittlerweile Usus ist, ist es noch lange nicht rechtens.

    schrieb Kestler am

  • #4

    @Uschi:
    Ich frage mich warum man das Thema steuerliche Absetzbarkeit überhaupt erst in die Diskussion einbringt.
    Wenn Sie irgendwo arbeiten, sage ich dann Sie müssen Seife und Toilettenpapier für die Toilette im Büro selbst mitbringen, ist ja nicht schlimm, denn die dürfen Sie dann steuerlich absetzen? Hielten Sie bestimmt auch nicht für in Ordnung.

    schrieb MichaelSchm am

  • #5

    @Uschi:
    Ist doch ganz einfach. Eine Klassenfahrt ist für einen Lehrer eine Dienstreise und kein Privatvergnügen. Deshalb hat jeder Lehrer Anspruch darauf, dass ihm die Kosten VOLL erstattet werden (und nicht nur zu einem Bruchteil, wie bei der “steuerlichen Absetzbarkeit”).

    Deshalb gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder voller Kostenersatz im Nachhinein durch die Schule / Schulbehörde. Oder das Nutzen von Freiplätzen (wobei den Eltern der Schüler dies bekanntgemacht wird). Oft steht eine Klassenfahrt sogar unter dem Genehmigungsvorbehalt, dass Freiplätze zugunsten der Lehrkräfte genutzt werden. Müssten in dieem Fall die Freiplätze auf die Schüler anteilig umgelegt werden, so wird die Klassenreise einfach nicht genehmigt, fällt also aus. Wenn die Eltern der Schüler das so wollen, müssen sie es nur klar kommunizieren. Und nicht im Nachhinein meckern….

    Wenn Lehrer ihre Reisen privat bezahlen sollen, dann fahren sie in Urlaub. Aber ganz bestimmt nicht auf Klassen"reise” mit Schülern. Würde jeder andere Arbeitnehmer genauso machen.

    schrieb Mister M. am

  • #6

    Liebe Uschi,
    niemand möchte etwas unter den Tisch fallen lassen. Steuerlich absetzen
    kann ich nur das, was ich auch bezahlt habe. Da ich aber nicht einsehe, meine
    Unterkunft auf einer Klassenfahrt selbst zu zahlen, kommt die steuerliche
    Absetzbarkeit gar nicht in Betracht.
    Ich möchte auch gar nichts auf die Schüler abwälzen, sondern nicht einen Vorteil,
    der mir seitens des Veranstalters gewährt wird, an die Schüler weitergeben
    müssen und nicht selber für eine dienstliche Veranstaltung zahlen müssen.
    Der Hinweis, man könne es ja steuerlich absetzen, ist fast schon infam.
    Der Vorteil, der mir seitens des Veranstalters gewährt wird, ist nämlich kein Vorteil,
    sondern ein Ausgleich für einen Nachteil, denn sämtliche anderen Kosten
    (Fahrt, Verpflegung, Eintritte) habe ich ja dennoch… und hier gebe ich mich
    mit der steuerliche Absetzbarkeit zufrieden (muss mich zufrieden geben).
    Von anderen Arbeitgebern gibt es dafür Spesen.

    schrieb Schülerfreund am

  • #7

    Es ist doch so, dass die Eltern in eine Diskussion hineingezogen werden, in der sie nichts zu suchen haben. Die Lehrer sollten die Bezahlung der Klassenfahrten letztlich mit dem Dienstherren klären. Das Umlegen auf die Schüler ist nicht rechtens. Auf dieses Glatteis würde ich mich als Lehrer nicht begeben. Seid mutig und klärt es. Laut meiner Information hat eine Lehrerin es bereits durchgesetzt. Warum handeln so nicht alle Lehrer. Schüler sollen mutig sein, ihre Vorbilder auch.  Man kann sicherlich auch allen Eltern diese Problematik erklären. Die Eltern als “Selbstbedienungsladen” zu betrachten, kommt bei mir sehr schlecht an. Dann lieber keine Klassenfahrt.

