Ausbildung: Was dürfen Flüchtlinge? 15.12.2015, 06:25

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Ob Flüchtlinge in Deutschland eine Ausbildung machen dürfen, hängt von einigen Voraussetzungen ab.

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Ausbildung: Was dürfen Flüchtlinge? 

 

Angesichts der aktuellen Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik sieht sich der Ausbildungsmarkt vor neuen außergewöhnlichen Herausforderungen. Ob und unter welchen Voraussetzungen Flüchtlinge in Deutschland einer Ausbildung nachgehen dürfen, hängt maßgeblich von ihrem Status als »Asyl suchend«, »anerkannt« oder »geduldet« ab.

Derzeit gilt, dass Asyl suchende Personen in den ersten drei Monaten keine betriebliche Berufsausbildung aufnehmen dürfen (sog. Wartefrist). Schulische Berufsausbildungen sind dagegen möglich und bedürfen keiner Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde. Flüchtlinge, die geduldet oder anerkannt und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. 
Die Bundesagentur für Arbeit hat zu diesem Themenkomplex „Arbeit und Ausbildung“ die Broschüre Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen, Stand: August 2015 mit weiteren nützlichen Informationen herausgebracht. 
Zusätzliche Informationen zum Zugang zu Arbeit und Ausbildung für geflüchtete Menschen bietet auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter www.bamf.de.

Quelle BIBB (https://www.bibb.de/de/34515.php)

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