Wer darf Motorgeräte reparieren? 12.05.2008, 19:48

Nach den Unfallverhütungsvorschriften dürfen elektrische Geräte nur Elektro-Fachkräfte instandsetzen.

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Wer darf Motorgeräte reparieren?

Laut Unfallverhütungsvorschriften aus BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist die Prüfung, die Wartung und Instandsetzung elektrisch angetriebener Maschinen und Geräte Sache geprüfter Elektro-Fachkräfte. Wer das entsprechende Zeugnis nicht erworben hat, darf Wartungs- und Servicearbeiten an Elektro-Motorgeräten nicht ausführen. Aber - wie wird man „Elektro-Fachkraft für MOTORGERÄTE“?

Infomationen dazu: http://www.bufamot.de

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