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Pädagogische Freiheit

4 = 5: Zeugnisnote darf vom rechnerischen Mittel abweichen 06.09.2010, 17:10

Ausschnitt: Zeugnis mit abweichenden Noten als Aufschrift
Bild: THOMAS~commonswiki / Wikimedia Commons [CC0 (Public Domain)]

Das Verwaltungsgericht Braunschweig (Niedersachsen) hat den Antrag eines Schülers abgelehnt, der im Fach Französisch im Zeugnis eine 5 bekam, obwohl er rechnerisch (mündlich + schriftlich) auf 4,41 stand. Damit wird der Schüler nicht versetzt. Die Urteilsbegründung: Noten sind eher nach pädagogischen als nach arithmetischen Gesichtspunkten zu vergeben, wobei auch die Leistungsentwicklung der jüngsten Zeit einfließen kann.

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Der Fall

Ein niedersächsischer Gymnasiast hatte in Französisch und Mathematik im Zeugnis die Note “5” erhalten. Damit konnte er nicht in die 8. Klasse versetzt werden. Die Eltern des Schülers stellten einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Braunschweig:

[...] die Note im Fach Französisch sei fehlerhaft, weil sie vom rechnerischen Durchschnitt seiner Leistungen abweiche. Die Französisch-Lehrerin hatte die Endnote damit begründet, dass die Leistungen des Schülers sich deutlich verschlechtert hätten: Er habe in den beiden letzten Vokabeltests eine 6 geschrieben und zuletzt wiederholt seine Hausaufgaben nicht angefertigt. Darüber hinaus bestünden gravierende Mängel in den Bereichen Grammatik und Wortschatz [...]

Verwaltungsgericht Braunschweig 06.09.2010: Zeugnisnoten dürfen vom rechnerischen Durchschnitt abweichen

Die Eltern warfen der Lehrerin also vor, den Notendurchschnitt missachtet zu haben und willkürlich vom Mittelwert abgewichen zu sein.

Begründung

Das Gericht lehnte den Eilantrag mit folgender Begründung ab (Beschluss vom 10.08.2010, Aktenzeichen 6 B 149/10):

Für seine schriftlichen und mündlichen Leistungen im zweiten Schulhalbjahr und in dem für das Versetzungszeugnis ebenfalls zu berücksichtigenden ersten Halbjahr ergebe sich zwar eine Durchschnittsnote von 4,41. Die Lehrer seien aber bei der Notenvergabe nicht strikt an rechnerische Durchschnittsnoten gebunden und auch nicht dazu verpflichtet, in einem solchen Fall stets auf die Note 4 abzurunden. Sie müssten nach den rechtlichen Vorschriften bei der Notenvergabe vielmehr in pädagogischer Verantwortung eine Gesamtbewertung vornehmen, die die Beobachtungen im Unterricht sowie die Lern- und Leistungsentwicklung berücksichtige. Dies könne die Lehrkraft im Einzelfall zur Festsetzung einer Gesamtnote berechtigen, die von der sich rechnerisch aus den erbrachten Leistungen ergebenden Durchschnittsnote abweicht. Insbesondere dürfen die Lehrkräfte - so die Richter weiter - bestehende Lücken im fachbezogenen Grundwissen negativ berücksichtigen, die die Lernentwicklung in den kommenden Schuljahren erheblich beeinträchtigen können. Außerdem dürfe in die Notenbildung einfließen, dass einige der zuletzt erbrachten Leistungen, denen eine erhebliche Bedeutung bei der Beurteilung des Lern- und Leistungsstandes zukommt, eine Lernentwicklung mit negativer Tendenz erkennen lassen. Die Lehrerin oder der Lehrer müsse allerdings nachvollziehbar begründen, dass ein tragfähiger Grund dafür besteht, vom rechnerisch zu ermittelnden Leistungsbild abzuweichen.
Danach sei die Französisch-Note rechtlich nicht zu beanstanden. Die Lehrerin habe ausreichend begründet, warum sie vom rechnerischen Durchschnitt abgewichen sei.

Verwaltungsgericht Braunschweig 06.09.2010: Zeugnisnoten dürfen vom rechnerischen Durchschnitt abweichen, Hervorhebung Lehrerfreund

Diskussion: Was das für die Praxis der Notengebung bedeutet

Die richterliche Begründung ist für die praktizierende, Noten gebende Lehrkraft deshalb interessant:

1. Gesamtbewertung als pädagogischer Akt

Noten haben in erster Linie eine pädagogische Funktion, auch wenn sie juristisch den Verwaltungsakten zuzuordnen sind. Nach Auffassung der Richter ist für die letztendliche Entscheidung die pädagogische Intuition der Lehrer/in maßgeblich - nicht das arithmetische Mittel der über das Schuljahr hinweg erbrachten Leistungen.

