Parallelprojektion nach DIN ISO 128-30 07.06.2008, 17:29
Wie man Körper technisch vernünftig darstellt, darüber gibt die Norm DIN ISO 128-30 Auskunft. Berufsschulen ziehen dabei die »Projektionsmethode 1« vor. Sie finden hier eine durch Beispiele veranschaulichte Beschreibung der Parallelprojektion.
Die Parallelprojektion nach DIN ISO 128-30
Reine Ansichtssache
Werkstücke und Baugruppen, die ja räumliche Gebilde sind, werden in so genannten Ansichten dargestellt (Übung zur Projektionsmethode 1).
Dabei geht man von einer einmal gewählten Vorderansicht aus, die das Bauteil in seiner charakteristischen Form zeigen soll. In der konventionellen Weise erhält man die übrigen Ansichten, indem man den Körper seitlich, nach unten und nach oben gekippt.
Die Norm erlaubt drei Projektionsmethoden:
- Pfeilmethode
- Projektionsmethode 1
- Projektionsmethode 3
Im Unterricht geben die Berufsschulen der Projektionsmethode 1 den Vorrang. In ihr liegt die Seitenansicht von links rechts von der Vorderansicht, die Draufsicht unterhalb der Vorderansicht.
Sie - wie auch Projektionsmethode 3 - muss nach Norm mit einem Erkennungssymbol gekennzeichnet werden. Das Symbol, ein liegender Kegelstumpf, sagt etwas darüber aus, wie die Ansichten geklappt wurden. Stellvertretend für die Projektionsmethode 1 werden die Vorderansicht des Kegelstumpfs und die Seitenansicht von links gezeichnet; die Seitenansicht von links liegt auf der rechten Seite der Vorderansicht.
Natürlich zeichnet man immer nur so viele Ansichten wie für die eindeutige Bestimmung des Bauteils nötig sind.
Projektionsmethode 3: Die Seitenansicht von links liegt links, die Draufsicht liegt oberhalb von der Vorderansicht.
Pfeilmethode: Die Ansichten dürfen beliebig zueinander angeordnet werden. In der Hauptansicht wird durch Pfeile und Großbuchstaben vorgegeben, welche Ansichten gezeichnet wurden. Diese Bestimmungsangaben erscheinen bei den einzelnen Ansichten wieder.