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Gewaltanwendung

Gerichtsurteil: Lehrer dürfen Schüler körperlich maßregeln 12.03.2010, 19:51

Eine Lehrerin hat einem 11-jährigen Schüler einen blauen Fleck verpasst, als sie ihn grob aus dem Klassenzimmer beförderte. Das Landgericht Berlin hat auf Straffreiheit entschieden - es habe sich um eine Ordnungsmaßnahme ohne Alternative gehandelt. Damit befürwortet das LG Berlin körperliche Gewalt gegen Schüler/innen unter bestimmten Umständen als legitimes Mittel.

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  • (geändert: )

Blauer Fleck ohne rechtliche Folgen

Ein 11-jähriger Schüler störte trotz Ermahnungen der Lehrerin den Unterricht. Die Lehrerin forderte ihn auf, das Klassenzimmer zu verlassen, was der Junge nicht tat. Daraufhin packte die Lehrerin den Schüler nach dessen Aussage am Oberarm und führte (zerrte?) ihn aus dem Raum. Dabei erlitt der Schüler am Oberarm ein Hämatom (= blauer Fleck) von 2cm Durchmesser, was ungefähr der Größe eines 10-Cent-Stücks entspricht.

Die Staatsanwaltschaft sah darin den Straftatsbestand der Körperverletzung erfüllt, nicht aber das zuständige Amtsgericht. Auch in der nächsten Instanz wurde die Klage vom Landgericht Berlin abgewiesen.

Argumentationsweise der Gerichte

Das Landgericht Berlin sah in dem Verhalten der Lehrerin kein strafbares Verhalten und begründete das Urteil durch zwei Argumente:

1) Ein blauer Fleck ist noch keine Körperverletzung

Ein blauer Fleck ist nach Auffassung des Landgerichts nicht so “erheblich”, dass der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt ist.

Matthias Böhm, Rechtsanwalt, führt für die GEW Berlin aus:

Wegen der Erheblichkeit verweist das Landgericht eigentlich auf eine Selbstverständlichkeit [...]: Nicht mit jedem körperlichen Übergriff ist der Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt. [...] maßgebend [für die Erheblichkeit] ist die Sicht eines objektiven Betrachters [...]. Geringe Blutergüsse oder Ähnliches, wie beispielsweise auch ein schmerzhafter Festhaltegriff, der zu einem blauen Fleck führt, liegen unterhalb der Bagatellgrenze.

Eine erstaunliche Einschätzung des Landgerichts gerade in schulischem Kontext. Wenn das Zupacken am Oberarm mit geringen Blutergüssen als Folge erlaubt ist, dann müssten auch kräftige Fußtritte in den Hintern oder Ohrfeigen erlaubt sein. Sie hinterlassen - wie die früher beliebten Tatzen - dosiert eingesetzt ebenfalls keine Spuren, schmerzen nur kurz und erfüllen damit nicht den Straftatbestand der Körperverletzung. Dass Fußtritte und Ohrfeigen jedoch in pädagogischer wie auch juristischer Hinsicht nicht akzeptabel sind, ist unumstritten.

2) Das Verhalten der Lehrerin war gerechtfertigt

Die zweite Argumentationsrichtung des Landgerichts Berlin zielt darauf ab, dass die Lehrerin den Schüler durch ihre Aktion nicht bestrafen wollte, sondern die Ordnung im Klassenzimmer aufrecht erhalten wollte und keine Alternative hatte: Wenn ein/e Schüler/in auf verbale Aufforderungen nicht reagiert und dadurch die Ordnung im Klassenraum nicht aufrecht erhalten werden kann, ist es erlaubt, die Schüler/in anzufassen, um die Ordnung wiederherzustellen (bzw. zu erhalten) - selbst wenn dabei (im Rahmen der Verhältnismäßigkeit) die Erheblichkeitsschwelle überschritten wird! Das Gericht im Wortlaut:

Das Zufassen war in dieser Situation alternativlos. Die Möglichkeit, in vergleichbaren Situationen immer sofort die Polizei oder andere Mitarbeiter der Schule herbeizurufen, zöge nicht nur — soweit das Amtsgericht zutreffend — einen nicht wieder gut zu machenden Autoritätsverlust der Lehrerin nach sich. Zwangsläufig entstünde der Eindruck, die Angeschuldigte könne sich nicht einmal einem elfjährigen Schüler gegenüber durchsetzen. Ihre Stellung als Autoritätsperson würde nachteilig untergraben. Die jeweiligen Schüler und Nachahmer hätten es zudem in der Hand, den Schulbetrieb immer wieder stillzulegen und nachhaltig zu stören.«

Der den Fall für die GEW interpretierende Anwalt findet diese Argumentationsweise “rechtlich interessant”. Und das ist sie deshalb, weil sie die Grenze zur Alternativlosigkeit aufweicht. “Keine Alternative” zu körperlichen Maßnahmen hat man dann, wenn die eigene Gesundheit durch das Gegenüber bedroht ist - dann spricht man von einer Situation der Notwehr. Das LG Berlin befürwortet mit seiner Begründung Gewalt auch außerhalb von Notwehrsituationen. Unklar ist, ab wann es keine Alternativen mehr gibt. Wenn der Schüler den Klassenraum nicht verlässt? Wenn er seine Hausaufgaben nicht gemacht hat? Wenn er einen anderen Schüler schlägt?

Gewalt als pädagogische Option

Das Urteil ruft höchst unterschiedliche Reaktionen hervor. So kommentiert “Frau Freitag” in ihrem Blog “Na, wie war’s in der Schule”:

Es kann doch nicht angehen, dass uns die Schüler ständig mit Anzeigen drohen. “Das dürfen Sie nicht!” höre ich fast täglich. [...] Sie wissen immer ganz genau, wann wir uns im rechtlichen Niemandsland befinden, aber sie prügeln, beleidigen und stören ständig. Nie halten sie ich an irgendwelche Regeln. Schulordnung, Klassenregeln, Gesetze – gilt für sie alles nicht. [...]

Aber wehe ich fasse ihre Tasche an, weil sie sich weigern den Raum zu verlassen, nachdem ich sie mehrfach dazu aufgefordert habe: “Das dürfen Sie nicht!” “Ich mach’ Anzeige.” Schiebe ich sie sanft mit der flachen Hand nach draußen: “Ich mach’ Anzeige wegen Körperverletzung!”

Aber jetzt wird alles anders. Zur Durchsetzung der Ordnung darf ich den Schüler auch anfassen.
[...]
Ab morgen wird richtig zugepackt. Rechtlich abgesichert bin ich ja.

Da hat sie Recht - sofern sie der abartigen Argumentation des Landgerichts Berlin folgen will. Doch wo ist das Ende? Wenn Frau Freitag morgen damit beginnt, in ihren (wer das Blog kennt, weiß: wirklich schwierigen) Klassen die Ordnung gewaltsam herzustellen, wird ihr “Zupacken” nichts weiter erzeugen als Aggression und noch mehr Gewalt. Autorität wird sie dadurch - wie das LG impliziert - keine gewinnen.

Viele Gerichte urteilen übrigens ganz anders. Im Juli 2009 wurde in Süddeutschland ein Lehrer für einen leichteren Fall relativ heftig gemaßregelt (Lehrerfreund 10.07.2009: Warum Lehrer Schüler nicht berühren sollten). Natürlich stellt sich bei all diesen Fällen die schwere Frage, ob die Anzeige gerechtfertig ist - war die Lehrerin im aktuellen Fall tatsächlich verantwortlich für das Hämatom?

