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Downloaden statt streamen

YouTube-Videos im Unterricht nutzen - auch ohne Internetverbindung 24.10.2015, 17:57

Graffiti: 'YouTube Generation'
Bild: Jonas Bengtsson: YouTube Generation [CC by]

Für jedes Unterrichtsfach findet man auf YouTube eine Menge geeigneter, kurzer Filme. Wer im Klassenzimmer keine Internetverbindung hat, der kann die Filme zuhause runterladen und vom USB-Stick aus zeigen - allerdings nur, wenn man die YouTube-AGB als nicht bindend betrachtet (was in vielen Fällen juristisch wohl haltbar ist).

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  • (geändert: )
Völlige Überarbeitung und Aktualisierung des Originalbeitrags vom 30.01.2010, wo wir über den Dienst 3outube.com berichteten, der aber inzwischen von der Bildfläche verschwunden ist.
ACHTUNG: Am 01. März 2018 sind Änderungen in Kraft getreten, die in den folgenden Ausführungen noch nicht berücksichtigt wurden. Wir ändern das in Kürze. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben wollen, abonnieren Sie den kostenlosen und schönen Lehrerfreund-Newsletter.

YouTube - ein Video-»Streaming«-Portal

YouTube-Filme werden “gestreamt” - also nicht als Datei auf der Festplatte gespeichert und dann benutzt, sondern direkt “Stück für Stück” während des Ansehens von den YouTube-Servern geladen. Das ist grundsätzlich komfortabel und schont den Platz auf der eigenen Festplatte, für den Filmeinsatz im Unterricht jedoch nicht immer vorteilhaft: Wenn Sie im Klassenzimmer keine oder eine unzuverlässige Internetverbindung haben, können Sie die Seite YouTube.com nicht mal aufrufen. Häufig verfügen Schulen auch über eine ADSL-Leitung, bei der die Downloadgeschwindigkeit nachlässt, wenn jemand irgendwo in der Schule einen Upload macht (z.B. eine Mail mit Anhang verschickt). Dann kommen gestreamte Videos ins Stocken. Am anderen Ende der Skala stehen Schulen mit einer dicken VDSL-Leitung und einem interaktiven Whiteboard in jedem Raum - hier kann YouTube zum Standard des Unterrichtsalltags werden. Beachten Sie bitte hierzu unbedingt den Artikel YouTube im Unterricht - Urheberrecht für Lehrer/innen.

Rechtliche Situation: Darf ich YouTube-Videos überhaupt abspeichern und im Unterricht zeigen?

Die YouTube-Nutzungsbedingungen sind in Abschnitt 6.1K scheinbar eindeutig:

Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings […] zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben […] ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.

Also kurz: Downloaden verboten. Nun gibt es jedoch unter Jurist/innen heftige Zweifel daran, ob die YouTube-Nutzungsbedingungen überhaupt bindend sind - schließlich musste die Nutzer/in sie nicht ausdrücklich bestätigen. Das Kultusministerium Baden-Württemberg bspw. betont diese Argumentation: "das Abspeichern […] kann nach Auffassung nahezu aller Autoren […] nicht rechtswidrig sein". Diese Argumentation bezieht sich allerdings nur auf nicht registrierte Nutzer/innen, da bei der Registrierung die YouTube-Nutzungsbedingungen explizit akzeptiert werden mussten. (Stand: 10/2015)

Wenn das Abspeichern der Videos legal ist, dann ist es nach Meinung aller Kultusministerien auch die Vorführung im Unterricht - so lange die Filme nicht rechtswidrig auf YouTube eingestellt worden sind. Weitere Ausführungen finden Sie im Artikel YouTube im Unterricht - Urheberrecht für Lehrer/innen im Abschnitt 4b ("Heruntergeladenes YouTube-Video im Unterricht vorführen").

Möglichkeit 1: YouTube-Videos downloaden mit Erweiterung für Firefox, Chrome ...

Es gibt zahlreiche kostenlose Erweiterungen für Ihren Browser, mit denen Sie Video-Inhalte aus dem Web abspeichern können. Suchen Sie dazu nach Add-Ons für Ihren Browser, z.B. mit Google-Suchanfragen wie "firefox add-ons video download" oder "chrome video downloader" o.ä.

Der Vorteil dieser Variante: Es lassen sich Videos verschiedener Dienste herunterladen, nicht nur YouTube-Videos.