    schrieb Uschi am

  • #8

    Trotzdem sollte man das nicht einfach unter den Tisch fallen lassen. Außerdem finde ich die Antwort sehr allgemein. Was rechtfertigt eine nachträgliche Zahlung an Lehrer, die vorher nicht berücksichtigt wurde.

    schrieb Uschi am

  • #9

    Weil die Absetzbarkeit von der Steuer nicht vergleichbar ist. Wenn ich
    die Kosten absetze, habe ich trotzdem den größten Brocken selbst bezahlt.
    Hier muss ich ja nur die Kosten nicht versteuern. Abhängig vom Steuersatz
    (In meinem Fall 22%) kriege ich nur das zurück, was ich zuvor versteuert habe.

    Wenn ich den freien Platz für Begleitpersonen annehmen kann, habe ich
    erst gar keine Kosten für die Unterkunft. Der Unterschied ist doch wohl
    eklatant.

    schrieb Schülerfreund am

  • #10

    Warum spricht/schreibt niemand über die steuerlichen Möglichkeiten der Lehrer eine Klassenfahrt geltend zu machen? Es wird nur davon gesprochen Kosten auf Schüler umzulegen, aber hierüber schweigt man.

    schrieb Uschi am

  • #11

    Ich dachte beim Verwaltungsgericht an das Disziplinarverfahren. Daß ein Staatsanwalt (dann beim Amtsgericht) tätig wird, ist sicher auch möglich, aber das wird dann doch eher außergerichtlich erledigt mit einer Geldbuße.

    schrieb Ilu am

  • #12

    @ IIu
    Vielen Dank!
    Ein kleiner Flüchtigkeitsfehler ist Ihnen aber unterlaufen.
    Sie meinten wohl: Das zuständige Amtsgericht ...
    Gruß
    Claus

    schrieb Claus.Fischer am

  • #13

    @Ilu

    Wie ich schon in einem vorherigen Beitrag schrieb, kam mir nie in den Sinn, meine Kosten auf die Schüler umzulegen. Eventuelle Freiplätze auf alle umzulegen, kam mir aber auch noch nie in den Sinn.
    Sollte dem so sein, wie Sie schreiben (und ich gehe davon aus, dass es so ist), kann ich nur die eine Konsequenz daraus ziehen, dass ich keine Fahrten mehr mache.

    Für die Schüler tut es mir leid, aber ich zahle nicht noch mehr drauf, als ich ohnehin schon tue.

    schrieb Schülerfreund am

  • #14

    Liebe Lehrer,
    die Sache mit dem “Urlaub mit Schülerbehinderung” haben Sie falsch verstanden - das war Ironie, liebe Frau Klester. Der Komentator hier wollte warnen, daß das für Sie zuständige Verwaltungsgericht (möglicherweise) einen Urlaub sehen wird - streichen Sie dabei die Schülerbehinderung!

    Sie sind der Dumme, wenn das Thema “Vorteilsnahme” auf den Tisch kommt, weil Ihnen jemand übel will, und zwar sowohl beim Umlage- als auch beim Freiplatzverfahren. Das Gesetz ist eindeutig. Ohne schriftliche Zustimmung/Anweisung des Dienstherren bzw Prüfung des jeweiligen Landesrechts würde ich da kein Risiko eingehen.

    Ich bin Jurist und habe alle Sympathien für den Lehrerjob.

    schrieb Ilu am

  • #15

    Sehr geehrter Herr Fischer,

    eine Klassenfahrt bedeutet, ca. 30 Schüler in der Regel zwischen 5-8 Tagen permanent zu beaufsichtigen, sich um alle zu kümmern, die Reise wie eine Reiseverkehrskauffrau zu planen, durchzuführen, wenig Schlaf, miese Unterkünfte, 24-Dienst.

    Dies ist kein Urlaub und Pädagogen froh, wenn sie eine Fahrt pro Schuljahr und nicht mehr auf sich nehmen müssen.

    Gleichwohl dienen Klassenreisen als wichtige außerunterrichtliche pädagogische Maßnahme.