Doch das steht auf einem anderen Blatt. Das Urteil des LG Berlin bezieht sich auf die Gewaltanwendung und legt nahe, dass körperliche Gewalt unterhalb der “Erheblichkeitsschwelle” für Lehrer/innen grundsätzlich eine Option darstellt. Dabei ist das pädagogische Prinzip ein gänzlich anderes, das dem LG Berlin offensichtlich gewaltig fremd ist: “Gutta cavat lapidem, non vi sed saepe cadendo.” (Ovid)

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Kommentare

43

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  • #1

    Und wenn man dann woanders hingeht, weil einem die Regeln nicht gefallen, läuft einem das System hinterher und will das Kind zurúck…..ja, so einfach ist es, Regeln diesen asozialen zu entgehen! :-)

    schrieb maria heidelberg am

  • #2

    Wenn ich dieses Urteil lese und auch die Reaktionen, habe ich eine klare Position. Wir leben in einer wertelosen, wertefreien Gesellschaft in der nur Leistung, Verstand und Geld zählt. Herz, Mitgefühl, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme oder auch die Konsequenzen des eigenen Handels tragen, das können die meisten Eltern nicht und vermitteln ihren Kindern oft, dass es in Ordnung ist, dass alles erlaubt ist, was geht. Oder es ist genau das Gegenteil und die Kinder leiden unter chronischem Leistungsdruck. Die BRD-Organisation und die Schulleiter, so einige Stimmen hier in den Kommentaren, schauen und schweigen. Da hilft nur eins: Werden wir doch alle mal erwachsen, wach und nicht nur “groß und volljährig”! Es erfordert Kraft, Mut und Beharrlichkeit etwas zu ändern und wenn jeder bei sich beginnt, ist schon viel getan.
    Es ist bekannt, dass sich Kinder 9/10 von den Eltern unreflektiert abschauen und nur 1/10 bewusst lernen. Unser Gehirn nimmt erst einmal alles auf und sortiert dann, doch sollen das immer die Lehrer leisten. Wie soll fachbezogener Unterricht mit “Rüpeln” - mit denen man 1000 mal versucht hat, alles mit LIEBE zu lösen - durchführen? Kein Wunder, dass immer mehr Lehrer unter Burn-Out leiden, da ihnen immer wieder erzählt wird, dass die LIEBE siegt. Es ist wichtig, dass jeder Mensch - groß oder klein -  Fehler machen darf, aber es muss Folgen haben, wenn man die Grenzen der anderen bewusst, gezielt und auch mit Gewalt überschreitet. Und wenn die Schulleiter nichts tun, dann müssen sich die Lehrer zusammentun und einfach mal eine Graswurzelbewegung gründen, sozusagen Bottom-up. Mal sehen, was die Herren in Schlips und Kragen dazu sagen. Lehrer sind keine Götter und unfehlbar, aber sie sind auch nicht die Sündenböcke für eine kaputte, disfunktionale, wertebefreite und westliche Gemeinschaft. Wir sollten alle Werte, Rückgrat und Wahrhaftigkeit vorleben und die Kinder werden dies zu 9/10 aufnehmen und danach auf die Probe stellen. Kinder sind immer der Spiegel der Gesellschaft. Ich kann die Lehrerin im Urteil verstehen, aber eben auch das betroffene Kind, dass ja wohl einen “schwierigen Hintergrund” hat.
    Bildung hat nicht nur etwas mit Kompetenz zu tun, sondern im gleichen Maße eine Herzens- und Charakterbildung und da wären wieder die WERTE. Meines Erachtens ist das gesamte Bildungssystem nicht mehr darauf ausgelegt zu bilden, sondern auszubilden. Es besteht von den Eliten und Lenkenden kein Bedarf an Menschen die eines tun: sapere auder = Wage es, selbst zu erkennen/begreifen! Wer das tut ist kritisch, lebt und argumentiert ganzheitlich und ist damit für die Eliten gefährlich.

    schrieb Karin am

  • #3

    Ganz ehrlich wenn mich mein Lehrer schubsen/ohrfeigen/treten würde,dann würde er das eiskalt zurückkriegen kann doch nicht angehen das Lehrer die sich nicht durchsetzen können Schüler anfassen nur um ihren angestauten Agressionen raus zu lassen.

    Da müssten aber erst mal alle Lehrer steinalt und schwach sein, denn nur dann haben Störenfriede den Mut zum Übergriff, und ich vermute, Sie gehören auch zu diesen “Mutigen” .... ob aber alle Lehrer so wehrlos sind, bleibt erst mal abzuwarten, das müssten sie erst noch herausfinden ...

    schrieb Pauker am

  • #4

    Also haben Familien es angedroht bekommen, mussten es aber bisher nicht zahlen?
    Wenn SchülerInnen während der Unterrichtszeit Unterricht unmöglich machen, (also nicht nur “den Hintern plattsitzen) - darum geht es hier!
    Weil sie meinen, sie hätten das Recht, diese kostbare Zeit für sich allein zu beanspruchen also den anderen die Lernzeit wegnehmen - halte ich das für vollkommen egoistisch bzw. Schmarotzerhaft. Nicht jeder Sch. hat die Möglichkeit ohne Unterricht seine Ziele zu erreichen.
    Sogar an der Hauptschule gibt es Menschen, die Wert auf einen (guten) Abschluss legen. Warum also denen auf den Teller spucken?
    Warum meckern so viele Eltern über die Schule, schicken ihre Kinder aber trotzdem hin? Wenn es ihnen wichtig wäre, hätten sie längst Initiativen gegründet, um die für sie passende Schule ins Leben zu rufen. Oder einfach die Möglichkeit zur Selbstbeschulung stärker in den Blick der Öffentlichkeit gebracht… Ich habe mit vielen Eltern geredet - mir kommt es eher so vor, als würde der Spruch:
    “Wer etwas will, sucht nach Möglichkeiten, wer etwas nicht will sucht nach Ausreden.”
    in der Regel passen.
    Im Unterricht - also an falscher Stelle zu rebellieren- oder fies gegenüber dem Lehrer zu sein,  ist unpassend.
    Der Lehrer macht hier seinen Job - selbst wenn er wollte, könnte er nichts gegen die Schulpflicht machen - und von ihm zu erwarten, seinen Job nicht auszuüben - wobei er ihn idR gerne macht (ich zumindest) halte ich für vollkommen abstrus…
    Also - wenn Eltern ihren Kindern mitgeben, dass Schule blöd ist (oder gar die LehrerInnen), halte ich das für verantwortungslos.  Sie verschieben das Problem nur in die Schule - ... Wenn sie mit den Regeln hier nicht klarkommen, sollten sie sich bemühen, damit ihre Forderungen im Gesetz verankert werden. ABER!!! Ihre Kinder nicht mit hineinziehen… Schon bevor sie Kinder bekamen gab es diese Regel.
    Wie jeder weiß, bringt es nichts, einen Fahrkartenkontrolleur für die fehlende Fahrkarte verantwortlich zu machen - oder den Blitzautomat für das zu schnelle Fahren….  und den Schülern, die Interesse an Unterrichtsinhalten haben die U.-Zeit zu stehlen, ist Vergeudung von Ressourcen.
    SchülerInnen die von ihren Eltern so instruiert wurden, dass Schule unnütz ist, nehmen vielen anderen die Chance auf Bildung weg.
    Eltern begreifen oft garnicht, in was für innere Konflikte sie ihre Kinder hineinziehen -
    Freiheit ... Unfreiheit???  Die Eltern dürfen aber uneingeschränkt die Kinder bevormunden und beeinflussen???
    Die Eltern dürfen aber den Kindern sagen was richtig für sie ist?
    Oder dürfen das die Kinder selbst entscheiden?
    Gehören die Kinder den Eltern, so dass sie die einzig Verantwortlichen sind? (Also nehmen die Eltern auch kein Kindergeld vom Staat an, weil der mit den Kindern nichts zu tun hat?)

    schrieb die Rebecca am

  • #5

    Auf Dem Lehrerfreund finden Sie übrigens einige Beiträge, die dieses Thema diskutieren, z.B.
    »Die Schulpflicht ist nicht rechtsstaatlich« - Interview mit einer Unschooler-Familie
    Kreativer Umgang mit der Schulpflicht - Erfahrungsbericht einer Mutter
    »Schulpflicht bringt Unfreiheit«

