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Zwillinge kassieren doppelt

Zusätzliches Elterngeld für Mehrlinge 27.12.2013, 22:01

Drillinge
Bild: Shutterstock

Rückwirkend ab 2009 können Eltern mit Mehrlingen (Zwillinge, Drillinge, Vierlinge usw.) zusätzliches Elterngeld beantragen - denn für jedes Kind besteht ein eigener Anspruch auf Elterngeld. Für das Kalenderjahr 2009 läuft die Antragsfrist am 31.12.2013 aus - also hurtig noch eine Mitteilung geschrieben, es geht um mehrere Tausend Euro pro Jahr. Fürs Jahr 2011 hat man noch bis 31.12.2014 Zeit.

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  • (geändert: )

Am 25.12.2013 verbreitete der Philologenverband Baden-Württemberg einen seiner (immer lesenswerten) Newsletter (PhV-BW-Newsletter abonnieren) mit dieser für Mehrlingseltern nützlichen Information. Am 17.12.2013 teilt nämlich das Bundesministerium für Familie ... mit:

Zusätzliches Elterngeld für Mehrlinge bis zum 31. Dezember 2013 beantragen

Das Bundessozialgericht hat am 27. Juni 2013 entschieden, dass Eltern bei Zwillings- beziehungsweise Mehrlingsgeburten nicht nur einen Elterngeldanspruch pro Geburt, sondern für jedes einzelne neugeborene Kind einen eigenen Elterngeldanspruch haben. Die zusätzlichen Elterngeldbeträge können Eltern bei ihrer Elterngeldstelle vor Ort beantragen - nicht nur für Zeiten ab dem 27. Juni 2013, sondern auch für frühere Elterngeldzeiten ab dem 1. Januar 2009.

Für Bezugszeiten im Jahr 2009 können solche Anträge nur noch bei Antragseingang bis zum 31. Dezember 2013 berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung genügt zunächst ein schriftlicher Hinweis an die Elterngeldstelle, dass Elterngeldansprüche für weitere Mehrlingskinder geltend gemacht werden.

Detaillierte Informationen sind in dem unten verlinkten Internettext "Änderungen beim Elterngeld für Zwillinge und Mehrlingskinder" zusammengestellt. Weiterführende Informationen bieten auch die zuständigen Elterngeldstellen an.

BMFSFJ 17.12.2013: Zusätzliches Elterngeld für Mehrlinge bis zum 31. Dezember 2013 beantragen

Am 27.12.2013 schiebt der Philologenverband BW in einer ergänzenden Rundmail noch eine interessante Information nach:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund unserer Info zum Elterngeld bei Zwillingen erhielten wir noch folgenden zusätzlichen Hinweis einer Leserin unseres Newsletters, den wir den Betroffenen nicht vorenthalten wollen:

Ich habe die Informationen auf der Homepage des BMFSFJ gleich noch mal nachgelesen. Dabei ist mir eine kleine, aber womöglich wichtige Formulierung aufgefallen. Dort wird nämlich vom "Bezugszeiten" im Jahre 2009 gesprochen. Das würde bedeuten, dass zumindest Eltern von Zwillingen und Mehrlingen, die vor 2009 (also in 2008) geboren wurden, Teilansprüche für Restmonate gelten machen könnten, da das Elterngeld ja in der Regel 12 bis 14 Monate lang ausgezahlt wurde. Wir werden jedenfalls morgen unsere Ansprüche auf die in 2009 liegenden Elterngeldmonate geltend machen.

Könnten Sie in einer Rundmail noch mal auf diese Formulierung aufmerksam machen, vielleicht freuen sich noch die ein oder anderen Zwillingseltern. Einen Versuch ist es jedenfalls Wert.

Mit kollegialen Grüßen und den besten Wünschen für den Start ins neue Jahr,

Cord Santelmann

Newsletter des Philologenverbands Baden-Württemberg 27.12.2013

Es bleiben damit nur noch drei Anmerkungen zum Thema:

1) Danke an Cord Santelmann für die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Newslettertextes und für die wichtige Information, die

2) kein Mensch von den verantwortlichen Stellen aktiv mitgeteilt bekommt (wie z.B. auch die Tatsache, dass man nach einer Kindsgeburt Geld für Erstausstattung beantragen kann). Aber wehe, man gibt mal irgendeinen Wisch einen Tag zu spät ab.

3) Schade, dass SIE mit Ihren Drillingen diesen Beitrag erst nach Ablauf der Frist gelesen haben und sich jetzt grün und schwarz ärgern. Immerhin sind Ihnen stark 7.000 Euro durch die Lappen gegangen. Vergessen Sie vor Zorn nicht, dass bis zum 31.12.2014 noch Elterngeld für Mehrlinge für das Jahr 2010 nachbeantragt werden kann (und entsprechend wahrscheinlich auch bis zum 31.12.2015 für das Kalenderjahr 2011).

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Kommentare

1

Zum Artikel "Zusätzliches Elterngeld für Mehrlinge".

  • #1

    Eine sehr gute Information, die hoffentlich noch von vielen in Anspruch genommen wird. Hier geht es letztendlich doch noch um eine ganze Menge Geld, dass man als Famillie doch sehr gut gebrauchen kann.

    schrieb Hannah am

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