    Ihre These vom Urlaub mit Schülerbehinderung ist unhaltbar und hat Stammtischniveau.

    Wenn ich in den Urlaub fahre, dann mit der Familie, in schöne Hotels, zur Erholung.

    Verbringen Sie ihre Zeit als Nicht-Lehrer doch bitte woanders als in einem Pädagogenforum.

    schrieb Veronika Klester am

  • #16

    Man sollte das nicht verallgemeinern. Auf http://www.herole.de habe ich zumindest für meine Klassen in Ostdeutschland gute Erfahrungen gemacht! Natürlich ist aber von uns Lehrern auch die Verantwortung nicht abzuschieben, denn wir haben die Sorgfaltspflicht dass alles läuft - das sollte jeder Kollege auch bedenken!

    schrieb Frau Becker am

  • #17

    Nein Michael,

    der “Dumme” (Konkretisierung: letztendlich Schaden habende) ist wohl eindeutig der tote Schüler.
    Wenn Sie das anders sehen, tun Sie mir leid…

    Rainman

    schrieb Rainman am

  • #18

    Nach solchen Berichten habe ich ohnehin keine Lust mehr auf Klassenfahrten:

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/tragoedie-in-kreuzberger-hostel-17-jaehriger-stirbt-nach-sturz-aus-dem-fenster/6518024.html

    Wer wird wieder der Dumme sein? Der Lehrer natürlich.

    schrieb Michael am

  • #19

    @Claus Fischer

    “Es wurde an anderer Stelle schon gesagt. Unter den Juristen ist die Zahl der “Lehrerhasser” aus einem mir sehr verständlichen Grunde sehr hoch.”

    Welches ist denn der Ihnen sehr verständliche Grund?
    Und was hat das mit dem Thema zu tun?

    “Wenn die einem Lehrer “etwas am Kittel flicken können”, dann
    tun sie das mit großem Vergnügen.”

    Ist das so?
    Ist mir noch gar nicht aufgefallen, aber vielleicht liegt es daran, dass ich die meisten Juristen privat kenne.

    “Ich hatte eine Kollegin, die nicht in der Gewerkschaft war und keinen Juristen fand, der sie vor dem Arbeitsgericht vertreten wollte. Es war offensichtlich weniger die Erfolgsaussicht, sondern eher das geringe Honarar, das die Anwälte dazu brachte, von einer Klage Abstand zu nehmen.”

    Wofür soll dieses Erlebnis sprechen? Was hat ein möglicherweise geringes Honorar damit zu tun, dass Juristen Lehrern gern am “Kittel flicken” würden? Was hat das überhaupt mit Lehrern oder dem Thema zu tun?
    Fand die Kollegin keinen Anwalt oder keinen, der vor Gericht gehen wollte? (vgl. “...von einer Klage Abstand zu nehmen”)

    “Aber, wie gesagt, wenn man die eigene Vergangenheit aufarbeiten kann ...”

    Und was soll das jetzt? Um wessen Vergangenheit geht es hier, um die der Juristen? Oder ist das die Begründung dafür, warum unter Juristen besonders viel Lehrerhasser sein sollen?
    Oder wie…?
    Oder was…?

    Frohe Ostern

    P.S. Bitte vergessen Sie nicht, den Ihnen sehr verständlichen Grund. Ich wüsste gern, warum ich hassenswert sein soll

    .....tzzzzzz, und dann auch noch auf Klassenfahrt ohne Kostenerstattung und ohne Überstundenregelung gehen soll. Ich weiß, wir sind schon ein ganz besonders widerliches Völkchen ;-)

    schrieb Schülerfreund am

  • #20

    Ich bin noch nie auf die Idee gekommen, irgendwelche Kosten auf die Schüler umzulegen. Allerdings bin ich auch noch nicht auf die Idee gekommen, Freiplätze auf alle umzulegen.
    Das hielt ich immer für korrekt.
    Ich verlange z.B. gar keine Reisekosten, wenn ich auf Klassenfahrt gehe, aber ich zahle nicht für die Unterkunft. Ich bin nicht bereit, diesen “Vorteil” auf alle umzulegen. Sollte das von mir verlangt werden, fahre ich halt nicht mehr - auch gut. Ist für mich in jedem Fall stressfreier und billiger.