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #6

    Ein paar Leipziger Familien haben gerade Zwangsgelder in solchen Höhen angedroht bekommen.
    Tatsächlich verlassen schon etliche Familien die BRD oder gehen auf Weltreise, weil es in fast allen Ländern außer der BRD die Möglichkeit gibt, sich außerhalb der Schule zu bilden. Außerdem ist mir nicht klar, welchen Beitrag man für die Gesellschaft leistet, wenn man sich den Tag lang den Hintern in der Schule plattsitzt. Tatsächlich ist die Schulanwesenheitspflicht ziemlich übergriffig, weil der Staat eben nicht die einen Bürger vor seinen Mitbürgern schützt, sondern Bürgern vorschreiben will, was gut für sie ist. Das ist der Punkt, an dem sich die Gewalt entlädt und dann darf man sich nicht wundern, wenn es am Ende im Klassenraum kracht.

    schrieb Henning am

  • #7

    Schule ist ein putziger Verein! Erst werden die jungen Leute mit Aufwendung aller staatlichen Gewalt in die Schule geprügelt: Wer nicht freiwillig geht, wird von der Polizei gebracht, vom Gericht mit hohen Buß- oder Zwangsgeldern (gerne mehrere 10.000 Euro) belegt, in den Knast gesteckt, von seinen Eltern getrennt und in Kinderheime oder Pflegefamilien gebracht.
    Und wenn die Leute dann erst einmal widerwillig in der Klasse sitzen und ihren Unmut über ihre unfreiwillige Anwesenheit zum Ausdruck bringen, dann ist es auch wieder nicht recht und man will Gewalt anwenden, um die Aufmüpfigen wieder aus dem Klassenraum zu entfernen.
    Also was denn nun? Hü oder hott?
    Alles in allem kann ich nur feststellen, dass Schule von vorne bis hinten auf Gewalt baut und dann wundert sich jemand über die Eskalation?

    Mehrere 10’000€????? Um so ein Bußgeld zu bekommen, muss man aber schwerstverdienend sein… 
    Wenn man in dieser Gesellschaft leben will, sollte man seinen Beitrag leisten - und sich an die Regeln halten. (Egal, ob man da hintersteht, oder nicht.) Wenn einem die Gesellschaft und deren Regeln, die es hier gibt nicht passen/ gefallen, kann man gerne woanders hin. Ggf eine einsame Insel kaufen, auf der man selbst die Regeln bestimmt. Inseln gibt es schon für den Preis eines guten Einfamilienhauses…
    Also ruhig konsequent sein…

     

    schrieb die Rebecca am

  • #8

    Schule ist ein putziger Verein! Erst werden die jungen Leute mit Aufwendung aller staatlichen Gewalt in die Schule geprügelt: Wer nicht freiwillig geht, wird von der Polizei gebracht, vom Gericht mit hohen Buß- oder Zwangsgeldern (gerne mehrere 10.000 Euro) belegt, in den Knast gesteckt, von seinen Eltern getrennt und in Kinderheime oder Pflegefamilien gebracht.
    Und wenn die Leute dann erst einmal widerwillig in der Klasse sitzen und ihren Unmut über ihre unfreiwillige Anwesenheit zum Ausdruck bringen, dann ist es auch wieder nicht recht und man will Gewalt anwenden, um die Aufmüpfigen wieder aus dem Klassenraum zu entfernen.
    Also was denn nun? Hü oder hott?
    Alles in allem kann ich nur feststellen, dass Schule von vorne bis hinten auf Gewalt baut und dann wundert sich jemand über die Eskalation?

    schrieb Henning am

  • #9

    Was wollen sie bitte machen? Ihre Autorität von ein paar Halbstarken untergraben lassen, die an pubertären Testosteron Überschuss leiden. Und wenn dann erst einmal die Autorität flöten gegangen ist, hat man sowieso keine Chance mehr. Also ist die Lösung die von der Lehrerin gefunden wurde, meiner Meinung perfekt. Ich bin selbst der Vater zweier Söhne und die kommen auch nicht wegen so etwas zu mir wenn sie wissen, das die Entscheidung der Lehrkraft begründet ist. Also lassen sie mal bitte nicht so ihren liberalen Teil raushängen und lassen sie die Kommentare wenn sie keine Ahnung haben!!!

    schrieb Guest1234342 am

  • #10

    Wenn ein Schüler mir als Lehrerin Gewalt antut, indem er mich zwingt ewig im Klassenraum zu verharren, aus Provokation, aus Langsamkeit oder einfach, weil er keine Lust hat in die Pause zu gehen. Dann soll ich das einfach über mich ergehen lassen???
    Also meine Chefin hustet mir eins, wenn ich nicht pünktlich bei der Hofaufsicht bin.
    Da ich jedoch einige SuS habe, die nicht besonders emphatisch sind, wüsste ich ja mal gerne, was eine angemessene Reaktion auf den Schüler wäre, die auch funktioniert.
    Nun kommt mir aber nicht mit 5,- € Lockscheinen oder guten Noten-Versprechungen.

    schrieb die Rebecca am

  • #11

    Liebe Frau Lilly: Sie meinen Ihren Beitrag doch ironisch und persiflieren jemand, den Manche volkstümlich “Kuschelpädagoge” nennen, oder ist das Ihr Ernst?

    schrieb Pauker am

  • #12

    BRAVO, das richtige Signal von der Rechtssprechung. Wurde ja auch Zeit! Ein Hoch auf den Mut der Lehrerin, die nach hartem Studium und wohl auch Referendariat mit spitzfindigen Seminarleitern und womöglich schikanösen Mentoren, kurz, nach all den typischen Lehrerhürden ihre Karriere aufs Spiel gesetzt und den Schritt über den Rubikon gewagt und den Schreihals an die Luft befördert hat. Dafür meine aufrichtige Anerkennung! Ich freue mich schon auf den nächsten Rüpel in meiner Berufsschulklasse ;-) Der Ärmste ahnt noch nichts ...

    schrieb Pauker am

  • #13

    Das hat nichts mit Überforderung zu tun.
    1. Frei gewählt? Die Schulform wurde mir zugewiesen - vom Seminar.  Ausbildung an einer Hauptschule - dann wird man in der Regel auch nur von einer HS genommen.
    Hauptschullehrer werden in der Regel auch erst nach 5 Jahren freigegeben….
    UND:
    Wer kannte dieses Klientel denn bitte vor dem Refrendariat???
    Kinder, die sich bei perversen Sexspielen filmen und das dann per mms verschicken… SuS, die sich gegenseitig anspucken, die Stunde um Stunde Federmäppchen von Mitschülern verstecken…
    Schüler die es witzig finden, nicht aus dem Klassenraum zu gehen, obwohl der Lehrer schon längst Klo-Aufsicht machen muss.
    wenn ich versuche, sie aus der Tür zu schieben:  “packen sie mich nicht an - Alter…”
    Wenn Schüler nicht gelernt haben, dass sie Rechte UND Pflichten haben, darf man für sein Recht auf jeden Fall Schüler berühren