Achten Sie darauf, dass Sie die Erweiterung nur von einer seriösen Seite installieren (z.B. Firefox: addons.mozilla.org, Chrome: Chrome Web Store - Extensions), sonst müllen Sie sich den Rechner schnell mit Spyware und Grippeviren zu. Über die beiden genannten Sites können Sie auch direkt nach Erweiterungen suchen (statt Google-Suche). Besuchen Sie die Add-On-Seite mit dem passenden Browser, dann müssen Sie nach Auswahl einer Erweiterung nur auf "installieren" o.ä. klicken und können loslegen.

Eines der aktuell (10/2015) am besten funktionierende Tools ist der Video Downloadhelper für Firefox. Alle Downloader funktionieren ähnlich, hier eine kurze Veranschaulichung am Beispiel:

Nach der Installation taucht ein neues Icon in der Firefox-Toolbar auf:

Video-Downloadhelper-Icon in der Firefox-Toolbar

Sobald Sie auf einer Webseite sind, die gestreamte Videos enthält und den Download erlaubt, klicken Sie auf dieses Icon. Sie erhalten dann ein Auswahl-Menü, das im Falle des Firefox-Video-Downloadhelpers so aussieht:

Firefox Video-Downloadhelper: Auswahlmenü

Im Beispiel können Sie verschiedene Qualitäten auswählen, eine hohe Qualität ist natürlich besser (im Beispielscreenshot würden Sie also einfach den obersten Eintrag ("1280x720 - HD720 - MP4") auswählen). Das Video wird dann auf Ihrer Festplatte gespeichert und kann von dort (auch ohne Internetverbindung) mit einem entsprechenden Player (z.B. VLC-Player) abgespielt werden.

(Anmerkung zum Screenshot: ADP ist nur interessant für fortgeschrittene Nutzer/innen (getrennte Audio-/Videospur)).

Möglichkeit 2: YouTube-Film herunterladen über Webdienst

Falls Sie keine Browser-Erweiterung installieren wollen oder können (z.B. wegen fehlender Berechtigungen auf den Schulrechnern), gibt es zahlreiche Webdienste, die Ihnen behilflich sein können.

Die funktionieren meist so, dass Sie die URL (=Web-Adresse) des YouTube-Videos in ein Eingabefeld beim Webdienst eingeben, auf Knopfdruck wird das Video konvertiert und auf Ihrer Festplatte gespeichert.

Es gibt zahlreiche Dienste, mit denen man YouTube-Videos (und auch andere, z.B. Vimeo) konvertieren und herunterladen kann. Ab und zu verschwindet mal einer, dafür tauchen zwei neue auf. Benutzen Sie keine Dienste, die irgendwelche Player installieren oder sonstige Veränderungen an Ihrem Browser vornehmen wollen.

Ganz gut zu benutzen ist bspw.

convert2mp3.net

Ein beliebter und sehr komfortabel zu bedienender Dienst. Sie rufen Ihr YouTube-Video auf und kopieren die Adresse ("URL"):

Screenshot: URL (Webadresse) eines YouTube-Videos kopieren

Anschließend rufen Sie convert2mp3.net auf und fügen diese Adresse in das entsprechende Feld ein.

Screenshot: conert2mp3 bedienen

Wählen Sie das gewünschte Format aus, in der Regel wird mp4 Ihren Ansprüchen gerecht. Falls Sie nur die Audiospur brauchen (z.B. Musikstück oder reiner Sprechertext), können Sie mp3 auswählen.

Anschließend können Sie noch eine Qualität wählen, wobei Sie meist die vorgegebene Standard-Einstellung benutzen können. Ein Klick auf den Download-Knopf und schon wird Ihr Video gespeichert.

Screenshot: Umgewandeltes Video von convert2mp3.net downloaden

Nach dem Herunterladen

Nach dem Herunterladen (ob mit einem Webdienst oder einer Browser-Erweiterung) liegt die Datei auf Ihrer Festplatte. Öffnen Sie die Datei, um zu überprüfen, ob sie funktioniert (z.B. Doppelklick). Eine gute Wahl ist immer der VLC-Player, ein kleines, kostenloses Programm, das die gängigsten Videoformate abspielen kann (Mac, Linux, Windows).

Jetzt müssen Sie die Datei nur noch in die Schule schaffen (am einfachsten per USB-Stick) und auf einem Rechner öffnen (auch hier empfiehlt sich immer die Verwendung des VLC-Players, der sich auf allen Systemen unkompliziert installieren lässt). Wenn Sie kein Laptop zur Verfügung haben, sondern “nur” einen DVD-Player, können Sie den Film auch auf eine CD oder DVD brennen. Sie sollten aber unbedingt vor Unterrichtsbeginn ausprobieren, ob der DVD-Player in der Schule Ihre selbst gebrannte CD/DVD wiedergeben kann.

