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Oberstufenkorrekturen

Leserfrage: Abitur-Notenschlüssel in Baden-Württemberg auch für Oberstufenklausuren verbindlich? 12.09.2017, 21:14

Paragrafenreiter auf Abiturzeugnis
Bild: Wikimedia Commons: Abiturzeugnis von Klaus Graf (Montage) [CC0 (Public Domain)]

Frage an unsere Leser/innen: In Baden-Württemberg gibt es verbindliche Notenschlüsselvorgaben für die Abitur-Korrekturen. Ein Leser möchte wissen, ob dieser Schlüssel auch offiziell verbindlich für Oberstufenklausuren anzuwenden sind.

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Die Lehrerfreund-Notenschlüsselrechner enthalten zwei Varianten für das Abitur in Baden-Württemberg:

Ein Leser fragt hier an:

Als Lehrer an einem Beruflichen Gymnasium in Baden-Württemberg treibt mich schon länger die Frage um, ob der Abiturnotenschlüssel zwingend auch für die Klausuren der beiden Abiturjahrgangsstufen anzuwenden ist. Ihre genannte und mir natürlich auch bekannte Quelle für die Korrektur- und Bewertungshinweise ist eindeutig auf die Klausuren der Abiturprüfung bezogen (vgl. darin enthaltene Ausführungen zu Anonymität, Erst-/Zweit-/Drittkorrektur, Reinschrift, Lösungsvorschlägen usw.) und sagt nichts über die Bewertung von Klausuren der Jahrgangsstufen. Auf Nachfrage bekam ich in meiner Schule die Auskunft, bei einer Dienstbesprechung vor mehreren Jahren sei von vorgesetzter Stelle mündlich die Anweisung ergangen, an Beruflichen Gymnasien seien auch die Klausuren der Jahrgangsstufen mit dem Abiturnotenschlüssel zu bewerten. Deshalb die Frage an Sie: Ist ihnen eine *schriftliche* Fundstelle bekannt, die die Anwendung eines linearen 15-Punkte-Schlüssels in den Jahrgangsstufen an Beruflichen/Allgemeinen Gymnasien in Baden-Württemberg untersagt und zur Anwendung des Abiturnotenschlüssels verpflichtet?

Natürlich ist es sinnvoll, wenn man die Schüler/innen auf die Abiturstandards vorbereitet. Aber gibt es eine Verordnung, einen Erlass, irgendein offizielles Dokument darüber?

Wer etwas Sinnvolles dazu weiß, bitte kurz als Kommentar posten.

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Kommentare

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Zum Artikel "Leserfrage: Abitur-Notenschlüssel in Baden-Württemberg auch für Oberstufenklausuren verbindlich?".

  • #1

    Ich unterrichte seit 25 Jahren in Ba-Wü Gymnasium Allgemeinform Oberstufe und bin noch nie aufgefordert worden, den Abiturschlüssel auch in der Klausurkorrektur in den Halbjahren zu verwenden. Allerdings haben wir uns innerhalb des Faches abgesprochen, analog zum Abiturschlüssel zu korrigieren, um eine Vergleichbarkeit bei der Notengebung sicherzustellen. In der maßgeblichen Notenbildungsverordnung befindet sich kein Passus, der die Anwendung des Notenschlüssels Abitur vorschreibt. In Ihrem konkreten Fall empfehle ich eine Absprache mit den Fachkollegen und einen Blick ins GEW-Jahrbuch, Ausgabe für berufliche Schulen.

    schrieb rerhel am

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