Staatliche Hilfen für Bildungswillige (2) 13.09.2013, 07:40

Wer sich für eine Ausbildung oder eine Weiterbildung entscheidet, kann auf staatliche Geldhilfen zählen. Sie müssen oft nicht einmal zurückgezahlt werden. Der tec.LEHRERFREUND stellt die Förderprogramme in einer Übersicht zusammen. Hier geht er auf das Meister-BAföG, das Aufstiegs- und das Weiterbildungsstipendium ein.

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Hier noch einmal eine Übersicht über die wichtigsten staatlichen Programme zur Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung

Meister-BAföG, siehe auch www.meister-bafoeg.info
Weil nicht nur angehende Meister diese Unterstützung erhalten können, sondern z. B. auch Betriebswirte oder Fachwirte, gibt der Begriff „Meister-BAföG“ nur die grobe Hauptrichtung der Förderung an. 
Das Meister-BAföG unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften und erleichtert Existenzgründungen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in allen Berufsbereichen und ein Kernelement der Qualifizierungsinitiative. Vorausgesetzt wird der Abschluss einer Erstausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.  Dabei gibt es keine Altersgrenze.

Wieviel Fördergeld wird bezahlt?
Der Antragsteller erhält einen Zuschuss in Höhe der tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, höchstens jedoch derzeit 10.226,– €. Auch die Kosten der anfallenden Prüfungsgebühr werden auf Nachweis erstattet. Der Maßnahmebeitrag besteht aus zwei Anteilen: einem Zuschuss von 30,5% , der nicht zurückbezahlt werden muss, und einem Bankdarlehen.
Das Darlehen ist während der Fortbildung und während einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei.
Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten seit 2009 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung erläutert die Förderung anhand folgender Beispiele: 
Beispiel 1: Jörn L. Krankenpfleger, ledig, keine Kinder, besucht eine zweijährige Fortbildungsmaßnahme zum Fachkrankenpfleger in Vollzeitform. Neben der Fortbildung macht Jörn L. Nachtwache in einem Krankenhaus und verdient 200 €. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 1.600 €. Die Prüfung findet im selben Monat statt in dem die Maßnahme endet.

– Jörn L. erhält monatlich 697 € Unterhaltsbeitrag, davon 238 € als Zuschuss. Von dem Maßnahmebeitrag in Höhe von 1.600 € erhält er 488 € als Zuschuss. Des Weiteren kann er von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein zinsgünstiges Darlehen über die ihm zustehenden Darlehensanteile am Unterhaltsbeitrag in Höhe von 459 € pro Monat sowie am Maßnahmebeitrag in Höhe von 1.112 € erhalten.
Sofern Jörn L. die Prüfung besteht, muss er statt 1.112 € nur 834 € zurückzahlen.

Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei und danach in monatlichen Raten von 128 € zu tilgen.

Beispiel 2: Steinmetzgesellin Sabine F. besucht eine Fortbildungsmaßnahme zur Steinmetzmeisterin in Vollzeitform. Sabine F. ist verheiratet und hat ein Kind im Alter von 5 Jahren. Der Ehemann, der nichtselbstständig beschäftigt ist, hatte im Berechnungszeitraum (im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn der Maßnahme) ein Monatseinkommen von 2.600 €. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 6.000 €, das Prüfungsstück kostet 2.400 €. Kosten für die Kinderbetreuung entstehen Sabine F. nicht. 
– Sabine F. erhält monatlich 1.023 € Unterhaltsbeitrag, davon 291 € als Zuschuss. Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau kann sie ein zinsgünstiges Bankdarlehen in Höhe von 732 € monatlich zum Unterhaltsbeitrag sowie für die verbleibenden Maßnahmekosten in Höhe von 4.170 € erhalten, von dem bei bestandener Prüfung 25 Prozent erlassen werden. Für das Meisterstück kann sie ein zinsgünstiges Darlehen von der KfW in Höhe von 1.200 € erhalten. Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei und danach in monatlichen Raten von 128 € zurück zu zahlen. 

Das Programm Aufstiegsstipendium richtet sich an Frauen und Männer mit Berufserfahrung, die in Ausbildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind. Die Stipendien geben einen zusätzlichen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums und verbessern damit die beruflichen Aufstiegschancen für begabte Fachkräfte. Das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) fördert durch die Aufstiegsstipendien die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung.
Ziel des vom BMBF finanzierten Förderpro­ gramms ist die Talent­ förderung in den ersten Jahren nach der Berufs­ ausbildung. Das Pro­gramm ermutigt junge Fachkräfte, nach der erfolgreichen Erstaus­bildung die Grundlagen für einen Aufstieg durch Bildung zu legen.
Weiterbildungsstipendium: Durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten werden fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiter­bildungsmaßnahmen gefördert. Auch berufsbegleitende Studiengänge sind förderfähig, ebenso anspruchsvolle Maßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen. Die Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Stelle – in der Regel der Industrie­- und Handelskammer, der Handwerkskammer oder der Freien Berufe. 

Voraussetzungen: Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in die Förderung jünger als 25 Jahre sind. Zeiten für Elternzeit und Ähnliches können angerech­ net werden. Auch qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der bundesgesetzlich geregelten Fach­ berufe im Gesundheitswesen sind antragsberechtigt für die Aufnahme in das Förderprogramm.

Die Qualifizierung wird nachgewiesen
• durch das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
• oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungs­wettbewerb
• oder durch einen begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule.
Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die verfügbaren Fördermittel, kann die zuständige Stelle höhere Anforderungen zugrunde legen.

Informationen unter http://www.bmbf.de/pub/begabtenfoerderung_berufliche_bildung_stipendien.pdf

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