In rechtlicher Hinsicht kann die Wiedergabe eines gespeicherten Videos problematisch sein, da Sie eine Privatkopie angefertigt haben, diese aber im Unterricht möglicherweise nicht (oder nicht uneingeschränkt) nutzen können. Beachten Sie deshalb zur Wiedergabe von auf USB-Sticks etc. gespeicherten YouTube-Filmen die Hinweise hier: YouTube im Unterricht - Urheberrecht für Lehrer/innen (Abschnitt 4b).

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Kommentare

25

Zum Artikel "YouTube-Videos im Unterricht nutzen - auch ohne Internetverbindung".

  • #1

    Vielen Dank für die Infos. Hier eine Ergänzung. Youtube-Videos lassen sich sehr einfach als mp4 oder auch mp3 mit “Peggo” (http://peggo.tv/)  für den Unterricht herunterladen.

    schrieb Stefan R. am

  • #2

    Einen Überblick über die rechtliche Situation und welche Position die Kultusministerien ungefähr beziehen finden Sie hier: YouTube im Unterricht - Urheberrecht für Lehrer/innen (Stand 10/2015)

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #3

    Einen Überblick über die rechtliche Situation und welche Position die Kultusministerien ungefähr beziehen finden Sie hier: YouTube im Unterricht - Urheberrecht für Lehrer/innen (Stand 10/2015)

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #4

    Die meisten Lehrer/innen dürften hierin keine wirkliche Alternative sehen, da sich die Schulen kostenpflichtig lizensieren müssen.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #5

    Das dürfte urheberrechtlich aber problematisch sein youtube videos im Unterricht zu verwenden. Meine Schulleitung verbietet es mir. Ich würde eher ein legales Portal wie z.B. http://www.schulmediathek.tv empfehlen. Da ist man auf der sicheren Seite und die Qualität ist besser.

    schrieb Jessica Weiss am

  • #6

    Die Site ist nicht blockiert, sondern offline - es gibt sie nicht mehr. Danke für den Hinweis.
    Eine Alternative bietet saveyoutube.com. YouTube-Video aufrufen, in der Adresszeile ein “save” vor “youtube” schreiben, und schon gibt es die Möglichkeit, das Video in verschiedenen Formaten runterzuladen.
    Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses Angebot Malware transportiert.
    http://www.saveyoutube.com

    Auch diese Site ist inzwischen offline. Wir haben den Beitrag oben 10/2015 vollständig überarbeitet, dort finden Sie alternative, funktionierende Dienste.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #7

    Die Seite ist blockiert da es sich um Betrugsversuche handelt. Also: funktioniert nicht und ist nicht rechtens.

    schrieb Jessica Lange am

  • #8

    @shokoono

    Der Download von YouTube-Videos für den privaten Bereich ist immer noch eine rechtliche Grauzone. Uns ist jedoch kein Fall bekannt, in dem jemand dafür belangt wurde. Wie auch – ist es doch selbst für YouTube unmöglich, zu unterscheiden, ob man das Video per Browser ansieht oder mit einem entsprechenden Tool auf die Festplatte zieht.

    Quelle: http://www.winload.de/news/filme/youtube-video-download-legal-illegal-verboten-erlaubt/

    schrieb Anna Schwarz am

  • #9

    Ist das nicht u. U. illegal ein gestreamtes Video einfach so herunterzuladen?

    schrieb shokoono am

  • #10

    @Juliane: Eventuell genügt auch schon die Demo eines kostenpflichtigen Programms: “Convert X to DVD”. Damit ist ein einfaches Umwandeln und Brennen von beliebigen Videodateien möglich.

    schrieb Kameraverleih am

  • #11

    @Juliane: zum Abspielen von Videos vom ipod-Classic direkt über den Beamer benötigt man ein Apple Composite AV Kabel (kostet ca. 40 € - also nicht gerade billig).

    schrieb Barbara am

  • #12

    Um die heruntergeladenen Youtube videos auf dem DVD player in der Schule zu zeigen, müssen sie encodiert werde bevor man sie auf dvd brennt.
    Die software hierzu gibt es als free download.

    schrieb Martin am

  • #13

    Meine Frage an “Hueber” vom 31.01.10 zum Thema:
    Laden von Filmen auf Ipod und abspielen über Beamer.

    Würden Sie mir bitte kurz und verständlich erklären, wie Sie das machen. Ich wäre sehr interessiert an dieser Möglichkeit, Filme im Unterricht lediglich mit Ipod (classic) und Beamer ohne Laptop/Internet abzuspielen.