2. Abweichungen vom rechnerischen Mittel nur im “Einzelfall”

Die Richter stellen durch diese Formulierung klar, dass nur in Sonderfällen vom rechnerischen Mittel abgewichen werden soll. Damit wird das System der arithmetischen Notengebung gestützt.

3. Ausschlag gebend: Leistungsentwicklung in jüngster Zeit

Viele versetzungsgefährdete Schüler/innen geben gegen Ende des Schuljahres noch einmal richtig Gas, um ihren Notenschnitt vielleicht doch noch zu verbessern. Warum sollte man spätes Engagement nicht belohnen (sofern es nicht nur die letzten zwei Schulwochen betrifft)? Im aktuellen Fall waren auch Noten aus dem ersten Schulhalbjahr relevant, deren Gewicht in Bezug auf die aktuelle ungenügende Leistung durchaus vernachlässigt werden kann.

4. Bestehende Lücken im Grundwissen negativ berücksichtigen

Der Schüler wies gravierende Mängel in den für das Fach relevanten Diszplinen (Grammatik, Wortschatz) auf. Dieses Argument ist schwer nachzuvollziehen: Offensichtlich haben die Kompetenzen des Schülers ausgereicht, um einen Notendurchschnitt von 4,41 zu erzeugen. Damit muss sich die Lehrerin an die eigene Nase fassen, da ihre Methoden der Leistungsmessung offensichtlich nicht angemessen waren.

Fazit: Rechnen oder raten?

Notengebung ist immer ein subjektiver Akt. Dabei geht es gar nicht unbedingt nur um Fragen der Zu- oder Abneigung: Noten werden auch beeinflusst durch die Vornamen der Schüler/innen, durch Rollenbilder in Lehrerköpfen oder durch sonstige Beurteilungsfehler. Das ändert sich auch nicht durch das Rechnen auf die dritte Stelle hinterm Komma. Insofern ist das Urteil des VG Braunschweig zu begrüßen. Denn dadurch wird auch die entgegengesetzte Möglichkeit gegeben: Man kann auch mal ein Auge zudrücken und aus einer 4.6 eine 4 machen. Das Gericht trifft allerdings keine Aussage über die mögliche Spannbreite der Abweichung. Wenn aus einer 4.41 eine 5 werden darf - darf dann auch aus einer 4.3 eine 5 werden? Und vielleicht aus einer 4.1 eine 5?

Grundsätzlich gilt bei der Notengebung wie im Strafprozess: in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Nach Auffassung der Französischlehrerin und des VG Braunschweig gab es im aktuellen Fall jedoch keine Zweifel. Klar ist: Lehrer/innen sollten immer grundsätzlich pädagogisch agieren - und sich nicht zu Sklav/innen des Zehntels machen lassen.

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Kommentare

22

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  • #1

    Das hängt von der Jahrgangsstufe und wahrscheinlich auch dem Bundesland ab. Am besten beim jeweiligen Lehrer nachfragen.

    schrieb Ingo am

  • #2

    Auch ich habe jetzt die es gleiche Problem. Hab im lernfeld 3,4 und mein Lehrer gibt mir eine 4. Dabei bin ich der Meinung es müsste eine drei sein.

    schrieb wildrose8607 am

  • #3

    Hallo,
    Ich habe mal eine Frage, wie werden die Noten berechnet in English , Mathe , Deutsch also z.B. 50% mündlich & 50% schriftlich ?

    ich würde mich freuen, wenn mir diese Frage jemand beantworten würde (:

