Damals, im Jahr 2008, wurde plötzlich gesetzlich beschlossen, dass Lehrer/innen die Aufwändungen für ihr Arbeitszimmer nicht mehr steuerlich geltend machen können (d.h. in der Steuerklärung »absetzen« können). Die Entscheidung wurde 2010 vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig erklärt. Verständlich. Schließlich verbringen Lehrer/innen eine Menge Zeit in ihrem Arbeitszimmer - und das nicht zum Spaß. Wenn Sie sich jedoch für Themen wie Ordnung und Organisation interessieren, gehen Sie in den Bereich Lehrer/innen-Schreibtisch.
Gisela, der Klassenzimmerpflanze, geht es gut. Sie hat inzwischen eine Hello-Kitty-Laterne geschenkt bekommen, und mehr als 20 Schüler/innen haben bereits einen Ableger im heimischen Zimmer stehen.
Im Lehrerraumsystem haben die Schüler/innen keine festen Klassenzimmer, sondern pilgern in jeder (Doppel-)Stunde in den Raum der nächsten Fachlehrer/in. Wie das funktioniert, die drei Phasen des Umstiegs, ausführliche Diskussion der Vor- und Nachteile und einige Erfahrungsberichte von Lehrer/innen, deren Schulen den Umstieg gemacht haben.
Den Schreibtisch aufräumen, ordnen, strukturieren ist gerade für Lehrer/innen ein echtes Problem - Klassenarbeiten, Elternbriefe und Unterrichtsmaterialien rotieren in unglaublicher Geschwindigkeit. Wir fragen Christa Beckers, Beraterin für Büroorganisation, wie Lehrer/innen Ordnung auf dem Schreibtisch herstellen können.
Eine Designstudie zeigt, wie Ihr Schreibtisch in zwei, drei Jahrzehnten aussehen wird: ein riesiger Touchscreen als Arbeitsfläche, kein einziges Blatt Papier.
Das Finanzgericht Köln hat die Kosten für ein Arbeitszimmer anerkannt, das nur teilweise als Arbeitszimmer genutzt wurde. Sollten andere Gerichte dieser Entscheidung folgen, könnten zukünftig auch "Arbeitsecken" oder "Durchgangszimmer" steuerlich anerkannt werden.
Im Juli 2010 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass das häusliche Arbeitszimmer auch rückwirkend (ab 2007) in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann. Hier einige Tipps, wie Sie in den unterschiedlichen Szenarien verfahren sollten (noch keine Steuererklärung für 2007 abgegeben, Steuererklärung abgegeben und Arbeitszimmer geltend gemacht/nicht geltend gemacht, Einspruch eingelegt, Einspruchsfrist versäumt etc.).
Früher als erwartet hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung über die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers gefällt: Die Änderung von 2007 war grundgesetzwidrig. Damit können Lehrer/innen ihr Arbeitszimmer wieder absetzen. Wer sein Arbeitszimmer in den Steuererklärungen 2007-2009 hartnäckig angegeben hat, darf sich nun auf eine dicke Nachzahlung freuen.
Mit einer originellen quid-pro-quo-Begründung hat das LAG Düsseldorf (NRW) dargelegt, warum Lehrer/innen ihr häusliches Arbeitszimmer selbst finanzieren müssen - es sei ein Ausgleich für die Möglichkeit der freien Arbeitsgestaltung. So oder so: Das Warten auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts geht noch eine ganze Weile weiter.
In einem Eilverfahren hat der Bundesfinanzhof die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers für Lehrer/innen befürwortet. Das Arbeitszimmer kann also bei der Steuererklärung wieder abgesetzt werden. Auf eine endgültige Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht wird man noch einige Zeit warten müssen.
Einer aktuellen Klage in Sachen "Absetzbarkeit des Arbeitszimmers" wurde nun vom Finanzgericht Münster stattgegeben - die Neuregelung verstoße gegen das Grundgesetz. Damit wandert der Fall jetzt vor das Bundesverfassungsgericht.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Klage eines Lehrer-Ehepaars abgelehnt, in der die steuerliche Absetzbarkeit des heimischen Arbeitszimmers gefordert wurde. Die Klage wird als Nächstes vor dem Bundesfinanzhof verhandelt.
An vielen Schulen gibt es durch ein bisschen geschickte Räumerei die Möglichkeit, Arbeitsplätze für Lehrer/innen zu schaffen - zumindest für die, die tatsächlich an der Schule arbeiten wollen.