    schrieb LehrerNr.7 am

  • #14

    Schön wäre es, einen oder zwei zusätzliche Lehrer zu haben. In einem Jahr war ich selbst in der luxuriösen Situation, dieser Lehrer sein zu können. Mir wurden die Straftäter der Schule anvertraut. Beide hatten, kaum 14jährig ihre 14tägige Haftstrafe in KW verbüßt, um in Einzelhaft ihr Verhalten zu überdenken. Beide Jungs hatten akute soziale Defizite, da bei dem einen der Vater fehlte und seine Mutter neben ständig wechselnden Partnern Drogen nahm und damit auch mental weit weg war; beim anderen Deliquenten waren beide Elternteile rund um die Uhr bei der Arbeit und der Junge blieb sich ebenfalls allein überlassen. Gewiss hätten beide von Anbeginn einen Lehrer gebraucht, der auf sie zugeschnitten wäre - bekamen sie aber nicht, denn 90 Prozent der Lehrkräfte in Grund- und Oberschulen sind Frauen. Die Jungs brauchten jeden Tag mindestens zwei Stunden Sport, um den versäumten Bewegungsdrang nachzuholen.. und dann “liefen” sie, was sie in ihren Integrationsklassen nie bewerkstelligten, denn da nahmen sie Mobilar, Mitschüler und Lehrerinnen auseinander. Tja, nun haben wir die Inklusionsschule übergestülpt bekommen und der Krankenstand an unseren Schulen ist gravierend gestiegen. Getoppt wird das Ganze durch die organisierte Kopflosigkeit in den Amtsstuben, wo bildungsferne Beamte buchstabengetreu vor sich hindümpeln. Die Gehirne werden ausgeschaltet, nach oben benickt, nach unten getreten, nur das Demken ging irgendwie verloren..
    “Sie denken ja nicht, sie denken ja nicht..” Gewiss sollen sie es auch nicht, damit unser desaströses Bildungssystem noch weiter abstürzt, ganz wie ein Computer, der von mehrerern Viren gleichzeitig heimgesucht wird. Mit Neustart ist uns da nicht geholfen. Wir müssen das ganze Bildungssystem neu formatieren. Und zwar so schnell wie möglich, denn Bildung und Wissen sind die wichtigsten “Rohstoffe” für Deutschland gewesen. Wir “verspielen” augenblicklich alles…Und es bleibt..nichts…,denn die “Murgs” murkeln weiter vor sich hin als Diener der Macht.
    “Suse, liebe Suse, was raschelt im Stroh…” Wenn Strohköpfe Feuer fangen, ist die Hölle los. Aber leider gibt es immer weniger Begabtenförderung und immer mehr Absacken in die allgemeine mediale Verblödung (Lilly-Syndrom). Wenn Grundschulkinder mit dem neuesten Smartphone in der Schule auftauchen, dann tauchen diese in ihre virtuellen Welten ab. Auf der einen Seite digitale Demenz, auf der anderen Seite Kommerz, denn gute Bildung wird bald richtig teuer. Übrig bleibt eine Bildungselite und der verdummte “Rest”, die man lediglich als Konsumenten, Wahlvieh und Kanonenfutter benutzt. So folgen wir dem “großen BNruder” in die bildungspolitische Katastrophe, weit, weit hinter dem Rampenlicht…DSDS…GNTM….Hohlformate von gefährlicher Tragweite. Solange wir nicht bereit sind, die Glotze aus dem Fenster und das Radio in den Müllcontainer zu werfen, die Zeitung zum Fensterputzen und die Illustrierte zum Einwickeln von Gläsern zu verwenden, gehen wir den Weg der Lemminge zur Steilküste…mit dem Blöken einer Gender-Mainstream-Schafherde…

    schrieb Lutz Häschel am

  • #15

    Schön wäre es, einen oder zwei zusätzliche Lehrer zu haben. In einem Jahr war ich selbst in der luxuriösen Situation, dieser Lehrer sein zu können. Mir wurden die Straftäter der Schule anvertraut. Beide hatten, kaum 14jährig ihre 14tägige Haftstrafe in KW verbüßt, um in Einzelhaft ihr Verhalten zu überdenken. Beide Jungs hatten akute soziale Defizite, da bei dem einen der Vater fehlte und seine Mutter neben ständig wechselnden Partnern Drogen nahm und damit auch mental weit weg war; beim anderen Deliquenten waren beide Elternteile rund um die Uhr bei der Arbeit und der Junge blieb sich ebenfalls allein überlassen. Gewiss hätten beide von Anbeginn einen Lehrer gebraucht, der auf sie zugeschnitten wäre - bekamen sie aber nicht, denn 90 Prozent der Lehrkräfte in Grund- und Oberschulen sind Frauen. Die Jungs brauchten jeden Tag mindestens zwei Stunden Sport, um den versäumten Bewegungsdrang nachzuholen.. und dann “liefen” sie, was sie in ihren Integrationsklassen nie bewerkstelligten, denn da nahmen sie Mobilar, Mitschüler und Lehrerinnen auseinander. Tja, nun haben wir die Inklusionsschule übergestülpt bekommen und der Krankenstand an unseren Schulen ist gravierend gestiegen. Getoppt wird das Ganze durch die organisierte Kopflosigkeit in den Amtsstuben, wo bildungsferne Beamte buchstabengetreu vor sich hindümpeln. Die Gehirne werden ausgeschaltet, nach oben benickt, nach unten getreten, nur das Demken ging irgendwie verloren..
    “Sie denken ja nicht, sie denken ja nicht..” Gewiss sollen sie es auch nicht, damit unser desaströses Bildungssystem noch weiter abstürzt, ganz wie ein Computer, der von mehrerern Viren gleichzeitig heimgesucht wird. Mit Neustart ist uns da nicht geholfen. Wir müssen das ganze Bildungssystem neu formatieren. Und zwar so schnell wie möglich, denn Bildung und Wissen sind die wichtigsten “Rohstoffe” für Deutschland gewesen. Wir “verspielen” augenblicklich alles…Und es bleibt..nichts…,denn die “Murgs” murkeln weiter vor sich hin als Diener der Macht.

    schrieb Lutz Häschel am

  • #16

    Danke für diese Worte!

    schrieb ThaLa am

  • #17

    Einige ganz wesentliche Aspekte verdienen ebenfalls nähere Betrachtung. Ein Klassenzimmer ist nun einmal nicht dazu konstruiert, dass es kindliche Aufsässigkeit und Lautstärke ohne weiteres wegsteckt. Schüler, die in der Klasse laufen oder gar raufen, können sich gefährlich verletzen. Sensiblere Kinder bekommen vom Lärm leicht Kopfweh und leiden in einer gar so robusten Klasse an mangelndem Selbstwertgefühl und werden traurig. Störendes Verhalten im Unterricht kann vielfach durchaus der Rubrik Mobbing zugeordnet werden. Nicht nur zur Verbesserung der Leistung, sondern auch zur Erhöhung der physischen und psychischen Sicherheit und des Wohlbefindens der Kinder ist deshalb die Erhaltung der Ruhe im Klassenzimmer sehr wichtig.
    Überall, in der Kirche, bei Veranstaltungen, auf dem Sportplatz, in öffentlichen Einrichtungen usw. ist ein Platzverweis auch für Erwachsene bei Fehlverhalten ohne weitere Diskussionen selbstverständlich. Es ist deshalb noch nicht einmal lebensnah, wenn sich Kinder “worst case” in der Schule aufführen dürfen als wären sie Gremlins,  wobei es für den Lehrer nahezu unmöglich ist, vorhandenem Fehlverhalten effektiv Grenzen zu setzen.
    Übrigens geht ja nicht darum, das störende Kind “abzuführen” und noch nicht einmal nur darum, das Arbeitsklima intakt zu halten. In der Klasse ist einfach keine Zeit für Debatten, denn die Kinder werden sehr schnell unruhig. Ein Verweis aus der Klasse sollte auch dazu dienen, dem Kind die Gelegenheit zu geben, in einem Vier-Augen-Gespräch in Stichwörtern die eigene Meinung zu einem Konflikt zu äußern und diesem außerdem eine kurze Auszeit zu verschaffen. Eventuell kann darüber nachgedacht werden, durch eine kurzzeitige Versetzung in eine andere Klasse oder durch die befristete Aufsicht des Kindes durch einen einzelnen Lehrer dem Kind die Möglichkeit zu geben, eine als frustrierend empfundene Aufgabenstellung doch noch erfolgreich zu lösen.
    Die Schaffung von Ressourcen für einen zusätzlichen Lehrer in Bereitschaft an der Schule wäre insgesamt die eleganteste und außerdem eine moralisch einwandfreie Lösung, um diese und ähnliche Situationen einwandfrei bewältigen zu können.

    schrieb mickey am

  • #18

    Frechheit!
    Ein Lehrer hat eine Vorbildfunktion und außerdem eine pädagogische Ausbildung. Wenn er auf Grund von Überforderung handgreiflich werden muss, ist dies ein Zeichen dafür, dass er völlig fehl am Platz ist.
    Es gibt genügend andere “Strafen”, die man wählen kann. Was ist das denn für ein Urteil? Ich habe kein Verständnis für die Lehrer. Sie haben ihren Beruf frei gewählt und wissen vorher was auf sie zukommt! Kein Mensch hat das Recht einen anderen zu verletzen. Egal wie! Nicht einmal die Polizei tut dies. Ich erinnere nur an den Fall, wo einem Entführer Gewalt ANGEDROHT wurde, würde er nicht verraten wo das entführte Kind ist. Nur wegen dieser DROHUNG gab es für ihn schon Schmerzensgeld. Und da soll es dann fair sein ein KIND grob anzufassen, weil er den ERWACHSENEN LEHRER überfordert? Das ist ein absolutes No Go!!