    Sehr herzlichen Dank
    Juliane

    schrieb juliane am

  • #14

    Liebe Nutzer, es gibt kein urheberfreies Material. Es gibt lediglich Materialien, bei denen der Urheber auf eine Vergütung verzichtet. Sie verwenden das fremde Material, weil Sie selbst nicht in der Lage sind, dieses herzustellen. Denn wenn Sie es täten, fiele auch Ihnen sicher auf, dass es Mühe macht, Zeit und Geld kostet. Sie als “Vorbilder” sollten nicht bei ROT über die Ampel fahren. Oder machen Sie das auch ständig, weil die Regel gilt (wie es hier in einem Beitrag heißt): Wo kein Kläger, da kein Richter? Guten Abend.

    schrieb Frank am

  • #15

    @Barbara “Es geht mir nicht um juristische Spitzfingigkeiten”. Sie haben Recht, dass man den Schüler/innen bei der Anwendung von Medien im Unterricht immer auch ein Beispiel für den Umgang mit Persönlichkeits- und Urheberrechten gibt. Die damit verbundenen Erziehungsziele sind nicht unterzubewerten.
    Diese Probleme gelten jedoch auch für jedes am Whiteboard verwendete Bild, jedes Tondokument und fast jeden verwendeten Text. Ganz zu schweigen von den in der Darstellung verwendeten Schulbüchern.
    Ich bin lediglich der Meinung, dass rechtliche Problem bei der Thematisierung von YouTube als Unterrichtsmedium nicht im Vordergrund stehen sollten.

    schrieb helgedidact am

  • #16

    Es geht mir nicht um “juristische Spitzfingigkeiten” oder um das (eher minimale) Risiko, erwischt zu werden. Ich arbeite neben meiner Lehrertätigkeit auch im medienpädagogischen Bereich und erlebe immer wieder, dass das Internet als rechtsfreier Raum empfunden wird, in dem man alles darf. Insofern wäre es mir wichtig, Schülern zu zeigen, dass man sich auch an Gesetze halten kann. Auch wenn es für die meisten Schüler uncool und unverständlich ist - ich möchte demonstrieren, dass es im Internet gewisse Regeln gibt, die ich einzuhalten gedenke.

    schrieb Barbara am

  • #17

    Ob es keinen Richter interessiert, diese Frage werden wir hier nicht entscheiden können. Es gibt so manche “rechtliche Spitzfindigkeit”, die mir auch nicht gefällt. Wichtig aber ist, dass das Problem thematisiert wird. Jeder Lehrer sollte über die rechtliche Lage informiert sein und dann selbst entscheiden, wie er sich verhält.
    “Youtube als Dienst für den Unterricht” finde ich persönlich auch ganz wichtig. Gibt es einen deutschsprachigen Dienst, wo man eigene Veröffentlichungen vorstellen und interessante Beiträge finden kann? Mir ist nur “TeacherTube” (auch hier auf Lehrerfreund besprochen) bekannt.

    schrieb landeskunde am

  • #18

    Ich finde, bei der Nutzung von Youtube im Unterricht sollte man sich nicht in rechtlichen Spitzfindigkeiten verlieren. Ob ich ein Video live streame oder für die Stunde auf den Stick kopiere und dann wieder lösche, wird keinen Richter interessieren.
    Viel bedeutsamer ist es Youtube als Dienst für den Unterricht zu entdecken. Hierbei ist nicht nur das Abspielen von Videos zur Veranschaulichung von Unterrichtsinhalten bedeutsam. Auch der Upload eigener Videos von Unterrichtsergebnissen mit dem Handy (oder professioneller) ist für die Schüler/innen sehr motivierend. Diese Veröffentlichungen können auch ideal in anderen Klassen verwendet werden.(z.B.https://www.youtube.com/watch?v=U-_g3K8Kdx0)

    schrieb helgedidact am

  • #19

    Zur rechtlichen Situation gilt meines Wissens:
    Der Download von youtube ist dann auf jeden Fall nicht erlaubt, wenn der upload schon illegal war. Das ist in vielen Fällen der Fall, z.B. bei Fernsehsendungen: die darf man zwar privat für sich aufnehmen, aber nicht wieder in youtube veröffentlichen. Aber ich sehe die Sache auch so, wie schon oben vom Lehrerfreund erwähnt: wo kein Kläger, da kein Richter.