    schrieb denise am

  • #4

    “Schule” sollte endlich aus dem Delirium aufwachen, dass sie es ist, die “auf das Leben vorbereitet”. Die Kinder kommen jeden Tag AUS DEM LEBEN in die Schule. Und der Weg in die Schule ist in der Regel ein Weg aus dem Leben hinaus oder zumindest sehr an seinen sterilen Rand.
    Sterile Abläufe zu konstruieren, sie vorzuschreiben, aufzudrängen und entsprechend der Willigkeit und Unterwerfung sich und anderen zu suggerieren, das sei die Vorbereitung auf das Leben - so gesehen erfüllt Unterrichten mindestens den Tatbestand der Zwangsneurose.
    Wir sollten endlich mit dem Irrsinn aufhören, das Leben in künstliche Bereiche auseinanderzuteilen und uns dem Wahn hinzugeben, wir müssten nur den Teil, für den wir uns für zuständig halten, besonders pedantisch durchdrücken, der Rest ginge uns nichts an. “Schule” hat heute die gravierendsten FOLGEN ihrer Tätigkeit zu verantworten, um die sie sich noch nie gekümmert hat. Nur immer das nächste Defizit-Etikett und Schlagwort zu produzieren, wenn man selber nicht kann, wird der Verantwortung nicht gerecht.
    Diese “Schule”, die “auf das Leben vorbereiten” will, LEBT ja selbst nicht. Sie ist de facto ein Vampirsystem, das die Kräfte nicht entwickelt und stärkt sondern nur aus Schülern wie Lehrern wie Eltern heraussaugt. Erschöpfung, Burnout, Depression etc. sind ständig im Wachsen. Und: Wer braucht den Psychiater häufiger als der Lehrer incl. seiner Familienangehörigen? Wann wollen wir also endlich mit dem AUFHÖREN, was diese grauenhaften Ergebnisse hervorbirngt und immer noch steigert?
    Festlegen, was Schüler in einem bestimmten Zeitraum zu leisten haben, das ist UNTERRICHTSVOLLZUGSANSTALT, das ist das Gegenteil von Schule. Wir alle können es sehr in sehr viel besserer menschlicher Qualität - auch wenn wir das erst wieder lernen müssten. Ich fordere es ein.
    Ich grüße freundlich.
    Franz Josef Neffe

    schrieb Franz Josef Neffe am

  • #5

    @trebge0: Habe nur die Situation wieder gegeben, ist nicht meine Meinung :)

    @Franz Josef Neffe: In einem stimme ich voll zu - Wer Schulerfolg hat, beweist damit ausschließlich, dass er Schulerfolg hat. Mehr nicht. Es sagt nichts darüber aus, ob jemand als erwachsener, selbstverantwortlicher Mensch bestehen kann. ABER: In JEDEM Lebensbereich wird nur ein kleiner Teil abgefordert, egal ob Familie, Freundeskreis, Hobby oder Beruf. Schule kann darauf nur sehr eingeschränkt vorbereiten. Sie kann aber auf jeden Fall festlegen, was in einem bestimmten Zeitraum von jeden Schüler zu leisten ist. Und das versucht sie.

    schrieb Musikus am

  • #6

    Hi Musikus

    Qualitätsmerkmal…und verbaut vielen die Zukunft

    schrieb trebge0 am

  • #7

    Früher waren hier Urwald und Sümpfe und Wildschweine und kein Mensch wäre auf die Idee gekommen, das mit einem Attest über seine Wildschweinasthenie überleben zu wollen.
    Mit Papierschablonen Leute abfragen und sie dann vortäuschen, sie auf zwei Zehntel hin der dem Komma - auf dieses von der Wirklichkeit losgelöste Papiersystem bezogen - “gerecht auszulesen”, wie bescheuert muss man eigentlich sein, um so etwas mit LÖSUNG zu verwechseln? Selbst im Märchen werden die Schlechten nicht weggeschmissen sondern sie kommen “ins Kröpfchen”, also sie bekommen ihre Chance noch vor den Guten!!!
    Das Ziel der Pädagogik darf doch einfach nicht darin bestehen, ständig Ausschuss zu produzieren, um den sich niemand kümmert und der - durch die angewandte Pädagogik lebensveruntüchtigt - selber schauen muss, wie er überlebt.
    Der Sinn - von ahd. SINAN = WEG - der Pädagogik fängt doch gerade da, wo sie allzuoft aufhört, erst an. Für mich als (bayer.) Ich-kann-Schule-Lehrer fängt es genau da jedenfalls an, interessant zu werden.
    Ich grüße freundlich.
    Franz Josef Neffe

    schrieb Franz Josef Neffe am

  • #8

    Bayern verkauft genau DAS als Qualitätsmerkmal…

    schrieb Musikus am

  • #9

    Eigendlich halte ich von solchen Foren nicht viel,aber da ich nun mal auf der Seite bin-o.k.Der Beitrag von Herrn Neffe trifft für uns den Nagel voll auf den Kopf.Unser Sohn ist mit einem Durschnitt von 2,7 hier in Bayern leider nicht gut genug die 10.Klasse zu besuchen,tolle Zukunftsaussichten!Bayern ein schönes Land-das Schulsystem glatt für`A..