    Aber so wie sich vor allem Grundschullehrer verhalten, wundert mich nichts mehr. Sie sind zum Großteil bessere Kindergärtner, mehr auch nicht.
    Alleine ihr Auftreten ist unter aller Kanone. Vor einem Menschen in Hausfrauenkleidung, der zur “Beruhigung” der Schüler eine “Gute Laune Kerze” aufstellt, fällt mir nichts mehr ein…

    schrieb Lilly S. am

  • #19

    Ich bin verwirrt. Als Leherin habe ich kaum Möglichkeiten, mit Störungen adäquat umzugehen. Alles wird von den Eltern kritisiert, es wird mit Anwalt und Abmeldung des Kindes von der Schule gedroht.

    Extraaufgaben:
    machen die Kinder nicht, natürlich wird das von Eltern unterstützt.

    Nacharbeiten:
    machen die Kinder nicht, natürlich von den Eltern unterstützt

    Vor die Tür setzen:
    Verletzung der Aufsichtspflicht, Verletzung des Rechts auf Unterricht bei DIESEM Kind (was ist mit den Rechten der anderen?)

    Gespräche:
    bringen für die Situation nichts, für die Zukunft leider auch nichts, Eltern und Kinder versprechen das Blaue vom Himmel, um gleich zum Tagesgeschäft überzugehen

    Mitteilungen telefonisch/schriftlich:
    aufwendig, sinnlos, da keine Veränderung

    Anfassen?
    Nicht mal, wenn sie weinen oder traurig sind! Bin ich denn des Wahnsinns fette Beute?! Wer weiß, wie die anderen “drauf” sind und wer alles sein Handy einschaltet?
    Dadurch nehme ich ihnen etwas sehr Menschliches - nämlich Trost und Zuwendung weg - DANKE liebe Eltern, aber dann muss es eben so sein. Ansonsten bin ich erpressbar, weil ich geholfen habe und dank einer in den Rücken fallenden Schulleitung (die Schüler und Eltern haben IMMER Recht!), gehe ich dieses Risiko bestimmt nicht ein.

    Tipps?
    Gerne! Bin seit 20 Jahren Lehrerin und inzwischen häufig mit meinem Latein am Ende, da es nur noch um Schülerzahlen geht und nicht um Unterricht oder Erziehung.

    Ich finde das Urteil ermutigend. Für mich bedeutet das nicht, dass ich “nun endlich Hand an die Schüler legen darf”, sondern, dass hier auch Eltern und Kindern gezeigt wird, dass auch sie bzw. das Verhalten ein Teil der Verkettung sind und damit mit in der Verantwortung für die entstandene Situation stehen.

    Persönlich habe ich inzwischen mein Handy dabei und rufe beim Schulleiter an, wenn “mal wieder” ein Schüler eine Auszeit braucht. Häufig tummeln sich während einer einzigen Unterrichtsstunde 10 bis 15 Schüler aus fünf Klassen gleichzeitig dort. DAS SOLLTE ALLEN BETEILIGTEN ZU DENKEN GEBEN, macht es aber nicht. Aber immerhin können dann während dieser einen Stunde immerhin 100 bis 120 Schüler unterrichtet werden. Denn die haben auch ein Recht auf Unterricht.

    schrieb susi7 am

  • #20

    Ich finde zwar, dass das Gericht richtig entschieden hat, das hätte aber auch genau so gut anders ausgehen können. Die ganze Sache ist eine einzige Gratwanderung. Gewalt ist falsch - keine Frage. Aber die ganzen “Problemfälle” wissen meistens wie weit Lehrer gehen können und nutzen dies Schamlos aus. Es gibt nahezu keine möglichkeit Schüler so zu Maßregeln das sie die Konsequenzen wirklich spüren und merken, dass es so nicht gehen kann.
    Ich bin selber Schüler und merke in meiner Schule den “Zerfall der Tugenden”. Desweiteren merke ich auch im Rahmen der ehrenamtlichen Schwimmausbildung, wie wenig Kinder überhaupt etwas von Disziplin verstehen.
    Das Große Problem was ich bei solchen schwierigen Kindern sehe ist, das sie durch solche Aktionen an Prestige innerhalb der Klasse gewinnen. Dadurch ist das Handeln des Lehrers, egal wie er reagiert immer zu einem Teil Kontraproduktiv, da die ganze Klasse realisiert, dass der Lehrer keine “richtige” Autorität besitzt, bzw. seine Maßnahmen nicht Zwangsweise mit ernst zu nehmenden Problemen verbunden sind.
    Hinzu kommt ja noch das durch die “störattacken” den anderen in der Klasse ja die möglichkeit genommen wird zu lernen was eigentlich viel tragischer ist als der Vorfall selbst.

    Abschließend lässt sich sagen, dass in meinen Augen es Ratsam wäre die Personen im Rahmen des erlaubten natürlich, in der Klasse anzuprangern, so dass sie schon ganz früh lernen am besten schon im Kindergarten oder in der Grundschule das es so nicht funktionieren kann. Sodass man wenigstens verhindert das stören als “cool” gilt.

    Desweiteren muss man bei manchen Fällen auch versuchen zu verstehen woher die Probleme kommen. Da auch probleme auf familiärer Basis zu solchen Resultaten führen können

    Mfg Aerkus

    schrieb Aerkus am

  • #21

    Lieber Schullehrer,erstens bin ich volljährig,somit als erwachsen anzusehen.Zweitens habe ich in meinem Beitrag lediglich von dem Recht auf Notwehr gesprochen und kein Wort über meine Familienangehörigen verloren.Aber deine Reaktion passt gut in das Bild was ich und viele Schüler von einem Lehrer haben.Sie interressieren sich nicht für unsere Gefühle bzw Meinungen sondern dafür ob das Gehalt pünktlich überwiesen wird und wie man möglichst stressfrei durch das Jahr kommt(Ich habe auch andere Lehrer erlebt,diese stellen aber traurigerweise die Ausnahme dar).Und es tut mir leid aber meine Meinung ist das ein Lehrer einen Schüler weder anfassen noch verletzen sollte,denn das führt gerade in der heutigen Zeit zu Aggressionen die dann von Seiten der Schüler massiv weitergeführt werden,sodass ein normaler Unterricht nicht mehr möglich ist.

    schrieb Hakuin am

  • #22

    Es gibt keinen Grund, warum sich vermeintlich Minderjährige nicht an dieser Diskussion beteiligen sollten.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #23

    Äh, bescheidene Frage: Ist das jetzt ein Kinderforum? Gibt es da einen Admin, der auf ein Mindestniveau achtet? “Ich ruf mein große Brüder” ist ja wohl nicht das Thema.

    Gruß vom Schullehrer

    schrieb Schullehrer am

  • #24

    Ich finde körperliche Gewalt von beiden Seiten nur gerecht fertigt wenn sie sich schützen gegen Gewaltaten des anderen. Die gut und allseits bekannte “Notwehr”.