    Am 21. September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (sog. “Zweiter Korb”). Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft.  § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG wurde insoweit geändert, als Privatkopien nicht mehr nur von “offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen” verboten sind, sondern auch von “offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen”.

    schrieb Barbara am

  • #20

    State-of-the-Art ist natürlich nicht der USB-Stick ( geht langsam an etc.), sondern nur der iPod (classic am besten). Hier lädt man endlos viele Filme im mpeg4 Format ( manchmal von youtube nicht so zur Verfügung gestellt, dann einfach ein Konvertierungsprogamm benützen). Mit dem iPod braucht man kein laptop, sondern lediglich einen Beamter.
    So gehts schnell und technisch up-to-date.

    schrieb Hueber am

  • #21

    Erst einmal ist davon auszugehen, dass Lehrer/innen eine Sensibilität für das Urheberrecht haben - und damit grundsätzlich kein urheberrechtlich geschütztes Material im Unterricht verwenden, handle es sich nun um Filme, Texte oder Lieder (vgl. aber: Lehrerfreund 25.10.2009: Kopien aus Schulbüchern - Sind Lehrer Gesetzesbrecher/innen?).

    Was die Nutzungsbedingungen von YouTube betrifft: Nach Abschnitt 6C dürfte erst mal 3outube.com gegen die Richtlinien verstoßen:

    6. Generelle Nutzungsbeschränkungen
    ...
    C. Sie erklären sich damit einverstanden, auf Nutzerübermittlungen (wie unten definiert) oder andere auf der Webseite verfügbar gemachte Inhalte (einschließlich YouTube-Inhalte wie unten definiert) nicht über irgendwelche andere Technologien oder Mittel als die Video-Wiedergabeseiten der Webseite selbst, den YouTube-Player oder solche anderen Mittel zuzugreifen, die YouTube ausdrücklich für diesen Zweck bestimmt ...

    Was das Herunterladen betrifft ist wohl Abschnitt 11 der YouTube-Nutzungsbedingungen maßgeblich:

    11. YouTube-Inhalte auf der Webseite
    11.1 Mit Ausnahme von Nutzerübermittlungen stehen sämtliche Inhalte auf der Webseite unter Einschluss von – aber ohne Beschränkung auf – Texten, Software, Skripten, Grafiken, Fotos, Sounds, Musik und interaktiven Elementen auf der Webseite (die „YouTube-Inhalte“) im Eigentum von YouTube oder sind an YouTube lizenziert, und sind Gegenstand von Copyrights, Markenrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern. Jegliche mit den YouTube-Inhalten verbundenen Handels- oder Dienstleistungsmarken stehen ihren jeweiligen Eigentümern zu.

    11.2 Für andere Zwecke gleich welcher Art dürfen YouTube-Inhalte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern nicht heruntergeladen, kopiert, reproduziert, vertrieben, übertragen, gesendet, ausgestellt, verkauft, lizenziert oder anderweitig verwertet werden. YouTube behält sich alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte an und bezüglich YouTube-Inhalten vor.

    Hier müsste man wohl erst mal klären, an welchen Inhalten YouTube tatsächlich die Rechte hat.

    Aber ob diese Fragen alle wirklich relevant sind? Wo kein Kläger, da kein Richter - und YouTube wird es tunlichst vermeiden, YouTube nutzenden Lehrer/innen an den Karren zu fahren.

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #22

    Hm, ich bin mir aber nicht so sicher, ob man das darf. Hier ein Zitat aus: Lehrer online: Fall des Monats (12.08)

    “Medien aus dem Internet, wie zum Beispiel Filme von YouTube, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der jeweiligen Nutzungslizenz verwendet werden. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von YouTube nur das Abspielen per Lifestream erlauben, dürfen die Clips nicht gespeichert werden.”

    Link: http://www.lehrer-online.de/fall-des-monats-12-08.php?sid=49205499402335999722898069806090

    schrieb Ralf am

  • #23

    die rechtliche Seite fehlt mir etwas…
    wie steht es mit dem Einsatz urheberrechtlich geschützten Materials und dessen Speicherung?!
    Weiß jemand mehr?
    Gruß,
    Harald

    schrieb harald am

  • #24

    Der Artikel ist toll, ich kenne zwar schon diese Möglichkeiten, doch wie sieht es mit dem rechtlichen Aspekt aus? So weit ich weiß vermerkt YouTube, dass das Herunterladen eines ihrer Videos nicht legal sei. Technisch ist es machbar und mir ist es nicht bekannt, dass sich YouTube mal daran störte, aber was noch nicht ist, kann noch werden :)
    Oder gibt es klare Ausnahmeregelungen für den Einsatz im Unterricht?

    schrieb jtoth am

  • #25

    Super… danke!
    So was habe ich schon länger gesucht, da wir keine Inetverbindung in den Klassenräumen haben.

    schrieb Thomas D am

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