    Ich hatte mal eine Diskussion mit jemandem darüber, der eine Klassenfahrt auch als “Urlaubsreise mit Schülerbehinderung” sah. Das kann ja jeder gern so sehen, wie er will. Ich sehe es Arbeit und bin nicht bereit dafür zu zahlen. Soll doch der fahren, der das für “Urlaub mit Schülerbehinderung” sieht.

    Frohe Ostern

    schrieb Schülerfreund am

  • #21

    http://www.gew-bildungsmacher.de/fileadmin/freie_files/Schullexikon/Klassenfahrt_Schulwanderung_Schulfahrt.pdf
    Zitat:
    “Eine Umlage der Reisekosten auf die SchülerInnen ist unzulässig. Vorsicht auch bei Erstattung
    oder auch Umlage von Freiplätzen (Bus oder Unterkunft) der jeweiligen Anbieter. Hier kann ein
    Konflikt mit dem Verbot der Annahme von Geschenken entstehen (§ 42 des
    Beamtenstatusgesetzes, BeamtStG, § 59 LBG des Landesbeamtengesetzes, LBG, und gemäß §
    3 Abs. 3 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder, TV-L).”
    Das wird in jedem Bundesland unterschiedlich beurteilt.

    schrieb Claus.Fischer am

  • #22

    @Claus Fischer:
    Zitat: “Unter den Juristen ist die Zahl der “Lehrerhasser” aus einem mir sehr verständlichen Grunde sehr hoch.
    Wenn die einem Lehrer “etwas am Kittel flicken können”, dann
    tun sie das mit großem Vergnügen. “
    So einfach ist die Welt?

    Nochmal Zitat: “Freiplätze müssen auf alle teilnehmenden Personen verteilt werden, so dass für die Begleitpersonen und die Schüler Kosten in gleicher Höhe entstehen.”
    Gibt es dafür eine Quelle? Ich kenne die Regelung anders, wie schon oben gesagt. So herum gäbe die Sache wenigstens einen Sinn, wäre aber völlig realitätsfern, weil der Schuletat das nicht hergibt. Wenn ich die Freiplätze als Lehrer nutzen darf, ist es realistischer, aber widersinnig, weil eine Umlage nicht erlaubt ist.

    Gruß, Dirk

    schrieb Dirk am

  • #23

    @Tim
    Es geht nicht darum, ob die Eltern einverstanden sind.
    Man betrachtet eine Klassenfahrt als “Urlaubsreise mit
    Schülerbehinderung”. Und so entsteht Ihnen ein geldwerter Vorteil,
    der eine “Vorteilsnahme im Amt” darstellt.
    Obwohl es nicht zum Thema gehört:
    Von einem einzelnen Schüler dürfen Sie prinzipiell überhaupt nichts annehmen. Im Rahmen einer Abschlussfeier sind kleine Geschenke durch die ganze Klasse möglich. Die maximale Höhe, welche diese Zuwendungen ausmachen dürfen,  ist in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt und kann durch zwei Kino-Eintrittskarten schon überschritten werden!
    Gruß
    Claus

    schrieb Claus Fischer am

  • #24

    Die Umlagen der Kosten für die Begleitpersonen auf die Schüler lasse ich _immer_, zusammen mit der Einverständniserklärung der Eltern zu der entsprechenden Fahrt, abzeichnen. Bisher gab es da noch nie Probleme. Sollte sich aber ein Elternteil dagegen aussprechen - was in Ordnung wäre - gibt es von von meiner Seite aus keine Diskussion oder weitere Bemühungen, die Eltern umzustimmen; die Fahrt findet dann eben nicht statt.

    schrieb Tim am

  • #25

    Es ist nicht zulässig, Schüler mit den Fahrtkosten der Begleitpersonen zu belasten. Freiplätze müssen auf alle teilnehmenden Personen verteilt werden, so dass für die Begleitpersonen und die Schüler Kosten in gleicher Höhe entstehen.
    Liebe Lehrer, da habt ihr sehr schnell ein Verfahren am Hals wegen “Vorteilsnahme im Amt”.
    Wenn Euer Dienstherr die Reisekosten nicht zu 100 % erstattet, dann bleibt halt zu Hause.