    schrieb trebge0 am

  • #10

    Damit ist klar, dass Schulen staatliche Vollzugsanstalten sind und die HOHEIT wie zu Zeiten der Leibeigenschaft über alles geht.
    Natürlich kann man - pädagogisch - Noten zur Wortfamilie “nötigen” zählen, aber als Ich-kann-Schule-Lehrer arbeite ich nicht mit DRUCK an der Verbesserung des Menschen sondern ich lasse mir was einfallen, was ZIEHT.
    LEHREN - von germ. LAISTI = FÄHRTE - bedeutet, im Verfolgen von Lebensfährten = LERNEN mit mitreißendem Beispiel vorausgehen. Noten können also nur den konstruktiven Sinn haben, die Not zu beenden und nicht neue zu schaffen und den Betroffenen damit allein zu lassen. Das wäre keine pädagogische Haltung. Letztlich ist jede gegebene Note eine Medaille mit zwei Seiten, die ebensoviel über den Geber wie den Nehmer sagt.
    Ich grüße freundlich.
    Franz Josef Neffe

    schrieb Franz Josef Neffe am

  • #11

    (Vorweg zur Klarstellung: Ich bin nicht der Profistatistiker, sondern nur Diplom-Pädagoge, der die in seinem Studium erhaltenen Einblicke in deskriptive Statistik schon einige Male weitergeben durfte.)
    Das Beispiel mit den drei Einsen und der Sechs ist interessant, zeigt es doch deutlich die Unempfindlichkeit des Medians gegen Ausreißer. Mag das bei Ihrem Beispiel zu einem sehr extremen Ergebnis führen, so mag es bei folgendem schon eher in den Bereich pädagogisch sinnvollen Entscheidungsspielraums weisen:
    4 mal “1”, 1 mal “4”, macht 8:5=1,6. Mit hart angewandtem arithmetischem Mittel müsste man dem Schüler eine “2” geben, laut Median ist es eine “1”. Ich kann mir durchaus den Fall vorstellen, letzteres zu tun, zumal wenn ich Gründe für den “Ausrutscher 4” kenne ...
    Letztlich halte ich Schulnoten auch für einen Grenzfall, und es scheint mir ratsam immer mal wieder beide Mittelwerte anzuschauen. Positiv gewendet, gibt uns das Argument “Skalenniveau” etwas pädagogischen Spielraum zurück, denn uns die vermeintliche Genauigkeit des arithmetischen Mittels evtl. genommen hatte ...

    schrieb stoeps am

  • #12

    Ich berechne den Schnitt immer anhand der durchschnittlichen erreichten Punktezahl (in Mathematik).

    schrieb Andrea Klein am

  • #13

    Danke für den Hinweis, Stoeps. Sie haben Recht: eine 5 ist von einer 4 weiter entfernt als eine 3 von einer 4; die Abstände zwischen den einzelnen Noten sind nicht gleich(wertig). In den USA werden statt Noten Buchstaben A bis E/F verwendet (was die Ermittlung des Medians erlaubt, nicht aber des arithmetischen Mittels).

    Es ist jedoch hierzulande alternativlose Praxis, bei der individuellen Notengebung mit dem arithmetischen Mittel zu arbeiten, denn bei sehr gestreuten Leistungen käme man zu äußerst fragwürdigen Ergebnissen (Beispiel: Schüler/in schreibt drei Einsen und zwei Sechsen - bekommt bei Verwendung des Medians im Zeugnis eine Eins, bei Verwendung des arithmetischen Mittels eine Drei).

    Schulnoten werden (deshalb?) in Wikipedia unter Grauzonen zwischen den Skalenniveaus gefasst:

    Es existieren Merkmale, die sich nicht genau einem Skalenniveau zuordnen lassen. So könnte sich z. B. bei einem Merkmal nicht sicher belegen lassen, dass es intervallskaliert ist, man ist sich aber sicher, dass es mehr als ordinalskaliert ist. In einem solchen Fall könnte man eine Interpretation auf einer Intervallskala versuchen, diese Annahme aber bei der Interpretation berücksichtigen und dort entsprechend vorsichtig vorgehen. Ein Beispiel dafür ist die Bildung von Durchschnitten bei Schulnoten als Ziffern kodiert, die eigentlich ein ordinalskaliertes Merkmal darstellen, weil sie in festen Begriffen definiert sind z. Z. in Deutschland von sehr gut bis ungenügend.