    Doch ich empfinde das wenn man jemanden mit so viel Gewalt aus dem Klassenraum zerrt das dabei ein blauer Fleck ensteht das einfach nicht richtig sein kann.

    schrieb Carina am

  • #25

    “nur um ihren angestauten Agressionen raus zu lassen.”
    Klarer Fall von Thema nicht verstanden.
    Gruß, Dirk

    schrieb Dirk am

  • #26

    Ganz ehrlich wenn mich mein Lehrer schubsen/ohrfeigen/treten würde,dann würde er das eiskalt zurückkriegen kann doch nicht angehen das Lehrer die sich nicht durchsetzen können Schüler anfassen nur um ihren angestauten Agressionen raus zu lassen.

    schrieb Hakuin am

  • #27

    Verzeiht, dass ich nicht auf die vorigen Beiträge eingehe.

    So kurz vor Weihnachten möchte ich hier Astrid Lindgrens Rede bereitstellen, die sie anlässlich der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels 1978 gehalten hat. Dies ist lange her, aber sie wird damit sicher noch lange in vielen Herzen weiterleben.

    Hier ist diese historische Rede:
    http://www.zeit.de/reden/die_historische_rede/friedenspreis_lindgren

    schrieb zum_bleistift am

  • #28

    Ich sehe den Sinn und Zweck von Gewalt in der Richtung Lehrer -> nicht. Gewalt und Kampf setzen bei mir die Tugend vorraus, dass man sich in den anderen hineinversetzen kann und ich kann mich eben nicht in jeder Sekunde in jeden Schüler hineinversetzen. Sollte dann einer mich angreifen, werde ich mich wehren. Mehr muss es nicht sein.
    Viel wichtiger wäre es zu klären, wie es zu einem Angriff gekommen ist, als darüber zu schwadronieren, ob ich mit Gewalt und Angst SchülerInnen Disziplin und Lernerfolge bringe.

    schrieb Seecamel am

  • #29

    Kommentar zum Urteil des LG Berlin verstehe ich nicht.

    BITTE WAS wären denn die Alternativen ? Es geht doch um Verhältnismäßigkeit, nicht um ein Prinzip. Immer dieses blöde “Fass bloß keinen an”.  Ansonsten sind die Kids robust und können gut austeilen, aber wenn sie über ihre Grenzen gehen, darf sie keiner anfassen ?  Und das Schlimmste: Sie wissen es genau und werden noch instruiert, was Lehrer alles nicht dürfen. Toll, macht weiter so, lustig regelnd gehen wir zugrunde.  Das LG Berlin hat einen Preis verdient ! 

    Was für eine kranke Pädagogik und Gesetzgebung, was füpr kranke Eltern, die satt das Gespräch zu suchen, klagen. Was für weltferne Juristen.

    Nochmal. Bitte um Handlungsanweisung und möchte den Kritiker hier mal in DER Situation erleben !

    schrieb tollo am

  • #30

    Als Lehrer ist mir das geschilderte disziplinarische Problem durchaus vertraut. M. E. greift die Argumentation des Gerichts aber zu kurz. Eine Störung braucht eine Lösung, aber gibt es nur die Alternativen zupacken oder Gesichtsverlust?
    Wenn ein Schüler der Anweisung nicht folgt, kann man ihn auf Folgen hinweisen (auch ohne sie gleich zu konkretisieren). Gerade der Hinweis, dass man ihn nicht vor die Tür zerren wird, aber dass er die Konsequenzen seiner Verweigerung dann tragen muss, hat bei mir gewirkt. Und wenn er trotzdem bleibt, würde ich - ihn ignorierend - weiter unterrichten. Stört er dann erneut/weiter, würde ich eher den Unterricht abbrechen, als ihn anfassen.
    Ja, er hat dann eine Stunde unmöglich gemacht. Dass es bei einer bleibt, dafür kann eine angemesssene Ordnungsmaßnahme wie der vorrüber gehende Ausschluss vom Unterricht sorgen.
    Vor der Klasse sind das alles logische Folgen, insbesondere wenn sie mitbekommen, dass sein Verhalten nicht folgenlos bleibt.
    Das Zupacken aber ist und bleibt Gewaltanwendung. Im Übrigen gelingt es ja nur, wenn der Lehrer deutlich stärker ist. Und was, wenn der Schüler danach wieder kommt? Ein erneutes Zupacken?
    Für mich bleibt eindeutig: Körperliche Gewalt ist nur als Notwehrmaßnahme legitim.

    schrieb Martin am

  • #31

    @Martina, #6
    Das kann ich voll unterschreiben. Ist mir auch so ergangen. Ich hätte meine Taten eingestehen müssen.
    Ich habe ja nieeee etwas angestellt! ;-)
    Meine Eltern hätten aber niemals rechtliche Schritte unternommen. 

    (Allerdings hat eine Lehrerin in der 4. Klasse regelmäßig den Stock benutzt. Wie ich Jahre später erfahren habe war ihr Mann Alkoholiker ... und ihr gingen zu oft die Nerven durch.)

    schrieb zum_bleistift am

  • #32

    Halten wir es doch beim Thema Gewalt in der Schule einfach mit Christian Morgenstern und machen damit alle Schulräte und Gutmenschen glücklich:

    “Weil, so schließt er messerscharf,
    nicht sein kann, was nicht sein darf.”

    schrieb Mister M. am

  • #33

    Liebe Kollegen und Sympathisanten, auch Gegner,

    aus meiner Sicht wird zu solchen Themen viel zu viel geschwallt. Fakt ist: Wer sich auf die Obrigkeit verlässt, hat schon verloren. Wir Lehrer müssen nicht alleine die schwindende Moral einer Gesellschaft retten, die diese längst aufgegeben hat. Der gesunden Menschenverstand musste dem Anwalt weichen, so will es der “Zeitgeist”. Verlasst Euch nicht auf solche Urteile, so ungewöhnlich sie auch sein mögen, schöpft nicht daraus Hoffnung für eine Wende, das wäre zu früh! Nehmt das Wissen darum zu den Unterlagen, falls Ihr selber zur Zielscheibe werdet. Habt aber auch keine Angst, Schüler zu berühren, sind auch Menschen, meistens sogar ganz liebe und mit Emotionen kann man manchmal viel mehr sagen als mit pädagogischen Gesprächen. Es kommt natürlich darauf an, wie man mit den Schülern alltäglich umgeht, nur daraus kann man eine Berührung ableiten aber sie ist und bleibt menschlich. Ich möchte betonen, dass ich die Grenzen sehr wohl kenne, auch die Tabuzonen aber die mir “Anvertrauten” wie antiseptische Wesen zu sehen fällt mir schwer.
    Gewaltanwendung, wie im vorliegenden Fall, würde ich trotzdem keinem Kollegen empfehlen,leicht kann die Situation entgleiten. Einmal habe ich mit der gesamten Klasse den Raum gewechselt, weil ein Sturkopf sich meiner Anweisung widersetzte. Das war eine Riesengaudi, ich habe mich auf unerwartete Weise durchgesetzt und war nicht der “Depp”. Liebe Kollegen, macht Euch nicht zu demselben. Finger weg von schwierigen Schülern, das führt zu nichts. Schwierige Kinder haben schwierige Eltern und die bringen Euch vor Gericht. Dort haben wir “im Namen des Volkes” mehr verloren als gewonnen.

    Ganz liebe Grüße an alle trotzdem unerschrockenen Lehrer

    Der Schullehrer

    schrieb Schullehrer am

  • #34

    Hallo!
    Hier lief doch auf mehreren Ebenen etwas schief.

    1. Das Kind sollte doch eigentlich so erzogen sein, dass es den Anweisungen des Lehrers Folge leistet.
    2. Ein “Zufassen” durch den Lehrkörper sollte doch nie alternativlos sein, auch wenn es vom LG Berlin so gesehen wird. Diese Sichtweise erscheint mir engstirnig.
    3. Die Eltern hätten darauf verzichten können, die Lehrerin gleich vor Gericht zu ziehen und vorher ein Gespräch mit ihr führen sollen.

    Aber weil alles nie so einfach ist, möchte ich hier festhalten:

    1. Dass Erziehungsarbeit aus dem Elternhaus in die Schule verlagert wird ist zu einem (vielleicht auch immer größer werdenden Teil) nun mal so. Leider werden die Lehramtsstudenten auf diese zusätzliche Aufgabe aber nicht ausreichend vorbereitet. Vermutlich gibt es auch zu wenige Sozialarbeiter/Psychologenstellen in Schulen, die für solche Situationen eigens ausgebildet wurden. Damit kommen wir zu Punkt zwei.

