Lehrerfreund-Umfrage
Wie viel Korrekturtage Lehrer/innen für Abikorrekturen bekommen 07.04.2013, 14:01
In einer Umfrage über Ostern 2013 befragten wir Lehrer/innen, ob sie Korrekturausgleich für das Korrigieren von Abituraufgaben bekommen (z.B. Korrekturtage). Ergebnis: Ungefähr die Hälfte der Umfrage-Teilnehmer/innen bekommen einen Korrekturtag pro 10 Abiklausuren.
Umfrage "Korrekturausgleich für Abikorrekturen"
Zum Beitrag IGAMI-Strategie: Abiklausuren in 40% der Zeit korrigieren schreibt eine Leserin im Kommentar:
Verstehe ich das richtig, dass LehrerInnen in Deutschland für das Korrigieren er Abiturarbeiten frei bekommen? Bei uns in Österreich muss das neben der normalen Unterrichtsarbeit laufen. Darf ich fragen, wie viel Zeit man zugestanden bekommt? (pro Kandidat? Klasse?)
Diese Fragen haben wir an die Lehrerfreund-Leser/innen weitergegeben. Das Umfrageformular bestand aus diesen Fragen:
1. Land? (Deutschland, Österreich, Schweiz, Sonstiges)
2. (falls BRD:) Bundesland? (Baden-Württemberg, Bayern ...)
3. Korrekturerlass: Besteht die Möglichkeit, dass Sie Erlass bekommen, wenn Sie (viele) Abiturarbeiten korrigieren? (Ja, Nein)
4. (falls Ja:) Bitte führen Sie aus, wie viel Erlass Sie bekommen. (Freitext)
Ergebnisse
Die Umfrage war ab Ostermontag 2013 vier Tage lang geöffnet (01.04.-05.04.2013). Insgesamt wurden 75 Antworten abgegeben; eine Antwort kam aus Österreich (kein Korrekturausgleich), die restlichen aus Deutschland. In Österreich und der Deutschschweiz spricht man statt Abitur von Matura.
Die Anzahl der Teilnehmer/innen ist gemessen an der Lehrer-Gesamtpopulation sehr gering (Befragung wurde über Ostern durchgeführt); deshalb kann diese Umfrage nicht ansatzweise repräsentativ sein, sondern nur gewisse Diskussionsanstöße bieten. Ähnliche Einblicke gibt die Diskussion über Korrekturtage bei lehrerforen.de.
Die meisten Teilnehmer/innen der Umfrage kommen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Nicht berücksichtigt sind Bundesländer mit Teilnehmerzahlen unter 3.
Etwa die Hälfte aller teilnehmenden Lehrer/innen gab an, dass ein Stundenerlass als Ausgleich für viele Abikorrekturen möglich sei. Vor allem in Baden-Württemberg und Hessen scheint diese Praxis verbreitet zu sein. In Niedersachsen muss knapp die Hälfte der Teilnehmer/innen Abiturarbeiten ohne Stundennachlass korrigieren. Keinen Nachlass gaben die Teilnehmer/innen aus Bayern und Rheinland-Pfalz an; in Nordrhein-Westfalen gaben 5 von 14 Lehrer/innen an, Korrekturausgleich erhalten zu können.
Wie viel Korrekturausgleich für Abiturkorrekturen?
In den meisten Bundesländern wird der Korrekturausgleich schulintern geregelt: Alle Teilnehmer/innen machten unterschiedliche Angaben zur Höhe des Ausgleichs, einige gaben explizit an, dass die Höhe des Korrekturausgleichs individuell mit der Schulleitung zu klären sei.
Modell 1: Korrekturtage
"Korrekturtag" bedeutet: Für eine gewisse Anzahl von Abikorrekturen bekommt man einen Tag frei. In der Umfrage dominierte dieses Modell eindeutig. Dabei gibt es in vielen Schulen systematische Regelungen in der Form: x Abiklausuren = x*y Korrekturtage. Einige Beispielantworten:
1 Kt pro 10 Arbeiten
1 Tag für 10 Arbeiten
bis 10 Arbeiten, 1 Tag; ab 11 Arbeiten, 2 Tage
pro 9 Arbeiten einen Tag
in Deutsch: pro 8 Abituraufsätzen ein Tag
ab 15 Korrekturen einen Korrekturtag
Ab 20 Arbeiten zwei Korrekturtage
Einen Tag ab 25 Klausuren.
ein Tag für 20 Arbeiten, dann in 10er Schritten jeweils ein Tag mehr.
In anderen Schulen werden Korrekturausgleichsregelungen offensichtlich sehr spontan und individuell getroffen werden. In vielen Antworten wurde keine Regelung angegeben, sondern nur die individuelle Situation beschrieben. Die Schulleitung entscheidet in vielen Fällen:
das muss man mit der schulleitung ausmachen; ungefähr für 15 abiturarbeiten gibt es einen freien tag
Einen Tag wenn man z. B. 2 umfangreiche Kurse korrigieren muss.
2 Tage für 22 Korrekturen
2 Tage für 24 Arbeiten
für 11 Deutschklausuren gibt es einen freien Tag
Zwei Tage für ca. 20 Arbeiten (D)
Erstkorrekturen: Max. 2 Tage (nach Ermessen der Schulleitung); Zweitkorrkekturen: Max. 3 Tage (s.o.)M Drittkorrekturen: Max. 1 Tag.
2 Tage für 60 Klausuren
bei zwei EA Kursklausuren 1-2 Tage
Individuell bei besonders starker Belastung beim SL beantragbar.
abhängig von Arbeitszeit
(bei 25 Kokorrekturen LK einen Korrekturtag bekommen bei 19 h /Woche)
andere Möglichkeit: Korrekturen werden mit den Entlastungsstunden verrechnet (wenn es sie denn gibt...)
