Anklage wegen Körperverletzung
Warum Lehrer Schüler nicht berühren sollen 10.07.2009, 17:56
Ein 59-jähriger Lehrer hat einen 12-jährigen Schüler aus einem Klassenzimmer geschoben und wurde jetzt wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Schüler hielt sich in einem Klassenzimmer auf, in dem er nichts zu suchen hatte, worauf der Lehrer ihn am Genick aus dem Zimmer schob. Beim Arzt wurde am Hals des Schülers eine "Hautrötung" festgestellt. Es folgte ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft, und nun ging es nicht mehr nur ums Geld, sondern auch um eine Vorstrafe:
Mit den 120 Tagessätzen (7200 Euro) wäre der Pädagoge vorbestraft gewesen. Er widersprach. Bei der Hauptverhandlung legte die Anklagebehörde nach und plädierte auf eine Geldstrafe über 11 000 Euro. Die Richterin sah dagegen einen minderschweren Fall, kam auf 2600 Euro Geldstrafe, die aber zur Bewährung ausgesetzt ist, und zu einer Verwarnung über 650 Euro.
suedkurier.de 07.07.2009: Nach Körperverletzungs-Urteil: Anwalt rät Lehrern Distanz zu Schülern
Der Lehrer geht nun ein weiteres Mal in Berufung, da er ohne Freispruch mit einem Disziplinarverfahren zu rechnen hat.
Zu einer angemessenen Beurteilung dieses Falles muss die Frage beantwortet werden, wie druckvoll der Lehrer vorgegangen ist. Jemanden mit einer sanften Berührung aus dem Klassenzimmer zu schieben, ist strafrechtlich zu unterscheiden davon, einem Zwölfjährigen mit trainiertem Unterarm fast die Gurgel abzudrücken (vgl. Wikipedia: Körperverletzung). Die Grenze ist fließend und das wahre Geschehen im Nachhinein nicht unbedingt präzise rekonstruierbar. In Mittelbaden berührte 2001 ein Lehrer eine Schülerin am Arm; am nächsten Tag hatte er eine Anzeige am Hals, in der ärztlich attestierte schwere Prellungen genannt wurden. Eine überregionale Boulevardzeitung sprach vom “Schläger von [Ort]”, es kam zu einem Wust von Gesprächen und einem Gerichtsverfahren. Irgendwann erklärte die klagende Partei (Schülerin/Eltern), dass die Prellungen mit der Aktion des Lehrers nichts zu tun hatten, sondern durch einen Fahrradsturz verursacht worden war. Sein Ruf war jedoch nachhaltig angekratzt.
Ob man als Lehrer/in hin und wieder ein/en Schüler/in berührt (zur Seite schiebt, auf die Schulter klopft o.ä.), ist eine individuelle Entscheidung. Sicher hat das bei einem guten Verhältnis keine negativen Auswirkungen. Andererseits muss man sich fragen, ob eine Berührungskultur im Schulbetrieb notwendig ist. Zum Lehrerfreund-Beitrag Was (männliche) Lehrer im Umgang mit Schülerinnen beachten sollten - 3 Tipps liest man in den Kommentaren:
Manche Schüler gerade mit ADS brauchen “Körperkontakt”, also Schulterklopfen. Wenn die alles verboten sein soll, müsste wir ja alle mit Aidshandschuhen rumlaufen. Mit “Recht” kann man auch viel kaputt machen.
[...]
Mit den Tipps des Artikel gingen wir immer mehr in eine künstliche, kalte, emotionslose, völlig verkrampfte, angstvolle (juristische Konsequenzen!)Art der Beziehungen zwischen Menschen (Lehrern zu Schülern).
Kommentare zu Lehrerfreund 31.10.2008: Was (männliche) Lehrer im Umgang mit Schülerinnen beachten sollten - 3 Tipps
Diese Argumentation ist durchaus nachvollziehbar. Allerdings sollte ein gutes Verhältnis zu Schüler/innen völlig unabhängig davon sein, ob man Schüler/innen (niemals) anfasst oder ob man sie siezt oder duzt. Deshalb gilt für Lehrer/innen im Zweifelsfall immer: Bitte nicht berühren!