Arbeitszimmer
Verwaltungsgericht Mannheim: Kein Anspruch auf eigenes Arbeitszimmer in der Schule 14.12.2008, 17:14
Ein Lehrer aus Baden-Württemberg wollte gerichtlich ein Arbeitszimmer bzw. Büro in der Schule einklagen - und ist jetzt natürlich aufgelaufen.
Die Problematik ist bekannt: Lehrer/innen dürfen ihr Arbeitszimmer seit 2007 steuerlich nicht mehr absetzen, obwohl sie einen Großteil ihrer Arbeitszeit dort intensiv schaffend verbringen. Unterschiedliche Reaktionen auf diesen Missstand sind erörtert und ausprobiert worden, außerdem laufen aktuell sechs Musterverfahren, in denen eine Rücknahme der umstrittenen Regelung erfochten werden soll (zwei davon beziehen sich auf die Zielgruppe Lehrer/innen).
Nun hat ein Realschullehrer aus Baden-Württemberg gerichtlich ein Büro an der Schule mit Einrichtung und Internetzugang gefordert. Natürlich wurde sein Ansinnen jetzt auch in zweiter Instanz abgeschmettert (Aktenzeichen 4 S 659/08):
Spiegel Online 12.12.2008: Urteil - Lehrer haben keinen Anspruch auf Schulbüro
Das Urteil ist völlig berechtigt - die Forderung nach einem gemütlichen Arbeitsraum in der Schule ist dekadent und realitätsfremd; der Kläger hat das wohl auch irgendwie auch gefühlt (“Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils [= keine Zulassung einer Berufungsklage] habe der Kläger nicht dargelegt.” - juris.de). Außerdem beschädigen solche überzogenen Spinnereien ein weiteres Mal das Lehrerimage in der Öffentlichkeit.
Die meisten Lehrer/innen schuften (je nach Fach/Schulform) zu Hause mehr als in der Schule. Die wenigen KollegInnen, die ihre Arbeit im Wohnzimmer verrichten (wie z.B. der frische Referendar C. Herburg), leiden bitterlich. Die Problematik ist anschaulich illustriert in unserem Beitrag Lehrerfreund 30.11.2006: Fotos von Lehrerarbeitszimmern (GEW). Der Gesetzgeber weiß das, pfeift jedoch darauf und brüskiert damit die Lehrerschaft.
Dieser politischen Unverschämtheit gilt es die Stirn zu zeigen, indem die Änderung im Steuergesetz angefochten wird. Wir hoffen also weiter auf den Erfolg der Musterprozesse und raten dringend davon ab, als Korrekturfachlehrer/in einen heimischen Masseur einklagen zu wollen.