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»Körperschaden«

Dienstunfall: Internet-Morddrohung gegen Lehrer 06.02.2011, 01:36

Ein Lehrer hat im Internet von einem Schüler eine Morddrohung erhalten, worauf er mehrere psychische Einbrüche erlebte. Das wurde von den zuständigen Behörden nicht als Dienstunfall anerkannt, das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab dem Lehrer jedoch Recht. Auch um Duschunfälle während der Klassenfahrt oder Verletzungen beim Lehrerausflug wurde schon gerichtlich gestritten: Wird eine Erkrankung als Dienstunfall anerkannt, können bei krankheitsbedingtem vorzeitigem Ruhestand möglicherweise höhere Pensionsansprüche gestellt werden.

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  • (geändert: )

Definition “Dienstunfall” (für Beamte und Richter)

Ein “Dienstunfall” wird im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) so definiert:

Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.

BeamtVG, §31

(Anmerkung: Das Beamtenversorgungsgesetz des Bundes kommt nicht in allen Bundesländern zur Anwendung, z.B. michaelbertling.de: Der Begriff des Dienstunfalls im Beamtenversorgungsgesetz).

Ist eine gesundheitliche Reaktion auf Morddrohung ein Dienstunfall?

Unmittelbar nach einer Morddrohung im Internet erlitt ein 60-jähriger Lehrer Panikattacken und wurde mehrere Wochen stationär behandelt; knapp zwei Jahre später (2010) musste er wegen psychosomatischer Hautreaktionen erneut für sechs Wochen in eine Klinik. Er deklarierte diese gesundheitliche Störung als Folgen eines Dienstunfalls.

Das Land Baden-Württemberg sah keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem “Ereignis” und dem “Körperschaden” und verweigerte damit die Anerkennung als Dienstunfall. Damit wurde selbstredend auch die Übernahme entsprechender Verantwortungen abgelehnt. Der Lehrer blieb jedoch hartnäckig und bekam nun vom Verwaltungsgericht Sigmaringen Recht - es sei kein anderer Grund für die Erkrankung erkennbar (mehr: Südwest Presse Online).

Wann gilt ein “Körperschaden” / eine Erkrankung als Dienstunfall? Aus dem Nähkästchen der Gerichtsentscheidungen

Der Streit zwischen Lehrer/innen und ihrem Arbeitgeber darüber, was genau als Dienstunfall zu gelten hat, ist nicht neu:

  • Eine Lehrerin rutschte während eines Landschulheimaufenthaltes morgens beim Duschen in der Badewanne aus und prellte sich die Schulter. Das Oberschulamt Stuttgart anerkannte diesen Unfall nicht als Dienstunfall, da das Duschen nicht direkt mit der Erfüllung der dienstlichen Pflicht in Zusammenhang gestanden hätte. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim entschied jedoch, dass sich Lehrer/innen auf Klassenfahrt 24 Stunden im Einsatz befinden. Das Oberschulamt musste den Unfall als Dienstunfall anerkennen und die Kosten des Verfahrens übernehmen (Az. 4 S 516/06, ausführlich: ra-kotz.de: Lehrer ist auf Klassenfahrt rund um die Uhr im Dienst - Dienstunfall)
  • Ähnlich entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg bei einer Unterschenkelquetschung, die sich eine Lehrerin bei einem Lehrerausflug zugezogen hatte. Die Teilnahme am Kollegiumsausflug sei eine dienstliche Tätigkeit gewesen: “Sie sei durch die Lehrerkonferenz beschlossen worden, außerdem habe die Schulleiterin die Teilnahme für das gesamte Kollegium angeordnet. Die Benutzung der Tretwagen am Nachmittag sei Teil des Gesamtprogramms gewesen.” (VG Arnsberg (Az. 2 K 636/05))
  • Öffentliche Aufmerksamkeit erhielt auch der Fall des Lehrers, der 2009 im Krankenhausbett vom Amoklauf in Winnenden erfuhr und anschließend die Diagnose “akute Belastungsreaktion und posttraumatische Belastungsstörung” erhielt. Auch hier wurde eine Entscheidung zu Gunsten des Lehrers getroffen, allerdings wegen eines Formfehlers: Das Regierungspräsidium hatte einer Anerkennung als Dienstunfall zunächst zugestimmt, diese Entscheidung später aber widerrufen.

Warum gerichtlich um die Anerkennung als Dienstunfall streiten?

Wie die Südwest Presse Online zum oben genannten Fall der Morddrohung berichtet, ging es dem Lehrer, der die Morddrohung erhalten hatte, “um das Prinzip” - weshalb er die Mühen einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf sich nahm. Doch was ihn wahrscheinlich wirklich trieb war, dass er

seinen Kopf für die Schule hingehalten, seine Erkrankung unmittelbar mit den Vorfällen an seinem Arbeitsplatz zu tun habe. Dem Pädagogen ging es eigenen Angaben zufolge auch um die finanzielle Absicherung - für den Fall, dass er einen Rückfall erleide und berufsunfähig werden sollte.

Südwest Presse Online 05.02.2011: Morddrohung gegen Lehrer ist Dienstunfall

Im Vordergrund stand demnach der Wunsch, den Arbeitgeber in dieser schwierigen Situation loyal an der eigenen Seite zu wissen. Wer in dienstlichem Kontext eine Morddrohung erhält, darf zu Recht von seinem Arbeitgeber Loyalität erwarten. Die ursprüngliche lapidare Entscheidung, die Morddrohung habe mit der psychischen Reaktion nichts zu tun, zeugt nicht unbedingt von Fingerspitzengefühl der Verantwortlichen.

Daneben ist aus Sicht des Betroffenen der finanzielle Aspekt nicht zu vernachlässigen: Wenn ein/e Beamter/in wegen Berufsunfähigkeit vorzeitig in Ruhestand geht, kann er/sie evtl. höhere Pensionsansprüche geltend machen, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Dienstunfall bedingt ist.

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Kommentare

2

Zum Artikel "Dienstunfall: Internet-Morddrohung gegen Lehrer".

  • #1

    Bei uns in Meck-Pomm sid die Lehrer nicht verbeamtet , trotzdem würde mich die Relevanz interessieren, auch aus aktuellem Anlass( ein Kollege wurde vor der Klasse von der Mutter eines Schülers geohrfeigt! Ist das als Dienstunfall anzusehen?

    schrieb Thomas am

  • #2

    Hallo !
    Ich wurde ebenfalls Opfer einer Morddrohung im Internet ! Ich unterrichte an einem Mädchengymnasium und eine Schülerin gab an, sich in mich verliebt zu haben. Ich machte ihr klar, dass ihre Liebe von mir nicht erwidert würde und ich außerdem verheiratet sei und Kinder hätte. Letzte Woche kam nun heraus, dass die Schülerin im Internetchat mit einer Mitschülerin angekündigt habe, mich und dann sich zu töten.
    Die Schulleitung hat die Schülerin daraufhin beurlaubt und auf mein Drängen hin angezeigt.Ich habe ebenfalls Anzeige erstattet. 
    Ich muss dieser Schülerin also nun zumindest in der Schule nicht mehr (hoffentlich !!) begegnen !
    Trotzdem beschleicht mich immer wieder das Gefühl verfolgt zu werden. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang bekannt, dass die Schülerihn sich in rechtsradikalen Kreisen bewegt, was meine Verunsicherung nicht gerade verringert !
    Ich kann diesen Kollegen sehr gut verstehen !!
    K.K.

    schrieb K.K. am

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