    2. Wenn eine Lehrerin alles, was sie in ihrem Studium und ihrer Laufbahn als Lehrerin an Konfliktlösungsstrategien aufgebracht hat und nichts geholfen hat, keine unterstützenden Kräfte im Haus sind, sie daher als ultima ratio auf ein “Zupacken” zurückgreift, so ist das verständlich, sofern das Prüfen der Alternativen durch die Lehrerin aufrichtig und ehrlich geschehen ist; diese Redlichkeit unterstelle ihr der Lehrerin selbstverständlich.
    Als “engstirnig” bezeichne ich damit nicht sie selbst(!), sondern die Haltung derer, die in der Aussage des LG Berlin (“Das Zufassen war in dieser Situation alternativlos”) einen Freibrief zum tatkräftigen Verteidigen des Respekts der Lehrperson sehen und nach diesem Vorfall nicht mehr daran glauben, dass es eine Alternative zum Zupacken im Unterricht geben MUSS.

    3. Ob die Eltern des Kindes tatsächlich ohne Umwege vor Gericht gezogen sind, oder ob sie vorher mit der Lehrerin ein Gespräch gesucht hatten, ist den Ausführungen nicht zu entnehmen. Es drängt sich jedoch der Verdacht auf, dass bei den Eltern des Kindes kein Verständnis für die Schwierigkeiten des Lehrerberufs im Allgemeinen und auch keines für die freigesprochene Lehrerin und ihre vermutlich schwierige Klasse im Speziellen vorhanden ist. Wodurch dieser bedauerliche Umstand zustande kommt, ist an dieser Stelle erst einmal unerheblich. Man kann aber behaupten, dass sich ein gutes, respektvolles Verhältnis zwischen Lehrperson und Eltern günstiger ausgewirkt hätte.

    Fazit:
    Aufgrund diverser Missstände musste eine Lehrerin zu einem pädagogisch äußerst fragwürdigen Mittel greifen. Das LG Berlin will verhindern, dass eine einzelne Person für eine gesamtgesellschaftliche Schieflage verantwortlich gemacht wird, was auch bei mir erst einmal einen guten Eindruck gemacht hat. Daher bescheinigt es das Verhalten der Lehrerin als alternativlos und spricht sie frei. Dies eröffnet nun zwei Problemfelder:
    1. Das Bezeichnen des Verhaltens als tatsächlich alternativlos ist brandgefährlich. Es bekräftigt jene, denen es schon länger in den Fingern juckt und es erweckt den Eindruck, dass man sich nun mit dieser “Tatsache” abfinden müsse. Dabei gilt vielmehr, dass die Ursachen für die Alternativlosikgeit gefunden werden müssen und dass natürlich für wirkliche, nachhaltige Alternativen gesorgt werden muss.
    2. Die Frage nach der Verantwortung bleibt ungeklärt. Angenommen: das LG Berlin befindet die Lehrerin für schuldig, um weiterhin prinzipielle Gewaltfreiheit im Unterricht zu gewährleisten. Dann hätte diese möglicherweise selbst gegen ihren Schulleiter/das Bildungsministerium geklagt, weil sie im Klassenzimmer mit Problemen allein gelassen wird, die sie mit herkömmlichen Mitteln nicht selbst zu lösen vermag. Trägt dann der Schulleiter schuld, weil er keine Sozialarbeiterin/psychologin eingestellt hat? Oder das Land, weil während des Studiums nicht ausreichend über Konfliktbewältigung doziert wurde?
    Man muss sich fragen, ob das LG Berlin möglicherweise nur deswegen für die Lehrerin entschieden hat, weil es genau diese bildungspolitischen Turbulenzen vermeiden wollte.

    Nach meiner Meinung hätte die Lehrerin verurteilt werden müssen. Denn nun ist die Gewaltfreiheit in den Klassenzimmern nicht mehr gewährleistet.
    Die Verurteilung wäre einem Skandal gleichgekommen, der die Aufmerksamkeit auf die dringend zu lösenden Missstände gelenkt hätte. Um diese sehr ungemütliche, aber möglicherweise fruchtbringendere Möglichkeit hat uns das LG Berlin nun gebracht.

    Abschließend noch einmal in aller Deutlichkeit: Wenn ich hier den Freispruch kritisiere, dann nicht, weil ich die Lehrerin in ihrer persönlichen Situation für verurteilenswert befinde. Ich zweifle in keiner Weise an ihrer Integrität. Bei allem Mitgefühl ist jedoch eine vernünftige Grundsatzentscheidung zu fällen.

    mfg, Johannes

    schrieb Johannes am

  • #35

    Ein mir bekannter Lehrer hat vor ca. 2 Monaten in einer Stunde, in der das Unterrichten durch störende Schüler vollkommen unmöglich war, 1 Schulstunde lang ruhig auf Ruhe zur Begrüssung der Klasse gewartet - vergeblich.
    Als Reaktion hat er - gerichtet an die Schulleitung und zur Kenntnis an andere Gremien in der Schule - um ein entsprechendes klares Vorgehenskonzept (Ordnungsmaßnahmen, etc.) gebeten.
    Folge: Der Empfang des Schreibens wurde durch die Schulleitung nie direkt quittiert, sondern erst indirekt anlässlich des Vorladungstermins beim Schulrat.
    Quintessenz: Dem Lehrer wurde durch den Schulrat aufgetragen, ein “Konzept über methodische Reaktionsmöglichkeiten durch ihn selber” schriftlich zu verfassen, mit anschließendem Gespräch (wieder beim Schulrat) sowie Unterrichtsbesuch durch denselben.
    Die Story sorgte bei mehreren KollegInnen (die alle solch oder ähnlich umögliche Unterrichtssituationen kennen), die den Vorgang mitbekommen hatten, für Ratlosigkeit, Mutlosigkeit bis hin zu Empörung.
    Für mich ist die Sache klar: Hier werden Fürsorgepflichten des Dienstherrn gegenüber seinen Mitarbeitern offensichtlich sträflichst missachtet!

    schrieb teacher am

  • #36

    1. In Österreich darf kein Schüler(in) aus der Klasse verwiesen werden, schon gar nicht mit körperlicher Gewalt.
    2. Das wirkliche Problem sind die Eltern, die solche Vorfälle zur Anzeige bringen. Sie sollten einer Lehrerin, die den Mut aufbringt, alle anderen (nicht sich selbst!) vor einem Störer zu schützen, für die Zivilcourage danken. Deswegen hat das Gericht hier Hausverstand walten lassen, denke ich.

    schrieb teacher am

  • #37

    Kinder davon abzuhalten etwas, aus der Sicht eines Anderen, dummes zu tun, grenzt schon an Magie wenn es funktioniert. Manchmal hilft Reden, einige Erziehungsberechtigte nutzen physische Gewalt für den kurzfristigen Erfolg aber wenn das Kind glaubt es müsse unbedingt mal etwas ausprobieren dann sieht es meist schlecht aus für die Erziehungsberechtigten. Die Krux ist, aus unserer Sicht dummes ist für das Kind mit wichtigen Assoziationen verknüpft. Coolnes, Macht über eine vermeintliche Autoritätsperson, Rache und andere Motivationen. Sehr wichtig ist es deshalb die Rahmenbedingungen so zu stecken das das Kind selbst erkennen kann das sein geplantes Vorhaben dumm ist. Obiges Urteil zum blauen Fleck ist meiner Meinung nach schon mal ein Schritt in die richtige Richtung.
    Manchmal ist es leider auch so das Eltern dümmer sind als Ihre Kinder und noch schlechter erkennen was dumm ist. So wohl geschehen bei den Eltern dieses Jungen die die Anzeige wahrscheinlich auf den Weg gebracht haben nachdem der Sprössling zu Hause seine Version der Geschichte von sich gegeben hatte.

    schrieb Ralf am

  • #38

    Als ich zur Grundschule ging ( 1975-1981) habe ich von meiner Klassenlehrerin ein auf die Finger bekommen, weil sie mich beim Knete schmeissen erwischt hat. Und das war damals schon verboten.
    Ich habe sie nicht angezeigt. Meine Mutter auch nicht ,denn ich habe ihr davon nichts erzählt.
    Hätte ich erzählt, dass meine Lehrerin mir auf die Finger gehaun hat, hätte sie zuerst nach dem Grund gefragt. Tja und dann hätte ich mein Fehlverhalten zugeben müssen, was wiederum eine Standpauke meiner Mutter zur Folge gehabt hätte.
    aber meine Mutter hätte die Lehrerin nicht angezeigt. Sie hätte zu mir gesagt § Hast es ja verdient, benimm dich nächstes mal halt besser”.

