Wer darf Motorgeräte reparieren?
Nach den Unfallverhütungsvorschriften dürfen elektrische Geräte nur Elektro-Fachkräfte instandsetzen.
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Eingetragen am 12.05.2008, 19:48 Uhr in Schlaglicht |
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Hände weg von der Elektrik!
Wer darf Motorgeräte reparieren?
Laut Unfallverhütungsvorschriften aus BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist die Prüfung, die Wartung und Instandsetzung elektrisch angetriebener Maschinen und Geräte Sache geprüfter Elektro-Fachkräfte. Wer das entsprechende Zeugnis nicht erworben hat, darf Wartungs- und Servicearbeiten an Elektro-Motorgeräten nicht ausführen. Aber - wie wird man „Elektro-Fachkraft für MOTORGERÄTE“?
Infomationen dazu: http://www.bufamot.de
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Ich bin Hermann Metz. Als Maschinenbau-Ingenieur (FH) arbeitete ich von 1977 bis 2005 als Fachlehrer an der Gewerbeschule Breisach, wo ich alle gängigen Fächer der Land- und Baumaschinentechnik und der Kraftfahrzeugtechnik unterrichtete. Dabei hatte ich mit Fach- und Meisterschülern zu tun.
Aus meiner Lehrerfahrung habe ich hier Vorlagen für den Technikunterricht zusammengestellt. Sie finden darin methodische und didaktische Anregungen, Folien, Arbeitsblätter usw.
