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Dem Fiskus ein Schnippchen schlagen - Teil 2 21.02.2007, 12:02
Im Blog "Schwellenpädagogik" wird eine Möglichkeit angesprochen, wie man sein häusliches Arbeitszimmer vielleicht doch noch zumindest teilweise absetzen kann.
Der Betreiber von “Schwellenpädagogik” verfügt über Connections in die Szene der SteuerberaterInnen. Daher ist diese Überlegung durchaus ernst zu nehmen:
Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers ist seit Jahresbeginn, dass die berufliche Tätigkeit überwiegend (= mind. 50 %) daheim ausgeübt wird. Die Richter aus Erfurt stellten nun in anderem Zusammenhang fest, dass die klagende Lehrkraft mehr als die Hälfte der Arbeitszeit für Korrekturen und die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts zur Verfügung habe. Folglich müsste die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers zumindest für Schulwochen möglich sein.
Schwellenpädagogik 12.02.2007: Absetzbarkeit des Arbeitszimmers - Ein Ausweg?
Ergänzung: Die Lehrerfreund-Rechnung
Ich würde durch eine Rechnung ergänzen, man korrigiere mich bei Fehlern.
Eine Lehrperson hat rund 12 Wochen unterrichtsfreie Zeit im Jahr (“Ferien”), verbleiben 40 Wochen mit ca. 25 Stunden (Volldeputat) Unterricht, gibt im Jahr rund 1000 Stunden Arbeit an der Schule. Dazu kommen, na, mit Hofaufsichten und Konferenzen und Elternabend und dem ganzen Kram, sagen wir 100 Stunden im Jahr = 1100 Stunden/Jahr Anwesenheitsarbeit an der Schule.
Die Lehrperson arbeitet aber brutto so viel wie andere Arbeitspersonen, also 38.5 Stunden/Woche abzüglich 28 Tage Urlaub/Jahr = 46 Wochen x 38.5 Stunden = 1771 Stunden/Jahr.
Die nicht in der Schule verarbeitete Zeit von 671 Stunden sind 37.9% von 1771 tatsächlich gearbeiteten Stunden. Damit müsste das Arbeitszimmer immer noch zu knapp 40% absetzbar sein.
Also. Wer sagt’s dem Finanzamt? (<- Kleiner Seitenhieb an die Gewerkschaften ...)
Update: Die Diskussion um die Absetzbarkeit des Arbeitszimmer ist inzwischen so weit gediehen, dass sich nicht mehr die Frage nach der Aufenthaltszeit im Arbeitszimmer stellt - inzwischen geht es darum, ob das heimische Arbeitszimmer für Lehrer/innen den “Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit” darstellt. Und das ist - nach aktueller und hoffentlich bald geänderter - Auffassung des Gesetzgebers auch dann nicht der Fall, wenn die oben erwähnte 50%-Marke überschritten wird.