    Es wurde an anderer Stelle schon gesagt. Unter den Juristen ist die Zahl der “Lehrerhasser” aus einem mir sehr verständlichen Grunde sehr hoch.
    Wenn die einem Lehrer “etwas am Kittel flicken können”, dann
    tun sie das mit großem Vergnügen. Ich hatte eine Kollegin,
    die nicht in der Gewerkschaft war und keinen Juristen fand, der sie vor dem Arbeitsgericht vertreten wollte. Es war offensichtlich weniger die Erfolgsaussicht, sondern eher das geringe Honarar, das die Anwälte dazu brachte, von einer Klage Abstand zu nehmen. Aber, wie gesagt, wenn man die eigene Vergangenheit aufarbeiten kann ...
    Gruß
    Claus

    schrieb Claus Fischer am

  • #26

    Ich empfinde es als entwürdigend, die Eltern, die meist für mehrere Kinder zahlen müssen, für meine dienstlichen Auslagen zur Kasse zu bitten. Interessant ist die Idee der Umlage auf die Hartz- Kinder. Dann zahlt das Land eben auf anderem Weg. Die Kasse aus der das Geld fließen sollte, ist letztendlich die gleiche.

    schrieb abohn am

  • #27

    Das Umlegen auf die Klasse ist bei uns (Ba-Wü) ausdrücklich verboten. Allerdings ist es ok, Freiplätze z.B. bei der Busfahrt für Lehrer in Anspruch zu nehmen. Was dabei mathematisch der Unterschied zum Umlegen ist, konnte mir noch niemand schlüssig erklären.
    :-) Dirk

    schrieb Dirk am

  • #28

    Ich machs genauso wie Tim. Inzwischen bekommen wir bei uns die Reisekosten auf Antrag vom Förderverein bezahlt. Immerhin…

    Die Unverfrorenheit bei der Planung der nächsten Klassenfahrt bekam ich dann präsentiert, als ich den Schülern klarmachen wollte, dass mir daran gelegen ist, dass die Fahrt so günstig wie möglich wird, also nicht alle Optionen in Frage kommen. Antwort eines Schülers: “Ist mir egal, wie viel es kostet, wir bekommen Hartz IV. Die zahlen alles.”

    Na super!

    schrieb Andy am

  • #29

    ... schließe mich meinem Vorkommentator an. Bin allerdings Grundschullehrer, da entstehen keine so hohen Kosten.
    Ich kenne erstens gar keine Möglichkerit, dass mir und der Begleitperson Unkosten erstattet würden. Zweitens zeigt sich bei solchen Unternehmungen ein außerordentlich hohes zeitliches, organisatorisches, (etc.) Lehrerengagement, das bei der ohnehin viel zu niedrig angersetzten Entlohnung von uns Bürger-Bildnern nicht auch noch mit der selbstverständlichen Erwartung des selbst zu bezahlenden Eigenanteils weiter abgeschwächt werden sollte.
    Tss,... “Unverfrorenheit”.

    schrieb Pollo am

  • #30

    Ich lege alle planbaren Kosten (Fahrt, Unterbringung mit Verpflegung, Eintrittspreise etc.) immer auf die Schüler um. Weshalb das in diesem Artikel als “Unverfrorenheit” bezeichnet wird, erschließt sich mir nicht.

    schrieb Tim am

  • #31

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    genau das ist es, was mir diesen Beruf irgendwann endgültig vermiesen wird…. wir kommen schon fast in einen Rechtfertigungszwang, wenn wir nicht aus der privaten Schatulle bezahlen wollen…. also, irgendetwas stimmt doch wirklich nicht mehr in diesem System Schule

    schrieb nasenbaer am

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