Bemaßungsregeln (3) 31.07.2008, 09:58
Wie man Radien, Bögen, Kugeln, Schlüsselweiten, Fasen, Senkungen und Gewinde bemaßt.
Fortsetzung
Regeln der Maßeintragung nach DIN 406-10, DIN 406-11 und DIN 406-12
Radien
Mit Radien bemaßt man Rundungen an Werkstücken. Radien-Maßzahlen werden durch den vorangestellten Großbuchstaben R gekennzeichnet. Dabei erhalten die Maßlinien für Radien nur einen Maßpfeil am Kreisbogen. Dieser Maßpfeil soll bevorzugt von innen an den Kreisbogen gesetzt werden. Bei Platzmangel kann dies auch - wie in Ma 12 - von außen geschehen. Der Mittelpunkt des Radius muss nur gekennzeichnet werden, wenn seine Lage aus Funktions- oder Fertigungsgründen benötigt wird. Der Mittelpunkt wird dann durch ein Mittellinienkreuz gekennzeichnet.
Muss man bei großen Radien die Lage des Mittelpunktes kennen, dann darf beim manuellen Zeichnen die Maßlinie zweifach rechtwinklig abgeknickt und verkürzt gezeichnet werden. Hierbei muss der Teil der Maßlinie mit dem Maßpfeil auf den tatsächlichen Mittelpunkt gerichtet sein (Ma 13). Gerade Maßlinien (ohne Knick) dürfen nur bei rechnerunterstütztem Zeichnen angewendet werden.
Radienmaße gleicher Größe können auch zusammengefasst werden (Ma 13).
Bei langlochähnlichen Formen sind folgende Maßeintragungen möglich:
- Ma 14.1: Der Radius muss angegeben werden.
- Ma 14.2: Der Radius kann entfallen, denn er ist eindeutig.
- Ma 14.3: Der Radius kann als Hilfsmaß in Klammern angegeben werden.
Die Bemaßung eine Langloches bei Blechen berücksichtigt das Anreißen.
Bögen
Bei Bogenmaßen wird das Halbkreissymbol vor die Maßzahl gesetzt (Ma 15.1). Beim Zeichnen von Hand kann man das Bogensymbol als Kreissegment über die Maßzahl setzen (Ma 15.2).
Zwischen Maßlinie und zu bemaßendem Element (z. B. Mittellinie) kann man eine Verbindung mit Punkt und Hinweislinie angeben (Ma 16).
Kugeln
Bei Kugeldurchmessermaßen und Kugelradienmaßen wird der Großbuchstabe S (Abkürzung von Sphäre = Kugel) vor die Maßzahl gesetzt (Ma 17).
Rechteckige Formen
Rechteckige Formelemente (Durchbrüche, erhabene bzw. vertiefte Formen) können mit einer Hinweislinie als Produkt der Seitenlängen angegeben werden (Ma 18). Die Seitenlänge, an der die Hinweislinie eingetragen ist, wird dabei zuerst genannt. Bei erhabenen und vertieften Formelementen ist eine zweite Ansicht zu zeichnen.
Quadratische Formen
Bei der Bemaßung quadratischer Formelemente wird das Quadrat-Symbol vor die Maßzahl gesetzt. Quadratische Formen sollen immer in der Ansicht bemaßt werden, in der die Form erkennbar ist (Ma 19).
Schlüsselweiten
Schlüsselweitenmaße sind nach DIN 475 genormt.
Die Schlüsselweite ist der Abstand zwischen zwei parallelen Flächen. Beim Schlüsselweitemaß werden die Großbuchstaben SW vor die Maßzahl gesetzt (Ma 20).
Fasen und Senkungen
Fasen mit einem Winkel von 45° werden vereinfacht als Produkt aus Winkel und Fasenbreite angegeben, z. B. 2x45° (Ma 21.1).
Bei Fasen mit einem von 45° abweichenden Winkel werden Winkel und Breite getrennt voneinander angegeben.
Nicht dargestellte Fasen unter 45° dürfen auch mit einer abgewinkelten Hinweislinie eingetragen werden.
Kegelige Senkungen (Ma 21.2) bemaßt man mit
- Außendurchmesser und Senkwinkel oder
- Senktiefe und Senkwinkel.
Gewindebemaßung
Gewindebemaßungen siehe Kurzbezeichnungen nach DIN 202.