Staatliche Hilfen für Bildungswillige (1) 03.09.2013, 18:57

Wer in Deutschland eine Ausbildung macht oder sich für sein berufliches Fortkommen weiterbilden will, kann auf staatliche Geldhilfen zählen. Sie müssen oft nicht einmal zurückgezahlt werden. Der tec.LEHRERFREUND stellt die Förderprogramme in einer Übersicht zusammen. Hier geht er insbesondere auf das BAföG ein.

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Wer in Deutschland eine Ausbildung macht oder sich für sein berufliches Fortkommen weiterbilden will, kann auf staatliche Geldhilfen zählen. Sie müssen oft nicht einmal zurückgezahlt werden. Der tec.LEHRERFREUND stellt sie in einer Übersicht zusammen.

Es gibt keinen Zweifel: Wer bereit ist, lebenslang zu lernen, kann mit hoher Arbeitsplatzsicherheit, mit leichteren Aufstiegschancen und – damit oft verbunden – auch mit einem besseren Einkommen rechnen. Weiterbildungswillige tun aber auch für die Volkswirtschaftl etwas Gutes: Sie stützen die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Doch, weil Bildung in der Regel eine kostspielige Angelegenheit ist, freut man sich, wenn sie der Staat unterstützt. 

Wir stellen zunächst die wichtigsten staatlichen Programme zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung in einer Übersicht vor:

BAföG = Bundesausbildungsrderungsgesetz, siehe auch http://www.bafoeg.bmbf.de Unter dieser Adresse kann man sich auch Antragsformulare aus dem Internet herunterladen.

Welche Bildungswege werden gefördert?
Im BAföG ist die staatliche Unterstützung von Schülern und Studenten geregelt.
Gefördert werden können:
- weiterführenden allgemeinbildende Schulen (z.B. Haupt-, Real- und Gesamtschulen, Gymnasien) ab Klasse 10.
- Berufsfachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufsvorbereitungsjahr), ab Klasse 10.
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt.
- Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.
- Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
- Höhere Fachschulen und Akademien.
- Hochschulen. 
Wie hoch ist die Förderung?
Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet (Bedarf). Das BAföG sieht hierfür pauschale Bedarfssätze vor, die nach der Art der Ausbildung und danach differenziert sind, ob die Auszubildenden bei ihren Eltern wohnen können. Für Auszubildende mit Kindern unter 10 Jahren wird ggf. ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt.

Wie lange wird gefördert?
Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit – geleistet. In der Regel werden Schüler/innen gefördert, solange sie die Ausbildungsstätte besuchen. Die Dauer der Förderung von Studierenden entspricht grundsätzlich der Dauer der Regelstudienzeit. Eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus ist in Ausnahmefällen für einen begrenzten Zeitraum möglich.

Muss die Förderung zurückgezahlt werden?
Schüler/innen erhalten die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen.
Studierende sowie Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien erhalten die Förderung grundsätzlich zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen des Staates, das später in niedrigen Raten zurückgezahlt wird. 

Das Bildungskreditprogramm ist eine weitere Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung, die ergänzend zum BAföG zur Verfügung steht. Der Bildungskredit ist von Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern unabhängig. Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. 

Was ist BAB?
Die BAB = Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Unterstützung zum Lebensunterhalt während der beruflichen Ausbildung. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Siehe auch hier.

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Kommentare

1

Zum Artikel "Staatliche Hilfen für Bildungswillige (1)".

  • #1

    Liebes Lehrerfreund- Team, vielen Dank für diese Übersicht.

    Darf ich mitteilen, dass das Aqua - Programm von der Otto-Benecke- Stiftung ca. 2015 beendet wurde.
    Es sollte Laut dem Ministerium fürderhin eine andere Zielgruppe angesprochen werden. War aber super; ich war in Zweibrücken, allerdings selbst finanziert.
    Suche derzeit auch eine Finanzierung für eine Hospitation .

    schrieb Jan am

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