Modell 2: Stundenentlastung
Nur in wenigen Fällen wird Deputatsentlastung genannt - das liegt wahrscheinlich daran, dass das organisatorisch nicht immer einfach zu regeln ist:
Stundenentlastung
ein bis drei Wochen lang müssen die ausgefallenen 13er-Stunden nicht vertreten werden.
Modell 3: Arbeitszeitkonto
In einem Fall aus NRW wird das Modell "Arbeitszeitkonto" verwendet (mehr Infos zum Arbeitszeitkonto z.B. hier oder hier).
Arbeitszeitkonto:
1. pro 5 LK-Klausuren & 7 GK-Klausuren 1 Entlastungspunkt (konkreter Wert der Punkte schwankt je nach zur Verfügung stehender Gesamtentlastung)
2. nach den Osterferien nicht mehr stattfindende Kurse werden trotzdem angerechnet, d.h. man kann sicher sein, dass man in den freiwerdenden Stunden keinen Unterricht (auch nicht Vertretung) bekommt
Modell 4: Unterscheidung Erst-/Zweitkorrektur
In einigen Fällen oben wurde diese Unterscheidung schon angesprochen. Hier eine Antwort aus Baden-Württemberg:
Als Erstkorrektorin nichts.
Als Zweitkorrektorin bis zu drei, als Drittkorrektorin bis zu zwei Tage.
Diese werden an meiner Schule in diesem nach einem speziellen Schlüssel verteilt, der mir leider z.Zt. nicht vorliegt. Bisher gab es eine Faustformel bis 10 1Tag, ab 20 2 Tage (Angabe ohne Gewähr).
Konkret bekomme ich für 16 Zweitkorrekturen 1 Tag.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die offizielle Stellungnahme zu "Korrekturtagen" vom Kultusministerium Baden-Württemberg. Eine Anfrage der Grünen im Jahr 2007 (Volltext als PDF) lautete: Es solle berichtet werden,
wie viele Unterrichtsstunden an den Korrekturtagen (Freistellung von Lehrern und Lehrerinnen vom Unterricht) für das schriftliche Abitur, aufgeschlüsselt nach Erst-, Zweit- und Drittkorrektur, im Jahr 2006 ausgefallen sind;
Das Kultusministerium antwortete:
Für die Erst-, Zweit- und Drittkorrektur der Abiturarbeiten können die korrigierenden Lehrer an Gymnasien sogenannte Korrekturtage in Anspruch nehmen.
Statistische Erhebungen über den Unterrichtsausfall aus Anlass von Korrekturtagen, die Lehrerinnen und Lehrern für die Korrektur der schriftlichen Abiturprüfung gewährt werden, liegen nicht vor. Die Zuteilung von Korrekturtagen liegt bei den Schulleitungen, die sehr verantwortungsbewusst und unter Beachtung des Einzelfalls mit diesem Instrument umgehen. Für die Erstkorrekturen werden nur bei besonderen Belastungen Korrekturtage beantragt und gewährt. Ein größerer Bedarf besteht bei Zweitkorrekturen, da der Zeitrahmen enger bemessen ist und die Lehrkräfte an den Schulen wieder die reguläre Unterrichtsverpflichtung haben.
Das Kultusministerium geht im Übrigen davon aus, dass von den Korrektoren ein erheblicher Zeitaufwand in der unterrichtsfreien Zeit erbracht wird.
Landtag von Baden-Württemberg, 28.03.2007, Drucksache 14 / 1096 (PDF)
Zum Abitur 2012 schreibt das Kultusministerium Baden-Württemberg unabhängig davon (Auszug):
Zur Entlastung der Erstkorrektoren sind die drei Tage nach Abschluss der schriftlichen Abiturprüfung bis zum Beginn der Osterferien [...] für die Abiturienten unterrichtsfrei. Die Organisation der Korrekturtage wird dem Management der Schulen überlassen. Es bietet sich aber an, in diesen für die Abiturienten unterrichtsfreien Zeitraum die Korrekturtage zu legen.
Für die Zweitkorrektur sind bis zu drei Korrekturtage vorgesehen. Den Schulen wird empfohlen, in eigener Verantwortung im Abitur 2012 ausnahmsweise zwei verbindliche Termine für Korrekturtage festzulegen; in Einzelfällen kommt bei besonders belasteten Lehrkräften ein individuell in Absprache mit der Schulleitung festgelegter Korrekturtag dazu. Die Schulen gewinnen durch die beiden verbindlichen Korrekturtage Planungssicherheit. Ein längerer Zeitraum mit Unterrichtsausfall aufgrund von Korrekturtagen wird vermieden. Eine solche Lösung vor Ort setzt eine regionale Abstimmung der Gymnasien und die Einbeziehung der Gremien, insbesondere des Elternbeirats, voraus. Die Gestaltung des Unterrichts während der beiden verbindlichen Korrekturtage liegt in der Verantwortung der Schule.
Bei der Drittkorrektur wird die eingeführte Regelung beibehalten; der Drittkorrektor erhält in Absprache mit der Schulleitung bis zu zwei Korrekturtage.
Fazit
Als häufigstes Modell dürften Korrekturtage anzutreffen sein; in vielen Fällen gibt es pro 10 Klausuren einen Korrekturtag.
Auffällig ist die Tatsache, dass an zahlreichen Schulen keine systematischen Regelungen bestehen, sondern die Schulleitung "irgendwie", vielleicht jedes Jahr oder im Einzelfall neu entscheidet.
Erstaunlich ist die hohe Quote der Schulen, an denen keine Entlastung für Abikorrekturen gewährt werden.