    Was ich damit sagen will ist, das Desinteresse des Elternhauses. Da wird nicht nach dem Warum gefragt! “Ah, mein armes Kind ist geschlagen worden - Anzeigen -sofort”
    “Der Kleine wollte doch nur Spass machen, wegen so einer Lapalie…”
    Da gibt es keine Standpauke mehr wegen dem Fehlverhalten des Kindes.
    Und zu Hause benehmen sich die “Kleinen” wahrscheinlich genauso.
    Wir waren alle keine Engel als Schüler, aber wir hatten Respekt und sind den Anweisungen der Lehrer und Lehrerinnen gefolgt Und denen der Eltern auch. So etwas hätten wir zu Hause nie erzählt, denn dann hätte man ja seine eigene Schuld, sein eigenes Fehlverhalten zugeben müssen.

    Das war übrigens das erste und einzigste Mal, dass meine Lehrerin so etwas gemacht hatte.
    Weder bei mir, noch bei meinen Mitschülern war so etwas in Zukunft notwendig.

    Also, etwas mehr Interesse der Eltern, etwas Erziehung zu Respekt und wir würden diese Diskussion nicht führen.

    schrieb Martina am

  • #39

    Wie halte ich ein Kind davon ab, etwas “Dummes” zu tun - etwas, womit es sich selbst verletzt, andere verletzt… oder sich “einfach nur” über kurz oder lang ausgrenzt?
    http://ac.ht/lc/?p=1536

    schrieb ponyQ am

  • #40

    Es gibt Sie also doch. Richter mit gesundem Menschenverstand. Das Urteil ist konkret nachvollziehbar und fair.

    Was würde die Gesellschaft gewinnen wenn wir solche Dreistgkeiten, wie Die dieses Schülers, für gut heissen würden. Einen Lehrer anzuzeigen wegen eines 10 Centmünzen großen Flecken auf dem Arm, von dem nicht einmal bewiesen ist das er mit dem Anfassen durch die Lehrkraft in Zusammenhang steht, ist absolut unterste Schublade wenn dem ,,Anfassen” im Vorfeld noch ein Fehlverhalten des Schülers und eine eindeutige Missachtung einer Anweisung der Lehrkraft vorausging. Die Eltern sollten mindestens die Kosten des Verfahrens tragen, und eigentlich auch noch alle Zeit, Kosten und Mühen, die der Lehrkraft durch den Prozess entstanden sind, als Schadensersatz wieder gut machen.

    Wo kommen wir eigentlich hin, wenn wir uns, gesetzeskonform, von Kindern die Ihre Grenzen austesten an der Nase herumführen lassen müssen.

    Was lernen die Kinder, wenn eine Lehrkkraft die Polizei holen muss dachdem ein Kind den Unterricht stört und der Anweisung Diesen zu verlassen nicht Folge leistet:
    Nachdem die Polizei das Kind aus dem Klassenzimmer entfernt und Dieses in der nächsten Pause von seinem Erlebnis mit der Polizei berichtet werden alle erfahren das die Polizei letztlich auch nichts machen kann ausser Ihm vor die Tür zu setzen. Das regt natürlich neue Fanthasien bei Kindern die schon immer einmal gerne etwas haben wollten, aber kein Geld hatten dieses zu kaufen. Nach einer realistischen Risiko/Nutzen Abwägung wird dann ein kleveres Kind zu dem Schluss kommen, das man es mal probieren könnte. Wenn die Rechnung dieser Kinder aufgeht ist es schlimm genug. Wenn Sie aber erwischt werden lernen Sie noch mehr fürs Leben. Z.B. das die Polizei wieder nichts machen kann und eigentlich nach dieser Straftat nicht wirklich etwas passiert vor dem man Respekt haben müsste. Wenn das sich dann wieder in der Schule herumspricht werden vieleicht speziell veranlagte Kinder auf den Gedanken kommen mal so richtig die Sau rauszulassen und z.B. einer Rentnerin so richtig übel mitzuspielen. Was dabei im Bezug auf Bestrafbarkeit dieser Kinder herauskommen könnte wurde kürzlich in den Medien prophezeit.
    Die Schule ist, Ja zum lernen da.
    Wir müssen nur verdammt aufpassen was die Kinder für Lehren aus der Anwendung von Gesetzen ziehen. Was sollen Eltern, die Ihren Kinder vermittelt haben,, sei fleisig und lerne und du wirst es im Leben zu etwas bringen” sagen, wenn diese feststellen müssen das die Methode ,,sei provokant und mache was du willst ohne Dich an Regeln zu halten” die vorerst erfolgversprechendere Methode zu sein scheint.

    schrieb Ralf am

  • #41

    Grundsätzlich hat keine Lehrkraft einen Schüler anzufassen, es sei zur Selbstverteidigung oder um den Schüler zu schützen. Alles andere ist tabu, auch das zärtliche über den Kopf streichel, was leider immer noch zu häufig vorkommt.
    Wenn ein Kind tatsächlich den Hausfrieden stört, und die Lehrkraft dies mit pädagogischen Mitteln nicht beenden kann, muss selbstverständlich ein dritter hinzugezogen werden, notfalls auch die Polizei. Warum soll es bei Kindern andere Regeln geben nur weil eine Lehrkraft dem Kind körperlich Überlegen ist als bei Erwachsenen.

    schrieb Marie am

  • #42

    Ich kann Ihre Aufregung über dieses Urteil nicht ganz verstehen. Ein weiteres, wichtiges juristisches Kriterium wird nämlich bei Ihren Fragen: “Wie weit soll das gehen?” nicht genügend berücksichtigt: das der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Den Schüler nach (mehrmaliger) Verweigerung einer mündlichen Anordnung zu packen und vor die Tür zu bugsieren, ist ok. Der Schüler hätte es leicht in der Hand gehabt, das Hämatom zu vermeiden: So etwas entsteht nämlich nur, wenn sich der Schüler selbst massiv wehrt.
    Den Direktor rufen zu müssen, wäre unverhältnismäßig. Überhaupt: Was mache ich in der Zwischenzeit mit den anderen Schülern? Stichwort Aufsichtspflicht.
    Eine Ohrfeige wegen nicht gemachter Hausaufgaben dagegen ist nicht ok, weil das Mittel nicht verhältnismäßig zum Vergehen gewählt wäre.

    schrieb Dirk am

  • #43

    Was sind die Alternativen? Den störenden Schüler weitermachen lassen und damit das Recht der anderen auf ungestörten Unterricht missachten? Die Polizei rufen, um den “unmittelbaren Zwang” auszuüben? Letztere würde sich bestimmt freuen, wenn sie deutschlandweit jeden Tag tausende Anrufe wegen störender Schüler erhalten würde.

    Schulen sollten, wie in den USA und anderen Ländern üblich, einen eigenen Sicherheitsdienst erhalten, der mit solchen Problemfällen umgehen kann. Das wäre wenigsten ehrlich und würde alle Lehrkräfte aus der Schusslinie nehmen.

    Das Ignorieren des Problems der gewalttätigen und störenden Schüler und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Unterricht ist auch ein Grund für das Abschneiden von Deutschland bei PISA und Co.

    schrieb Mister M. am

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