    Wie verhält es sich bei der Berechnung des Klassendurchschnitts?

    schrieb Der Lehrerfreund am

  • #14

    Es gibt einen wissenschaftlichen Grund, warum man Zeugnismoten nicht berechnen darf: Schulzensuren haben nicht das nötige Skalenniveau um das arithmetische Mittel zu berechnen, nur der Median geht. Kann man in jedem Statistik-Einführungskurs lernen/lesen.

    schrieb Stoeps am

  • #15

    Ich versteh die ganze Aufregung hier nicht so ganz! Warum hat sich denn nicht schon viel früher jemand aufgeregt über ein viel offensichtlicheres Problem?:
    Noten sind doch in einem gewissen Punkteintervall zu erreichen. Einfaches Rechenbeispiel: Eine “drei” gibt es z.B. von 16,5 - 21 Punkte. Jemand, der gerade mal genau 16,5 Punkte hat und damit kurz vor der “vier” steht, hat also die gleiche “drei” wie der, der 21 hat und damit knapp an der “zwei” vorbei ist. Wenn der “Glückspilz” und der “Pechvogel” das im Extremfall das ganze Jahr genauso durchziehen, haben am Ende alle beide eine “drei” im Zeugnis stehen, aber mir will wohl niemand weismachen, dass die Note bei beiden das Gleiche ist!
    Da wären wohl Kommanoten gerechter, aber das ist bei uns verboten.

    schrieb Joanne am

  • #16

    Dieses Urteil ist auf jeden Fall zu begrüßen. Es muss schlißlich auch eine Gesamtwertung erfolgen. Somit stellt sich die Frage ob die Leistungen eines Schülers noch ein sinnvolles Ganzes ergeben, und da spielen ein paar Hundertstel nun wirklich keine Rolle mehr. Der Notendurchschnitt ist ja auch eher eine Stütze als das absolute maß aller Dinge. Es ist schon putzig, wie manche Eltern versuchen ihre Kinder durchzukriegen.Deshalb bin ich für Stärkung folgender Regelung: Die Eltern vergebeben Zeugnisse für den häuslichen(da können auch lauter Einsen draufstehen, wenn die Eltern das toll finden)und die Lehrer für den schulischen Einsatz.

    schrieb Student am

  • #17

    Die Entscheidung ist zu begrüßen, denn die so genannte Ganzjahreszensur im Versetzungszeugnis sollte vor allem das zweite Halbjahr berücksichtigen. Sicher würde kein Pädagoge eine Leistungssteigerung im zweiten Halbjahr unter den Tisch fallen lassen und eine positive Tendenz unerwähnt lassen. Es kann aber nicht sein, dass sich Schüler andererseits auf ihren Lorbeeren ausruhen, weil sie berechnet haben, dass sie auch mit weniger guten Noten noch eine bestimmte Zensur erhalten. Vielleicht zeugt das auch von Intelligenz, die aber nicht einem bestimmten Unterrichtsfach als Leistung zuzuordnen wäre.

    schrieb Ingrid am

  • #18

    Offensichtlich haben die Kompetenzen des Schülers ausgereicht, um einen Notendurchschnitt von 4,41 zu erzeugen. Damit muss sich die Lehrerin an die eigene Nase fassen, da ihre Methoden der Leistungsmessung offensichtlich nicht angemessen waren.

    Nein, muss sie nicht - jedenfalls nicht unbedingt. Noten sind zu einem nicht geringen Teil von der Tagesform abhängig. Die mündliche Note will diese Problematik etwas abschwächen. Auf diese Weise kann durchaus eine rechnerische 4,41 herauskommen, ohne dass die Kompetenzen insgesamt als “ausreichend” bezeichnet werden können. Kompetenzen lassen sich eigentlich gar nicht benoten. Wenn ich alle für eine bestimmte Jahrgangsstufe geforderten Kompetenzen beherrsche, ist das wohl sicher eine 1, wenn ich gar nichts kann, eine 6. Dazwischen aber gibt es unendliche Weiten.
    Ich frage mich eher, wieso die Lehrerin unbedingt eine Versetzung verhindern wollte, wenn sie in ihrer eigenen Notengebung dermaßen auf der Kippe steht.

    schrieb Musikus am

  • #19

    In Bayern wäre eine solche Benotung nicht denkbar. Wir werden sogar dazu angehalten sogar die Fragen und Antworten zu protokollieren. Wahnsinn, oder?

    schrieb ingobar am

  • #20

    In Rheinland-Pfalz auch nicht!

    Wie man sie macht? Pädagogisch! ;-)
    ... jeder auf seine Art und Weise. Man muss nur ein Begründung dafür finden.

    schrieb Birgit am

  • #21

    @Andreas

    Wie macht ihr dann Noten?

    schrieb ingobar am

  • #22

    BTW, in Hessen _dürfen_ Noten gar nicht berechnet werden.

    schrieb Andreas am

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